Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank Musterklauseln

Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. 20.1 Einigung über das Pfandrecht: Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank zur Sicherung aller Ansprüche aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben). 20.2 Ausnahmen vom Pfandrecht: Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von der Bank selbst ausgegebenen Genussrechte, für Ansprüche des Kunden gegen die Bank aus nachrangigen Verbindlichkeiten sowie für die Wertpapiere, die die Bank im Ausland für den Kunden verwahrt. 20.3 Zins- und Gewinnanteilscheine: Unterliegen dem Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen.
Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kun- den zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Ver- bindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank übernommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungs- gewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werte.
Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. (1) Einigung ueber das Pfandrecht Der Kunde und die Bank sind sich darueber einig, dass die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirb, an denen eine inlaendische Filiale im bankmaessigen Geschaeftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Anspruechen die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmaessigen Geschaeftsverbindung zustehen oder kuenftg zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben) -2- (2) Gesicherte Ansprueche Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden kuenftigen und bedingten Ansprueche die der Bank mit ihren saemtlichen in-und auslaendischen Filialen aus der bankmaessigen Geschaeftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenueber der Bank eine Haftung fuer Verbindichkeiten eines anderen Kunden der Bank uebernommen (zum Beispiel als Buerge) so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsuebernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Falligkeit. (3) Ausnahmen vom Pfandrecht Gelangen Gelder oder andere Werte der Massgabe in die Verfuengungsgewalt der Bank, dass sie nur einen bestimmen Zweck verwendet werden duerfen (zum Beispiel Bareinzahlung zur Einloesung eines Wechsels), erstreckt sich das Pflandrecht der Bank nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt fuer die von der Bank selbst ausgegebenen Akten (eigene Aktien) und fuer die Wertpapiere, die die Bank in Ausland fuer den Kunden verwahrt Ausserdam erstreckt sich das Pflanderecht nicht auf die von der Bank selbst ausgegebenen eigenen Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Verbinkeiten der Bank. (4) Zins- und Gewinnanteilscheine Unterliegen dem Pflandrecht der Bank Wertpapiere ist der Kunde nicht berechtigt die Herausgabe der zu diesen Papieren gehoerenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen.
Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. (1) Einigung über das Pfandrecht Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein Pfandrecht an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben), erwirbt. (2) Gesicherte Ansprüche Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. Der Darlehensnehmer und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank zur Sicherung ihrer Ansprüche ein Pfandrecht an den Ansprüchen erwirbt, die dem Darlehensnehmer gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kon- toguthaben).
Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. (1) Einigung über das Pfandrecht: Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein Pfandrecht an Wertpapieren und den Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmä- ßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z.B. Kontoguthaben). (2) Gesicherte Ansprüche: Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. (3) Ausnahmen vom Pfandrecht: Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte.
Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank im Zeitpunkt des Wechselankaufs uneingeschränktes Eigen- tum; belastet sie diskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das Sicherungseigentum an diesen Wechseln.
Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. (1) Einigung über das Pfandrecht (2) Gesicherte Ansprüche (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (4) Zins- und Gewinnanteilscheine (1) Entitlement of the bank for the establishment of securities The bank can request the establishment of bank-related securities for all entitlements of the bank-related business relationship even if the enti- tlements are conditional (for example, expenditure reimbursement claims due to the use of a guarantee assumption for the customer). If the customer assumed a liability for payables of another customer of the bank against the bank (for example, as a guarantor), then the bank is entitled to the establishment or strengthening of securities with res- pect to the debt resulting from the liability assumptions, however, only after its maturity. (2) Changes of the risk (3) Deadline for the establishment or strengthening of securities The bank will grant an adequate deadline for the establishment or strengthening of securities. If the bank intends to use its right for a termination without notice in accordance with number 19 paragraph 3 of these terms and conditions, and if the customer does not meet their obligations for the establishment or strengthening of securities, then it will inform the customer in advance.
Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank. (1) Einigung über das Pfandrecht Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Ge- schäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäfts- verbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. Kon- toguthaben). (2) Gesicherte Ansprüche Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zu stehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. 923 960 030 06.21 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende sowie 24. und 31. Dezember. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer).