Dokumentation /Erfassung Produktdaten. Der Leistungserbringer legt nach der erstmaligen Kontaktaufnahme eine Dokumentation an. Die Dokumentation ist so zu führen, dass die Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile nach Ziff. 2.2.4.1 bis 2.2.4.3. sowie 2.2.14 nachvollziehbar festgehalten werden. Der Leistungserbrin- ger aktualisiert im weiteren Verlauf der Versorgung diese Dokumentationen und übermittelt die- se auf Anforderung an die unter Ziff. 3 aufgeführten zuständigen Stellen.
Appears in 2 contracts
Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung
Dokumentation /Erfassung Produktdaten. Der Leistungserbringer legt nach der erstmaligen Kontaktaufnahme eine Dokumentation an. Die Dokumentation ist so zu führen, dass die Erbringung der einzelnen Leistungsbestandteile nach Ziff. 2.2.4.1 bis 2.2.4.3. sowie 2.2.14 nachvollziehbar festgehalten werden. Der Leistungserbrin- ger aktualisiert im weiteren Verlauf der Versorgung diese Dokumentationen und übermittelt die- se auf Anforderung an die unter Ziff. 3 7 aufgeführten zuständigen Stellen.
Appears in 2 contracts
Samples: Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung, Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung