Art und Umfang der Leistung Musterklauseln

Art und Umfang der Leistung. 2.1 Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber die Standardsoftware* zu den Vereinbarungen im Vertrag.
Art und Umfang der Leistung. 1.1.2.1. TIS überlässt dem Kunden Software zu den Vereinbarungen im Vertrag.
Art und Umfang der Leistung. 7.1.1.1. TIS liefert die Produkte gemäß dem Angebot.
Art und Umfang der Leistung. 1.1 Bei vereinbarter pauschaler Vergütung verpflichtet sich der Auftragnehmer, während der Vertragslaufzeit die Betriebsbereit- schaft* der im Vertrag spezifizierten Hardware* aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen. Hierzu erbringt er im vereinbarten Umfang Instandsetzungs*-, Inspektions*- und Wartungsarbeiten*. Voraussetzung zur Leistungsverpflichtung ist die bestim- mungsgemäße Nutzung* der Hardware* entsprechend den Herstellerspezifikationen und den vertraglichen Vereinbarungen.
Art und Umfang der Leistung. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht (Übergabepunkt), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
Art und Umfang der Leistung. 5.1 Die Leistungspflicht des AN umfasst, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich Leistungen dem Leistungsbereich des AG zugeordnet sind und unabhängig von einer etwaigen zusätz- lichen Vergütung, sämtliche Lieferungen, Bauleistungen und sonstige Leistungen, die erfor- derlich sind, um die Leistungen vollständig zu erbringen, damit alle Folgegewerke mangelfrei und ohne zeitliche Verzögerung durchgeführt werden können. Dies umfasst neben sämtli- chen Nebenleistungen aus den für die nach den Vertragsbestandteilen vom AN geschuldeten Leistungen einschlägigen DIN-Normen, die ebenso mit den Vertragspreisen abgegolten sind, wie sämtliche Leistungen, die nach der Verkehrsanschauung für die vollständige Erfüllung der in den Vertragsbestandteilen definierten und aufgeführten Leistungen erforderlich sind, auch wenn diese in diesem Vertrag und/oder den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich genannt sind.
Art und Umfang der Leistung. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande,wenn wir einen Auftrag, den der Auftraggeber aufgrund eines Angebotes erteilt, schriftlich bestätigen oder den Auftrag ausführen.
Art und Umfang der Leistung. 2.1 Der Leistungsumfang ist durch die Vertragsgrundlagen gemäß Xxxxxx 1 dieses Vertrags festgelegt. Zusätzliche Leistungen bedürfen des Auftrags durch den AG gemäß Xxxxxx 1.
Art und Umfang der Leistung. 2.1 GBTEC stellt dem Kunden den Service in der jeweils aktuellen Version am Leistungsübergabepunkt zur Nutzung bereit. Leistungsübergabepunkt für die Service-Nutzung sind die Router-Ausgänge der von GBTEC genutzten Rechenzentren, in denen sich die jeweils genutzten Server mit der Software befinden. Der Service, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung auf Servern und der erforderliche Speicherplatz auf Servern werden von GBTEC bereitgestellt. Zusätzlich hierzu sind jedoch für die Nutzung des Services Rechenleistung und Speicherplatz auf den Computern der Kunden gemäß Systemvoraussetzungen (Kenntnisnahme: Versandt auf Anfrage oder für einige Produkte unter xxx.xxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx/ ) erforderlich.
Art und Umfang der Leistung. Die Vorsorgeversicherung für Kinder beinhaltet folgende Leistungen: • Invaliditätsleistung 50.000 EUR • Todesfall-Leistung 5.000 EUR • Bergungskosten 10.000 EUR • Kurbeihilfe und Reha-Hilfe 3.000 EUR Die Höhe und Fälligkeit der Leistungen regelt sich nach den AUB 2017 Premium. Vereinbarte Progressionsmodelle der ZAUB 2017 Premium finden in der Vorsorgeversicherung von Kindern keine Anwendung. Bestehen für die versicherte Person bei der HanseMerkur mehrere Unfallversicherungen, so können Leistungen aus der Vorsorgeversicherung von Kindern nur aus einem dieser Verträge verlangt werden.