Dauer der Werbung. Die Gesamtdauer der Werbung beträgt im Ersten Fernseh- programm der ARD und im Programm „Zweites Deutschen Fern- sehen“ jeweils höchstens 20 Minuten werktäglich im Jahres- durchschnitt. Nicht vollständig genutzte Werbezeit darf höchstens bis zu 5 Minuten werktäglich nachgeholt werden. Nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen und im ganzen Bundesgebiet an- erkannten Feiertagen dürfen Werbesendungen nicht ausgestrahlt werden. §17 bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Staatsvertrag Über Den Rundfunk Im Vereinten Deutschland
Dauer der Werbung. Die Gesamtdauer der Werbung beträgt im Ersten Fernseh- programm Fernsehprogramm der ARD und im Programm „Zweites Deutschen Fern- sehenDeutsches Fernsehen“ jeweils höchstens 20 Minuten werktäglich im Jahres- durchschnittJahresdurchschnitt. Nicht vollständig genutzte Werbezeit darf höchstens bis zu 5 Minuten werktäglich nachgeholt werden. Nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen und im ganzen Bundesgebiet an- erkannten Bundes- gebiet anerkannten Feiertagen dürfen Werbesendungen Werbe- sendungen nicht ausgestrahlt werden. §§ 17 bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Rundfunkstaatsvertrag
Dauer der Werbung. Die Gesamtdauer der Werbung beträgt im Ersten Fernseh- programm Ers- ten Fernsehprogramm der ARD und im Programm „Zweites Deutschen Fern- sehenDeutsches Fernsehen“ jeweils höchstens 20 Minuten werktäglich im Jahres- durchschnittJahresdurchschnitt. Nicht vollständig genutzte Werbezeit darf höchstens bis zu 5 Minuten werktäglich nachgeholt werden. Nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen und im ganzen Bundesgebiet an- erkannten Bun- desgebiet anerkannten Feiertagen dürfen Werbesendungen Werbe- sendungen nicht ausgestrahlt werden. §§ 17 bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag Rstv)
Dauer der Werbung. Die Gesamtdauer der Werbung beträgt im Ersten Fernseh- programm Ers- ten Fernsehprogramm der ARD und im Programm „Zweites Deutschen Fern- sehenDeutsches Fernsehen“ jeweils höchstens 20 Minuten werktäglich im Jahres- durchschnittJahresdurchschnitt. Nicht angerechnet werden auf die zulässigen Werbezei- ten Sendezeiten mit Produktplatzierungen und Sponsorhinweise. Nicht vollständig genutzte Werbezeit Wer- bezeit darf höchstens bis zu 5 Minuten werktäglich nachgeholt werden. Nach 20.00 Uhr sowie an Sonntagen Sonn- tagen und im ganzen Bundesgebiet an- erkannten anerkannten Feiertagen dürfen Werbesendungen nicht ausgestrahlt ausge- strahlt werden. §§ 17 bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Staatsvertrag Für Rundfunk Und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag Rstv)