Allgemeine Voraussetzungen Musterklauseln

Allgemeine Voraussetzungen. Jede Kündigungserklärung nach den Absätzen 2 bis 5 sowie das Aufhebungsverlangen nach Absatz 6 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail). Wenn Sie den Baustein insgesamt oder die Tarife dieses Bau- steins für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündi- gung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen ver- sicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. Das gilt entsprechend, wenn Sie die Aufhebung nach Ab- satz 6 verlangen. Wenn der Tarif dieses Bausteins der Erfüllung der Pflicht zur Versi- cherung nach § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dient, gelten zusätzlich die Voraussetzungen nach Ziffer 1.9.4. Sie können den Baustein zum Ende eines jeden Versicherungs- jahrs, frühestens zum Ablauf der nach Ziffer 1.9.1 Absatz 1 verein- barten →Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren, mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf dem wir Sie hierzu in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) aufgefordert haben. Das gilt nicht, wenn Sie das Versäumen dieser Frist nicht zu vertreten haben. Wenn Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, steht uns der Beitrag nur bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Versiche- rungspflicht zu. Die Berechnung des Tagesbeitrags erfolgt gemäß Ziffer 1.6.4 Absatz 4. Später können Sie die für die versicherte Person als substitutive Krankenversicherung abgeschlossenen Tarife dieses Bausteins oder eine dafür bestehende Anwartschaftsversicherung zum Ende des Monats kündigen, in dem Sie uns den Eintritt der Versiche- rungspflicht nachweisen. Der Beitrag steht uns in diesem Fall bis zur Beendigung dieser Tarife zu. Der Versicherungspflicht steht gleich: • der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder • der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus ei- nem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis. Wenn eine vertragliche Regelung dazu führt, dass sich der Beitrag erhöht, weil • ein bestimmtes Alter erreicht worden ist oder andere in der Re- gelung genannte Voraussetzungen eingetreten sind und nun- mehr ein Beitrag zu zahlen ist, der sich aus diesem Alter oder der entsprechenden Altersgruppe ergibt, oder • der Beitrag unter Berücksichtigung einer →Alterungsrückstel- lung berechnet wird, können Sie alle bei uns für die betroffene →versicherte Person ab- geschlossenen Tarife innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten der Änderung rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündi- gen. Wenn wir den Beitrag, eine bet...
Allgemeine Voraussetzungen. 1.1 Der Versicherer erbringt Hilfeleistungen ausschließlich in Deutschland im Rahmen des nachstehend beschriebenen Umfangs. Hierzu bedient sich der Versicherer qualifizierter Dienstleister.
Allgemeine Voraussetzungen. Jede Kündigungserklärung nach den Absätzen 2 bis 5 sowie das Aufhebungsverlangen nach Absatz 6 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail). Wenn Sie den Baustein insgesamt oder die Tarife dieses Bau- steins für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündi- gung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen ver- sicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. Das gilt entsprechend, wenn Sie die Aufhebung nach Ab- satz 6 verlangen. Wenn der Tarif dieses Bausteins der Erfüllung der Pflicht zur Versi- cherung nach § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dient, gelten zusätzlich die Voraussetzungen nach Ziffer 1.9.4. Sie können den Baustein zum Ende eines jeden Versicherungs- jahrs, frühestens zum Ablauf der nach Ziffer 1.9.1 Absatz 1 verein- barten →Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren, mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Die Kündigung kann auf einzelne →versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins be- schränkt werden. Wenn die →versicherte Person in der gesetzlichen Krankenversi- cherung versicherungspflichtig wird, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht die für sie als
