Allgemeine Voraussetzungen. Jede Kündigungserklärung nach den Absätzen 2 bis 5 sowie das Aufhebungsverlangen nach Absatz 6 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail). Wenn Sie den Baustein insgesamt oder die Tarife dieses Bau- steins für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündi- gung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen ver- sicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. Das gilt entsprechend, wenn Sie die Aufhebung nach Ab- satz 6 verlangen. Wenn der Tarif dieses Bausteins der Erfüllung der Pflicht zur Versi- cherung nach § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dient, gelten zusätzlich die Voraussetzungen nach Ziffer 1.9.4.
Allgemeine Voraussetzungen. Jede Kündigungserklärung nach den Absätzen 2 bis 4 sowie das Aufhebungsverlangen nach Absatz 5 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail). Wenn Sie den Baustein insgesamt oder die Tarife dieses Bau- steins für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündi- gung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen ver- sicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben. Das gilt entsprechend, wenn Sie die Aufhebung nach Ab- satz 5 verlangen.
Allgemeine Voraussetzungen. Jede Kündigungserklärung nach den Absätzen 2 bis 5 sowie das Aufhebungsverlangen nach Absatz 6 bedarf der Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail). dem wir Sie hierzu in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) aufgefordert haben. Das gilt nicht, wenn Sie das Versäumen dieser Frist nicht zu vertreten haben. Wenn Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, steht uns der Beitrag nur bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Versiche- rungspflicht zu. Die Berechnung des Tagesbeitrags erfolgt gemäß Ziffer 1.6.4 Absatz 4. Später können Sie die für die versicherte Person als substitutive Krankenversicherung abgeschlossenen Tarife dieses Bausteins oder eine dafür bestehende Anwartschaftsversicherung zum Ende des Monats kündigen, in dem Sie uns den Eintritt der Versiche- rungspflicht nachweisen. Der Beitrag steht uns in diesem Fall bis zur Beendigung dieser Tarife zu. Der Versicherungspflicht steht gleich: • der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder • der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus ei- nem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis.
Allgemeine Voraussetzungen. 1.1 Der Versicherer erbringt Hilfeleistungen ausschließlich in Deutschland im Rahmen des nachstehend beschriebenen Umfangs. Hierzu bedient sich der Versicherer qualifizierter Dienstleister.
1.2 Für den Anspruch auf Erbringung von Hilfsleistungen und den Anspruch auf Kostenübernahme für die Hilfeleistungen ist es jeweils Voraussetzung, dass die Hilfsleistung vom Versicherer organisiert wird. Anderenfalls besteht kein An- spruch auf Kostenerstattung oder Kostenübernahme. Eingetretene Versicherungsfälle sind daher ausschließlich und unverzüglich dem 24-Stunden-Notrufservice unter der im Versicherungsschein genannten Notruf-Telefonnummer zu melden.
1.3 Soweit die einzelne Hilfeleistung sich auf die Organisation beschränkt, trägt die versicherte Person die Kosten der Dienstleistung selbst.
1.4 Der Versicherer zahlt die unter Xxxxxx 2 benannten Kosten direkt an den Dienstleister. Sofern die gemäß Ziffer 2 vom Versicherer zu übernehmenden Kosten für die Erbringung der Leistungen nicht ausreichen, steht es der versicherten Person frei, den Dienstleister mit der Erbringung weiterge- hender Leistungen zu beauftragen. In diesem Fall stellt der Dienstleister den über die versicherte Leistung hinausge- henden Betrag dem Versicherungsnehmer bzw. der versi- cherten Person in Rechnung, die ihn beauftragt hat.
1.5 Sofern sich die Leistung des Versicherers auf die Benen- nung eines Dienstleisters beschränkt bzw. der Versiche- rungsnehmer oder die versicherte Person den jeweiligen Dienstleister gemäß Ziffer 1.4 selbst beauftragt, übernimmt der Versicherer für die Leistung des Dienstleisters keine Haftung.
