Welches Gericht ist zuständig?. 16.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
16.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
Welches Gericht ist zuständig?. 16.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
16.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Welches Gericht ist zuständig?. 23.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- trag zuständig ist. – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts.
23.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Welches Gericht ist zuständig?. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
Welches Gericht ist zuständig?. Soweit für die aus dem Stromliefervertrag entspringenden Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig sind, wird ausschließlich die Zuständigkeit des für den Sitz des Stromlieferanten sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Der Stromlieferant ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an einem anderen, gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen. Das gilt nicht für Stromlieferverträge, die Verbrauchergeschäfte im Sinne des KSchG sind. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG.
Welches Gericht ist zuständig?. Sie können eine Klage gegen uns bei dem zuständigen Gericht des Bezirks einreichen, in dem − wir unseren Sitz haben oder − Sie Ihren Wohnsitz haben oder − Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben.
Welches Gericht ist zuständig?. 15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zustän- dig ist auch das Gericht im Bezirk Ihres Wohnsitzes oder, wenn ein solcher fehlt, Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen gegen Sie ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.
15.2 Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zu- ständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zustän- digen Niederlassung.
Welches Gericht ist zuständig?. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist. - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Welches Gericht ist zuständig?. B - 20.1 Für Klagen aus dem Versicherungsver- trag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- trag zuständig ist. – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts.
B - 20.2 Für Klagen aus dem Versicherungsver- trag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Welches Gericht ist zuständig?. 4.6.1 Für Versicherungsnehmer in Deutschland
4.6.2 Für Versicherungsnehmer in Österreich