Allgemeine Voraussetzungen. 1. Ursprungserzeugnisse eines EFTA-Staates oder Mexikos erhalten bei der Einfuhr in eine andere Vertragspartei die Begünstigungen des Abkommens, sofern
Allgemeine Voraussetzungen. Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein: − Die Buchung muss spätestens zwei Arbeitstage (Mo. – Fr.) vor der geplanten Beladung bis 15:00 Uhr erfolgen − Transportsichere Verpackung − Das Be- und Entladen muss tagsüber für mindestens acht Stunden ohne Zeitfensterbegrenzung zwischen 6.00 und 18.00 Uhr möglich sein, wenn nicht die Zusatzleistung Abhol-/Zustell-Zeitfenster vereinbart ist. − Be-/Entladeequipment (z. B. Gabelstapler, Elektroameise, etc.) sind vom Versender bzw. Empfänger zu stellen − Be-/Entladung obliegt dem Versender bzw. Empfänger − Eindeutige Kennzeichnung der bestätigten Zusatzleistung(en) auf dem für die Übertragung der Transportdaten verwendeten Medium (Speditionsauftrag, DFÜ, Anmeldung zur Abholung etc.) − Lieferscheine sind an der Ware anzubringen und werden nicht separat transportiert − Sendungen mit einem Warenwert > 000.000 € bedürfen einer Voranmeldung, die mindestens 72 Stunden vor der geplanten Beladung eingegangen sein muss
Allgemeine Voraussetzungen. Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein: − Geordnete Verkehrsverhältnisse − Laufzeiten für Inseln und Enklaven sowie Sendungen, die Zollvereinbarungen benötigen (z.B. Sendungen an Häfen), müssen separat vereinbart werden − Bei nicht ländereinheitlichen Feiertagen gilt die Feiertagsregelung der am Transport beteiligten DB Schenker-Geschäftsstellen − Transportsichere Verpackung (LINK) − Anmeldung zur Abholung im Routinggebiet der zuständigen DB Schenker- Geschäftsstelle am Abholtag bis 12 Uhr im DB Schenker Customer Service − Bei Abholung außerhalb des Routinggebiets der zuständigen DB Schenker- Geschäftsstelle: Anmeldung bis spätestens 11 Uhr am Abholtag − Eindeutige Kennzeichnung der gewünschten Zusatzleistungen auf dem für die Übertragung der Transportdaten verwendeten Medium (Speditionsauftrag, DFÜ, Anmeldung zur Abholung etc.) − Lieferscheine sind an der Ware anzubringen und werden nicht separat transportiert − Markierung der Sendung zur eindeutigen Identifizierung und Belabelung mit einem Barcodelabel erforderlich − Zustellungen und Abholungen erfolgen zwischen 8 Uhr und 16 Uhr (Mo.–Fr.) Standardzustellzeiten: 08:00 – 13:00 Uhr Standardabholzeiten: 13:00 – 16:00 Uhr − Gefahrguttransporte mit Ausnahme einzelner Klassen und UN-Nummern nur nach vorheriger Auftragsprüfung und Freigabe durch die Geschäftsstellen1 − Abfalltransporte sind nur nach Rücksprache, Prüfung und Freigabe durch den Fachverantwortlichen möglich1
Allgemeine Voraussetzungen. Der TCS ETI Schutzbrief kann nur in der Schweiz erworben werden. Voraussetzung ist, dass der In- haber TCS-Mitglied ist und seinen Wohnsitz in der Schweiz, in Liechtenstein oder im ausländischen Grenzgebiet hat. Voraussetzung für die Deckung der Heilungskos- ten durch die Sanitas ist, dass der Begünstigte sei- nen Wohnsitz in der Schweiz hat, über eine gül- tige obligatorische Krankenversicherung gemäss dem schweizerischen Bundesgesetz über die benden Personen; − minderjährige Kinder, die er für die Dauer der Reise eingeladen hat und die nicht mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Allgemeine Voraussetzungen. Für Ihre ordentliche Kündigung gilt Ziffer 1.9.3 Absatz 1 der Allge- meinen Regelungen zum Baustein. Sie müssen sie deshalb in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) erklären. Wenn Sie den Tarif für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die be- troffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
Allgemeine Voraussetzungen. FÜR DIE TEILNAHME AM HAND IN HAND-PARTNER- PROGRAMM UND DARAUS RESULTIERENDE VERPFLICHTUNGEN
Allgemeine Voraussetzungen b. Kontrollarten (Personen, Fahrzeug, Objekt oder auch Gebäude, material, Zustand)