Allgemeine Voraussetzungen. Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein: − Die Buchung muss spätestens 1 Arbeitstage (Mo. - Fr.) vor der geplanten Beladung bis 13:00 Uhr erfolgen − Laufzeiten sind individuell zu vereinbaren − Transportsichere Verpackung − Das Be- und Entladen muss tagsüber für mindestens acht Stunden ohne Zeitfensterbegrenzung zwischen 6.00 und 18.00 Uhr möglich sein, wenn nicht die Zusatzleistung Abhol-/Zustell-Zeitfenster vereinbart ist. − Be-/Entladeequipment (z. B. Gabelstapler, Elektroameise, etc.) sind vom Versender bzw. Empfänger zu stellen − Be-/Entladung obliegt dem Versender bzw. Empfänger − Eindeutige Kennzeichnung der bestätigten Zusatzleistung(en) auf dem für die Übertragung der Transportdaten verwendeten Medium (Speditionsauftrag, DFÜ, Anmeldung zur Abholung etc.) − Lieferscheine sind an der Ware anzubringen und werden nicht separat transportiert − Sendungen mit einem Warenwert > 000.000 € bedürfen einer Voranmeldung, die mindestens 72 Stunden vor der geplanten Beladung eingegangen sein muss
Allgemeine Voraussetzungen. Zur Erbringung der angebotenen Leistungen müssen nachfolgende allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein: − Geordnete Verkehrsverhältnisse − Laufzeiten für Inseln und Enklaven sowie Sendungen, die Zollvereinbarungen benötigen (z.B. Sendungen an Häfen), müssen separat vereinbart werden − Bei nicht ländereinheitlichen Feiertagen gilt die Feiertagsregelung der am Transport beteiligten DB Schenker-Geschäftsstellen − Transportsichere Verpackung (LINK) − Anmeldung zur Abholung im Routinggebiet der zuständigen DB Schenker- Geschäftsstelle am Abholtag bis 12 Uhr im DB Schenker Customer Service − Bei Abholung außerhalb des Routinggebiets der zuständigen DB Schenker- Geschäftsstelle: Anmeldung bis spätestens 11 Uhr am Abholtag − Eindeutige Kennzeichnung der gewünschten Zusatzleistungen auf dem für die Übertragung der Transportdaten verwendeten Medium (Speditionsauftrag, DFÜ, Anmeldung zur Abholung etc.) − Lieferscheine sind an der Ware anzubringen und werden nicht separat transportiert − Markierung der Sendung zur eindeutigen Identifizierung und Belabelung mit einem Barcodelabel erforderlich − Zustellungen und Abholungen erfolgen zwischen 8 Uhr und 16 Uhr (Mo.–Fr.) Standardzustellzeiten: 08:00 – 13:00 Uhr Standardabholzeiten: 13:00 – 16:00 Uhr − Gefahrguttransporte mit Ausnahme einzelner Klassen und UN-Nummern nur nach vorheriger Auftragsprüfung und Freigabe durch die Geschäftsstellen1 − Abfalltransporte sind nur nach Rücksprache, Prüfung und Freigabe durch den Fachverantwortlichen möglich1
Allgemeine Voraussetzungen. Der TCS ETI Schutzbrief kann nur in der Schweiz erworben werden. Voraussetzung ist, dass der In- haber TCS-Mitglied ist und seinen Wohnsitz in der Schweiz, in Liechtenstein oder im ausländischen Grenzgebiet hat. Voraussetzung für die Deckung der Heilungskos- ten durch die Sanitas ist, dass der Begünstigte sei- nen Wohnsitz in der Schweiz hat, über eine gül- tige obligatorische Krankenversicherung gemäss dem schweizerischen Bundesgesetz über die benden Personen; − minderjährige Kinder, die er für die Dauer der Reise eingeladen hat und die nicht mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Allgemeine Voraussetzungen. Kontrollarten (Personen, Fahrzeug, Objekt oder auch Gebäude, material, Zustand)
Allgemeine Voraussetzungen. Für Ihre ordentliche Kündigung gilt Ziffer 1.9.3 Absatz 1 der Allge- meinen Regelungen zum Baustein. Sie müssen sie deshalb in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) erklären. Wenn Sie den Tarif für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die be- troffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
Allgemeine Voraussetzungen. Der Versicherer erbringt Hilfeleistungen ausschließlich in Deutschland im Rahmen des nachstehend beschriebenen Umfangs. Hierzu bedient sich der Versicherer qualifizierter Dienstleister.