Dolmetscher-Service Musterklauseln

Dolmetscher-Service. Wenn im Notfall eine sprachliche Unterstützung möglich und notwendig ist, wird der Versicherer dem Hilfesuchenden telefonisch durch Dolmetschen Hilfestellung geben.
Dolmetscher-Service. 16.3.1 Für Gespräche mit den örtlichen Ärzten oder Behörden benötigen Sie eine Überset- zungshilfe. 16.3.2Wir helfen mit unseren Notrufstationen und mehrsprachigen Ambulanzärzten bei den Gesprächen. Wir helfen bei der Vermittlung eines amtlich anerkannten Dolmet- schers.
Dolmetscher-Service. Sollte im notfall eine sprachliche Unterstützung möglich und notwen- dig sein, so wird der Versicherer im Rahmen seiner Möglichkeiten tele- fonisch durch Dolmetschen Hilfestellung geben. Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise eintreten. 1. Die versicherte Person hat a) alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte b) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe seiner Leistungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft zu erteilen, originalbelege einzureichen sowie gegebe- nenfalls die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu ent- binden. 2. Bei vorsätzlicher Verletzung der obliegenheit gemäß § 6, Ziff. 2. be- steht kein Versicherungsschutz. Wird diese obliegenheit grob fahrläs- sig verletzt, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Versicherte nach, dass er die obliegenheit nicht grob fahr- lässig verletzt hat, erbringt der Versicherer seine Leistung. Er erbringt seine Leistung auch, wenn der Versicherte nachweist, dass die Verlet- zung der obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der oblie- genden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherte die obliegenheit arglistig verletzt hat.
Dolmetscher-Service. Wird wegen eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger Schwierigkeiten im Ausland der Kontakt mit Behörden, Kfz-Werkstätten oder Gutachtern erforderlich, wird auf Wunsch ein telefonischer Dolmetscherdienst angeboten. – Karteninhaber der Eurowings Kreditkarten Gold erhalten fremdsprachliche Un- terstützung von mehrsprachigen Mitarbeitern (Dolmetscher- und Übersetzer- Service per Telefon (Telefonkosten sind vom Karteninhaber zu tragen)) – Unterstützung in den Standardsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Italie- nisch (rund um die Uhr verfügbar ist die Standardsprache Englisch) und weiteren Sprachen nach Bedarf – ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Übersetzern vor Ort
Dolmetscher-Service. 16.3.1 Für Gespräche mit den örtlichen Ärzten oder Behörden benötigen Sie eine Überset- zungshilfe. 16.3.2 Wir helfen mit unseren Notrufstationen und mehrsprachigen Ambulanzärzten bei den Gesprächen. Wir helfen bei der Vermittlung eines amtlich anerkannten Dol- metschers. 16.3.3 Wir erstatten die Kosten des amtlich anerkannten Dolmetschers. Pro Versiche- rungsfall zahlen wir insgesamt bis zu 200 Euro.
Dolmetscher-Service. Wird wegen eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger Schwierigkeiten im Ausland der Kontakt mit Behör- den, Kfz-Werkstätten oder Gutachtern erforderlich, wird auf Wunsch ein telefonischer Dolmetscherdienst angeboten: a) ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ oder seine mitreisenden Familienangehörigen erhalten fremdsprachliche Un- terstützung von mehrsprachigen Mitarbeitern (Dolmetscher- und Übersetzer-Service per Te- lefon; Telefonkosten sind vom Karteninhaber zu tragen). b) Unterstützung in der Standardsprache (rund um die Uhr verfügbar) und weiteren Sprachen nach Verfügbarkeit und Bedarf. c) Benennung von Dolmetschern und Übersetzern vor Ort.

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  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Bonitätsauskünfte Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist, fragen wir bei Auskunfteien Informationen zur Be­ urteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Aktuell handelt es sich bei diesen Auskunfteien um Schufa und Credit­ reform. Weitere Informationen zu den eingesetzten Auskunfteien finden Sie auf unserer Homepage ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ in der Rubrik Datenschutz. Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Berufsgeheimnis: Die LV 1871 übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantra­ gung, die Durchführung und Beendigung dieses Versicherungsvertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhal­ ten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundver­ ordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vertragspartners** oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interes­ sen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kun­ den. Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertrags­ partnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein An­ gemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kredit­ würdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA- Informationsblatt entnommen oder online unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ eingesehen werden.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: