DIGITALE XXXXXX ÜBER DIE APP EINES BEAUFTRAGTEN PARTNERS ODER M- LIEFERANTEN Musterklauseln

DIGITALE XXXXXX ÜBER DIE APP EINES BEAUFTRAGTEN PARTNERS ODER M- LIEFERANTEN. Tickets, die Sie in der App eines Beauftragten Partners von De Lijn (die M-Lieferanten) kaufen, werden in dieser App ausgegeben und können auf einem digitalen Xxxxxx angezeigt werden. Eine Übersicht der aktuellen M- Lieferanten können Sie hier finden: xxxxxx.xx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxxxxxxx-x-xxxxxx/ Um ein Ticket zu kaufen, müssen Sie zuerst die App des M-Lieferanten Ihrer Xxxx herunterladen und dann einen Account eröffnen. Sie müssen die Beförderungsbedingungen des M-Lieferanten durch die Installation auf Ihrem Smartphone oder Tablet akzeptieren. Um ein Ticket kaufen zu können, müssen Sie mit dem Internet verbunden sein. Möglicherweise erfordert dies eine Anpassung Ihres Vertrages mit Ihrem Telecom-Betreiber. Die Bezahlung des Tickets auf digitalem Xxxxxx erfolgt über den betreffenden M-Lieferanten. M-Lieferanten, welche die Produkte anbieten, verkaufen diese Produkte auf Namen und für Rechnung von De Lijn. Es ist M-Lieferanten erlaubt, Kosten für den Download und/oder die Benutzung ihrer App anrechnen. Es ist dem M-Lieferanten nicht erlaubt, den Tarif des Tickets auf digitalem Xxxxxx selbst zu erhöhen. Alle Informationen über die Verkaufsbedingungen von Tickets auf digitalem Xxxxxx, die über die App von einem M-Lieferanten gekauft wurden, finden Sie über die Kommunikationskanäle des betreffenden M-Lieferanten. Tickets auf digitalem Xxxxxx, die Sie über die App eines M-Lieferanten gekauft haben, sind meistens direkt nach dem Kauf aktiviert. Nach der Aktivierung enthält Ihr gültiges Ticket auf digitalem Xxxxxx die folgenden Informationen: • Den Namen und Vornamen des Reisenden. • Den Sicherheitscode, mit dem das Ticket auf digitalem Xxxxxx identifizierbar ist. • Das Zeitlimit des Tickets auf digitalem Xxxxxx; • Der Preis des Tickets auf digitalem Xxxxxx. Sie müssen Ihr gültiges Ticket auf digitalem Xxxxxx bei jedem Einsteigen spontan und deutlich sichtbar dem Fahrer vorzeigen. In Fahrzeugen, bei denen Sie auch an der Mittel- oder Hintertür einsteigen dürfen, brauchen Sie das nicht. Wenn das Ticket auf dem Bildschirm des digitalen Trägers nicht vollständig sichtbar ist, kann der Fahrer den Reisenden bitten, das Ticket auf digitalem Xxxxxx vollständig sichtbar zu machen. Ein Screenshot oder auch eine fotographische Aufnahme des aktivierten Tickets auf digitalem Xxxxxx wird nicht als gültiges Ticket akzeptiert. Ein Ticket auf digitalem Xxxxxx ist aus Kontrollzwecken mit dem Account des Reisenden und meistens auch mit seiner Mobiltelefon-Nummer ...

Related to DIGITALE XXXXXX ÜBER DIE APP EINES BEAUFTRAGTEN PARTNERS ODER M- LIEFERANTEN

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.