Deckung Europa Musterklauseln

Deckung Europa. Im Rahmen der Deckung «Europa» werden Leistungen erbracht, falls die Reiseroute im De- ckungsgebiet liegt, d.h. in sämtlichen zum euro- päischen Kontinent zählenden Staaten, den aus- sereuropäischen Mittelmeerrandstaaten sowie auf den Mittelmeer- und den Kanarischen Inseln, Madeira, den Azoren, Grönland sowie in Russland bis zum Ural. Ausgeschlossen vom Deckungsgebiet «Europa» sind die Überseegebiete europäischer Staaten. Hilfeleistungen im Rahmen der Personen- und Fahrzeugassistance und der Rechtsschutz im Zu- sammenhang mit einer Reise ins Ausland (Kapitel 3, 5 und 8) werden auch dann gewährt, wenn die Reiseroute ausserhalb des Deckungsgebiets führt, soweit das versicherte Ereignis innerhalb des De- ckungsgebiets eintritt. Für Ereignisse in der Schweiz besteht kein An- spruch auf Heilungskosten im Ausland (Kapitel 4), Fahrzeugassistance im Ausland (Kapitel 5) und Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Reise ins Ausland (Kapitel 8). Für Ereignisse im Fürstentum Liechtenstein be- steht kein Anspruch auf Fahrzeugassistance im Ausland (Kapitel 5) und Rechtsschutz im Zusam- menhang mit einer Reise ins Ausland (Kapitel 8). Grönland (DK) Spitzbergen (N) Azoren (P) Madeira (P) Kanarische Inseln (E)
Deckung Europa. Im Rahmen der Deckung «Europa» werden Leistungen erbracht, falls die Reiseroute im De- ckungsgebiet liegt, d.h. in sämtlichen zum euro- päischen Kontinent zählenden Staaten, den aus- sereuropäischen Mittelmeerrandstaaten sowie auf den Mittelmeer- und den Kanarischen Inseln, Madeira, den Azoren, Grönland sowie in Russland bis zum Ural. Ausgeschlossen vom Deckungsgebiet «Europa» sind die Überseegebiete europäischer Staaten.
Deckung Europa. Im Rahmen der Deckung «Europa» werden Leistungen erbracht, falls die Reiseroute im De- ckungsgebiet liegt, d.h. in sämtlichen zum euro- päischen Kontinent zählenden Staaten, den aus- sereuropäischen Mittelmeerrandstaaten sowie auf den Mittelmeer- und den Kanarischen Inseln, Madeira, den Azoren, Grönland sowie in Russland bis zum Ural. Ausgeschlossen vom Deckungsgebiet «Europa» sind die Überseegebiete europäischer Staaten. Für Ereignisse in der Schweiz besteht kein An- spruch auf Heilungskosten im Ausland (Kapitel 4), Fahrzeugassistance im Ausland (Kapitel 5) und Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Reise ins Ausland (Kapitel 8). Für Ereignisse im Fürstentum Liechtenstein be- steht kein Anspruch auf Fahrzeugassistance im Ausland (Kapitel 5) und Rechtsschutz im Zusam- menhang mit einer Reise ins Ausland (Kapitel 8). Auf einer Landkarte sieht die Deckung «Europa» wie folgt aus: