DAUER DER MITGLIEDSCHAFT Musterklauseln
DAUER DER MITGLIEDSCHAFT. Die Mitgliedschaftsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
DAUER DER MITGLIEDSCHAFT. Die Grundlaufzeit beträgt 12, oder 24 Monate. Die Mitgliedschaft verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit jeweils immer wieder um einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragende gekündigt wird, diese monatliche Verlängerung kann immer zum 15. eines Monats gekündigt werden. Die Monats- verträge, sowie die damit gebuchten Zusatzmodule, haben eine Kündigungsfrist jeweils zum 15. eines Monats. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat. Zugebuchte Tarifmodule sind monatlich kündbar, die Kündigung muss schriftlich, bis spätestens zum 15. des Monats, eingegangen sein. Eine Kündigung bedarf der Textform. Etwaige, dem Mitglied von Die Active Lounge gewährte Freimonate, verlängern die Vertragslaufzeit entsprechend. Jedes Mitglied kann bei einem Wohn- ortwechsel gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats die Mitgliedschaft kündigen. Bei grobem Verstoß gegen die Hausordnung ist Die Active Lounge berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Active Lounge ist ferner zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von zwei Monatsbeiträgen erreicht. Kündigt Die Active Lounge aus solchen Gründen, kann Die Active Lounge den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit als Schadenersatz geltend machen.
DAUER DER MITGLIEDSCHAFT. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von siehe vorne. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten vor dem jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio schriftlich zu erklären.
DAUER DER MITGLIEDSCHAFT. Wir gewähren einen Rabatt gestaffelt nach der Dauer Ihrer ADAC Mitgliedschaft. Ändert sich der Nachlass aufgrund der Dauer der Mitgliedschaft, wird die Änderung zur Hauptfälligkeit des Vertrages wirksam.
DAUER DER MITGLIEDSCHAFT. Die Mitgliedschaft bleibt bestehen solange der Verein besteht, mit Ausnahme der in Artikel 10 genannten Fälle.
DAUER DER MITGLIEDSCHAFT. Vorbehaltlich der Zahlung des Aktivierungsbetrages durch das Mitglied ist der Beginn der Mitgliedschaft:
a) bei Verkauf in den Räumlichkeiten eines Reisebüros (einschließlich des Reiseveranstalters): das Datum, an dem das Mitglied die Deckung unter der Gruppenversicherung aktiviert hat;
b) bei telefonischem Verkauf: das Datum, an dem das Mitglied die Deckung unter der Gruppenversicherung am Telefon aktiviert hat;
DAUER DER MITGLIEDSCHAFT. (1) Die Mitgliedschaft wird vorbehaltlich anderer Regelungen auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten mit Wirkung zum letzten Tag eines jeden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Zur Wahrung des Kündigungstermins ist der Postaufgabestempel bzw. das Datum der Email maßgeblich.
(2) Der Verein behält sich das Recht vor, bei Vorliegen schwerwiegender Gründe den Vertrag jederzeit einseitig zu kündigen, z.B. wenn
(a) das Mitglied nach 2maliger Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug ist;
(c) unehrenhaftes Verhalten, Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung oder das unberechtigte Verwenden des Namens „Club of Rome Carnuntum“ oder „Club of Rome“;
(d) sonstige Umstände vorliegen, die im konkreten Fall eine Fortsetzung der Mitgliedschaft für den Verein unzumutbar machen. Die Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages bleibt bis zum Ende der Mitgliedschaft aufrecht.
DAUER DER MITGLIEDSCHAFT. 3.1. Die erstmalige Mitgliedschaft für natürliche Personen ist an eine Laufzeit von 2 Jahren gebunden; die Lauf- zeit für die erstmalige Sportfahrer- und Schülermit- gliedschaft beträgt 1 Jahr.
3.2. Jede Mitgliedschaft verlängert sich jeweils automa- tisch für das folgende Kalenderjahr, sofern keine Kündigung vorliegt.
3.3. Eine Kündigung ist bis 30.09. des laufenden Kalen- derjahres schriftlich gegenüber dem ADMV vorzu- nehmen; es erfolgt die Herausnahme aus dem ADMV- Register zum 01.01. des folgenden Jahres.
