Höhe und Dauer der Leistung Musterklauseln

Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich – nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen, – nach der allgemeinen Fähigkeit der versi- cherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beein- trächtigung abgestuft. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärzt- lichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Höhe und Dauer der Leistung. Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.
Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind - die vereinbarte Versicherungssumme und - der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. - nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 % zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 % zahlen wir die Hälfte des Tagegelds. Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Höhe und Dauer der Leistung. Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld innerhalb von 3 Jahren ab dem Unfalltag für bis zu 730 Tage vollstationärer Heilbehandlung. Aufnahme- und Entlassungstag zählen als je ein Kalendertag. Bei ambulanten chirurgischen Operationen zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld in 5- facher Höhe.
Höhe und Dauer der Leistung. Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld - für jeden Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung, längstens für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls. - bei ambulanten chirurgischen Operationen in 5-facher Höhe.
Höhe und Dauer der Leistung. Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustage- geld leisten, längstens für 200 Tage, und zwar – für den 1. – 100. Tag in Höhe der für das Kran- kenhaustagegeld vereinbarten Versicherungs- summe, – für den 101. – 200. Tag in Höhe von 25 % der für das Krankenhaustagegeld vereinbarten Ver- sicherungssumme.
Höhe und Dauer der Leistung. Für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung im Ausland wird zusätzlich ein Krankenhaustagegeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Die vereinbarte Versicherungssumme wird bis zu einer Höhe von 300 EUR berücksichtigt.
Höhe und Dauer der Leistung. Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind • die vereinbarte Versicherungssumme und • der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich nach • der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen. • der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war. Das Unfall-Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Wir zahlen das Unfall-Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Höhe und Dauer der Leistung. Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens jedoch für 100 Tage. Die Leistung wird nicht nach Ziffer 2.5.2.2 verdoppelt.
Höhe und Dauer der Leistung. Wir zahlen für jeden Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung im Ausland zusätzlich Krankenhaustagegeld - in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 300 EUR je Tag. - längstens für 2 Jahre ab dem Tag des Unfalls.