Common use of Diskriminierungen Clause in Contracts

Diskriminierungen. Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.22 - Schaden- ersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie sind versichert als Arbeitgeber der im privaten Lebensbereich be- schäftigten Personen. Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die Personen, de- ren Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall.

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Diskriminierungen. Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.22 - Schaden- ersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie sind versichert als Arbeitgeber der im privaten Lebensbereich be- schäftigten Zusammenhang mit dem versicherten Haus- und Grundbesitz beschäftigten Personen. Beschäftigte Beschäf- tigte Personen sind auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis Be- schäftigungsverhältnis sowie die Personen, de- ren Beschäftigungsverhältnis deren Beschäftigungsver- hältnis beendet ist. Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall. Sie haben von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.

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Diskriminierungen. Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.22 - Schaden- ersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie sind versichert als Arbeitgeber der im privaten Lebensbereich be- schäftigten beschäftigten Personen. Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen Bewerberin- nen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerso- nen, de- ren deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall. Sie haben von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.

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Diskriminierungen. Mitversichert sind - abweichend von Abschnitt A Ziffer 7.22 - Schaden- ersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem Allge- meinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie sind versichert als Arbeitgeber der im privaten Lebensbereich be- schäftigten beschäftigten Personen. Beschäftigte Personen sind auch Bewerberinnen Bewerberin- nen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie die PersonenPerso- nen, de- ren deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist. Die Höchstersatzleistung beträgt 50.000 EUR je Versicherungsfall. Sie haben von derartigen Schäden 150 EUR selbst zu tragen.

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