Der Preis Musterklauseln

Der Preis. 1. Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, es sei denn, es kommt zu Preisänderungen in Folge von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.
Der Preis. 1. Während des Angebots können die Preise der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen vom Unternehmer angepasst werden. Wenn der Verbraucher ein Produkt vom Unternehmer kauft, wird der vereinbarte Preis nicht mehr angepasst, mit Ausnahme des Falles in Absatz 2.
Der Preis. Während der im Angebot angegebenen Gültigkeitsdauer werden die Preise der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, es sei denn, es kommt zu Preisänderungen in Folge von Änderungen der Mehrwertsteuersätze. Vom vorigen Absatz abweichend kann der Unternehmer Waren oder Dienstleistungen, deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, mit variablen Preisen anbieten. Diese Schwankungsgebundenheit und die Tatsache, dass eventuell angegebene Preise Richtpreise sind, werden im Angebot angegeben. Preiserhöhungen binnen 3 Monaten nach Vertragsabschluss sind nur dann zulässig, wenn sie die Folge von gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen sind. Preiserhöhungen, die sich 3 Monate nach Vertragsabschluss ergeben, sind nur dann zulässig, wenn sich der Unternehmer dies ausbedungen hat und: sie die Folge von gesetzlichen Regelungen oder Bestimmungen sind oder der Verbraucher befugt ist, den Vertrag zu dem Tag zu kündigen, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Die im Angebot über Waren oder Dienstleistungen genannten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Je nach Land des Verbrauchers können zusätzlich zu den Versandkosten, die nur die Transitkosten des Produkts abdecken, Zölle, Steuern oder Einfuhrgebühren anfallen.
Der Preis. Artikel 12 –
Der Preis. 5.1 Der Preis ("der Preis") ist: - Ein (1) Hin- und Rückflug in der Economy Class von London Heathrow oder Frankfurt (oder an einen von der Partnerfluggesellschaft angegebenen Ort) nach Auckland, Neuseeland; - Platzierung auf einer 7-Nächte-Einführungsreise nach Neuseeland, einschließlich ausgewählter Aktivitäten und ausgewählter Mahlzeiten; - Es gibt insgesamt vier Preise zu gewinnen - zwei (2) Gewinner aus Großbritannien und zwei (2) aus Deutschland.
Der Preis. 6.1. Die Preise für den Code, die auf der Website und/oder in der (mobilen) Anwendung genannt sind, sind für den Vertrag maßgeblich.
Der Preis. 1. Der Preis entspricht der Beschreibung und kann nicht gegen andere Produkte oder ihren Geldwert getauscht werden.
Der Preis. (A) Sämtliche von dem Verkäufer oder in seinem Namen angegebenen Preise der Waren verstehen sich ausschliesslich MwSt. und einschliesslich Lieferung durch den Verkäufer (Verpackung und Transport auf Gefahr des Verkäufers an die Adresse des Käufers in Deutschland entsprechend der Angabe des Käufers bei Auftragserteilung), sofern nichts anderes angegeben oder schriftlich vereinbart wurde, abgesehen davon, dass (i) Verpackung und Transport in Höhe von CHF 65 plus MwSt. für Aufträge mit einem Wert von CHF 300 (ohne MwSt.) oder weniger berechnet werden und (ii) zur Vermeidung von Missverständnissen angegebene Preise für nicht routinemässige Lieferungen (z. B. wenn der Käufer eine spezielle oder dringende Lieferung von Waren anfordert) weder Verpackung noch Transport enthalten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.