Common use of Digitale Gesundheitsanwendungen Clause in Contracts

Digitale Gesundheitsanwendungen. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwendungen, die a) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Ge- sundheitsanwendungen nach § 139e SGB V aufgenommen wurden und b) nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behandelnden Psychothera- peuten gemäß § 4 Abs. 2 MB/BT 2009 angewendet werden. (2) Der Anspruch gemäß Absatz 1 umfasst ausschließlich die Aufwendungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht umfasst sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batteriekosten. (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich verein- barten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung vorzunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt, jedoch nicht mehr als der Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.

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Samples: Basistarifvertrag

Digitale Gesundheitsanwendungen. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale GesundheitsanwendungenGesundheitsan- wendungen, die a) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Ge- sundheitsanwendungen Gesundheitsanwendungen nach § 139e SGB V (siehe Anhang) aufgenommen wurden und b) nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behandelnden Psychothera- peuten be- handelnden Psychotherapeuten gemäß § 4 Abs. 2 MB/BT 2009 angewendet werden. (2) Der Anspruch gemäß Absatz 1 umfasst ausschließlich die Aufwendungen Aufwen- dungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht umfasst sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die Anschaffung Anschaf- fung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs einschließlich Internet-In- ternet-, Strom- und Batteriekosten. (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge Ab- xxxx für einen vertraglich verein- barten vereinbarten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung Zu- zahlung vorzunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt, jedoch nicht mehr als der Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung Kranken- versicherung aufzuwenden wäre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Basistarif

Digitale Gesundheitsanwendungen. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwendungen, die a) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Ge- sundheitsanwendungen Gesundheitsanwendungen nach § 139e SGB V (siehe Anhang) aufgenommen wurden und b) nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behandelnden Psychothera- peuten Psychotherapeuten gemäß § 4 Abs. 2 MB/BT 2009 angewendet werden. (2) Der Anspruch gemäß Absatz 1 umfasst ausschließlich die Aufwendungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht umfasst sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die Anschaffung Anschaf- fung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batteriekosten. (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich verein- barten vereinbarten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung vorzunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt, jedoch nicht mehr als der Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung Krankenversi- cherung aufzuwenden wäre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Den Basistarif

Digitale Gesundheitsanwendungen. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwendungen, die a) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis Verzeich- nis für digitale Ge- sundheitsanwendungen Gesundheitsanwendungen nach § 139e SGB V aufgenommen aufgenom- men wurden und b) nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behandelnden Psychothera- peuten behandeln- den Psychotherapeuten gemäß § 4 Abs. 2 MB/BT 2009 angewendet werden. (2) Der Anspruch gemäß Absatz 1 umfasst ausschließlich die Aufwendungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht umfasst sind Aufwendungen Auf- wendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen GesundheitsanwendungenGesundheits- anwendungen, insbesondere für die Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batteriekosten. (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich verein- barten vereinbarten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung vorzunehmen vorzu- nehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt, jedoch nicht mehr als der Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag

Digitale Gesundheitsanwendungen. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale GesundheitsanwendungenGesundheitsanwen- dungen, die a) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis Ver- zeichnis für digitale Ge- sundheitsanwendungen Gesundheitsanwendungen nach § 139e SGB V aufgenommen wurden und b) nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behandelnden Psychothera- peuten behan- delnden Psychotherapeuten gemäß § 4 Abs. 2 MB/BT 2009 angewendet werden. (2) Der Anspruch gemäß Absatz 1 umfasst ausschließlich die Aufwendungen Aufwen- dungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht umfasst um- fasst sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen digi- talen Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batteriekosten. (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich verein- barten vereinbarten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung vorzunehmen vor- zunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt, jedoch nicht mehr als der BetragderBetrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden aufzu- wenden wäre.

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Samples: Tarifbedingungen