Diskriminierungen Musterklauseln
Diskriminierungen. Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.22 - Schaden- ersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie sind versichert als Arbeitgeber der im privaten Lebensbereich be- schäftigten Personen. Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, de- ren Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall.
Diskriminierungen. Ehrenamtliche Tätigkeit oder freiwilliges soziales Engagement
Diskriminierungen. Nicht versichert sind Ansprüche aus Diskriminierungen.
Diskriminierungen. Für Ansprüche aus Diskriminierungen haben Sie in bestimmtem Umfang Versicherungsschutz. Sehen Sie dazu A 1.5.5. Über diesen Umfang hinaus sind Ansprüche aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen nicht versichert.
Diskriminierungen a. Versichert sind Schäden, für die Sie wegen einer Diskriminierung in einem der folgenden Fälle verantwortlich gemacht werden. Diesen Versicherungsschutz haben Sie in den unter aa. bis ee. beschrie- benen Fällen auch bei der Begründung und Beendigung von Vertrags- verhältnissen.
Diskriminierungen a) Versichert sind Schäden, für die Sie wegen einer Diskriminierung in einem der folgenden Fälle verantwortlich gemacht werden:
Diskriminierungen. Außer in den unter A 1.5.5 beschriebenen Fällen sind Haftpflichtansprü- che aus Diskriminierungen nicht versichert.
Diskriminierungen. Haftpflichtansprüche und Ansprüche von Angehörigen, mitversi- cherten Personen, gesetzlichen Vertretern, Betreuern, Zwangs- und Insolvenzverwaltern
