Common use of Digitale Gesundheitsanwendungen Clause in Contracts

Digitale Gesundheitsanwendungen. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwen- dungen, die a) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Ver- zeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e SGB V aufgenommen wurden und b) nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behan- delnden Psychotherapeuten gemäß § 4 Abs. 2 MB/BT 2009 angewendet werden. (2) Der Anspruch gemäß Absatz 1 umfasst ausschließlich die Aufwen- dungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht um- fasst sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digi- talen Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batteriekosten. (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung vor- zunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt, jedoch nicht mehr als derBetrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzu- wenden wäre.

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Samples: Tarifbedingungen

Digitale Gesundheitsanwendungen. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwen- dungenGesundheitsanwendungen, die a) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Ver- zeichnis Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e SGB V (siehe Anhang) aufgenommen wurden und b) nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behan- delnden behandelnden Psychotherapeuten gemäß § 4 Abs. 2 MB/BT 2009 angewendet werden. (2) Der Anspruch gemäß Absatz 1 umfasst ausschließlich die Aufwen- dungen Aufwendungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht um- fasst umfasst sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digi- talen digitalen Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die Anschaffung Anschaf- fung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batteriekosten. (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung vor- zunehmen vorzunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt, jedoch nicht mehr als derBetragder Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzu- wenden Krankenversi- cherung aufzuwenden wäre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Den Basistarif

Digitale Gesundheitsanwendungen. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwen- dungenGesundheitsanwendungen, die a) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Ver- zeichnis Verzeich- nis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e SGB V aufgenommen aufgenom- men wurden und b) nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behan- delnden behandeln- den Psychotherapeuten gemäß § 4 Abs. 2 MB/BT 2009 angewendet werden. (2) Der Anspruch gemäß Absatz 1 umfasst ausschließlich die Aufwen- dungen Aufwendungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht um- fasst umfasst sind Aufwendungen Auf- wendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digi- talen Gesundheitsanwendungendigitalen Gesundheits- anwendungen, insbesondere für die Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batteriekosten. (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung vor- zunehmen vorzu- nehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt, jedoch nicht mehr als derBetragder Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzu- wenden aufzuwenden wäre.

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Samples: Krankenversicherungsvertrag

Digitale Gesundheitsanwendungen. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwen- dungenGesundheitsanwendungen, die a) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Ver- zeichnis Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen Ge- sundheitsanwendungen nach § 139e SGB V aufgenommen wurden und b) nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behan- delnden Psychotherapeuten behandelnden Psychothera- peuten gemäß § 4 Abs. 2 MB/BT 2009 angewendet werden. (2) Der Anspruch gemäß Absatz 1 umfasst ausschließlich die Aufwen- dungen Aufwendungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht um- fasst umfasst sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digi- talen digitalen Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die Anschaffung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs einschließlich Internet-, Strom- und Batteriekosten. (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge für einen vertraglich vereinbarten verein- barten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung vor- zunehmen vorzunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt, jedoch nicht mehr als derBetragder Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzu- wenden aufzuwenden wäre.

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Samples: Basistarifvertrag

Digitale Gesundheitsanwendungen. (1) Erstattungsfähig sind Aufwendungen für digitale Gesundheitsanwen- dungenGesundheitsan- wendungen, die a) vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Ver- zeichnis Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e SGB V (siehe Anhang) aufgenommen wurden und b) nach Verordnung des behandelnden Vertragsarztes oder des behan- delnden be- handelnden Psychotherapeuten gemäß § 4 Abs. 2 MB/BT 2009 angewendet werden. (2) Der Anspruch gemäß Absatz 1 umfasst ausschließlich die Aufwen- dungen für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Software. Nicht um- fasst umfasst sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung der digi- talen digitalen Gesundheitsanwendungen, insbesondere für die Anschaffung Anschaf- fung und den Betrieb mobiler Endgeräte oder PCs einschließlich Internet-In- ternet-, Strom- und Batteriekosten. (3) Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden, sofern nicht Abzüge Ab- xxxx für einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt und für eine Zuzahlung vor- zunehmen Zu- zahlung vorzunehmen sind, zu 100 Prozent ersetzt, jedoch nicht mehr als derBetragder Betrag, der für einen Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzu- wenden Kranken- versicherung aufzuwenden wäre.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Den Basistarif