Common use of Effizientes Portfoliomanagement Clause in Contracts

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind als Bezugnahme auf Techniken und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

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Samples: Gesamtnachtrag Zum Prospekt, Gesamtnachtrag Zum Prospekt, Gesamtnachtrag Zum Prospekt

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio ("Wertpapierleihgeschäfte") tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Grade-Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind als Bezugnahme auf Techniken und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

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Samples: Prospectus, Prospectus, Prospectus

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio ("Wertpapierleihgeschäfte") tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind als Bezugnahme auf Techniken und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

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Samples: Prospectus, Prospectus

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio ("Wertpapierleihgeschäfte") tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 00 % und 5050 % des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 5050 % des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Grade-Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind als Bezugnahme auf Techniken und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

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Samples: Prospectus, Prospectus

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen Der Anlageverwalter kann für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und Teilfonds für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und/oder zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken unter Beachtung der von der Zentralbank von Zeit zu Zeit erlassenen Bedingungen und Grenzen Geschäfte in DFI tätigen. Geschäfte im Rahmen eines effizienten Portfoliomanagements können vom Anlageverwalter im Zusammenhang mit den Vermögenswerten des Fonds mit einem der folgenden Ziele eingegangen werden: (a) eine Reduzierung von Risiken (einschließlich dem Devisenrisiko); (b) eine Reduzierung der Kosten (ohne oder nur mit einem geringfügig höheren Risiko) und (c) Erwirtschaftung von Kapitalzuwachs oder Erträgen für einen Teilfonds mit einem Risikoniveau, welches das Risikoprofil eines Teilfonds und die Vorschriften zur Risikostreuung gemäß den OGAW-Vorschriften der Zentralbank berücksichtigt und wie in diesem Prospekt dargelegt. Bei Transaktionen für Zwecke des effizienten Portfoliomanagements versucht der Anlageverwalter sicherzustellen, dass die eingesetzten Techniken und Instrumente wirtschaftlich geeignet sind, d. h., dass sie auf kostengünstige Weise realisiert werden können. Zu diesen Geschäften können Devisengeschäfte gehören, durch die die Währungsmerkmale der von einem Teilfonds gehaltenen Wertpapiere verändert werden. Der Anlageverwalter kann zum effizienten Portfoliomanagement die folgenden Techniken und Instrumente einsetzen: Futures, Optionen, Zinsswaps, Credit Default Swaps (zum Erwerb oder Verkauf von Absicherung) und Devisenterminkontrakte (jeweils nachstehend im Abschnitt „DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND TECHNIKEN ZUM EFFIZIENTEN PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschrieben) sowie Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte. Sofern vom jeweiligen Prospektnachtrag zugelassen, dürfen Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte nur im Zusammenhang mit Wertpapieren eingesetzt werden, sind müssen im Rahmen des jeweiligen Geschäfts einer Kontraktlaufzeit von höchstens 12 Monaten unterliegen, und solche Geschäfte dürfen nur zum effizienten Portfoliomanagement eingesetzt werden. Ein Teilfonds, der ein umgekehrtes Pensionsgeschäft eingeht, sollte sicherstellen, dass er jederzeit entweder den vollen Betrag der Barmittel plus aufgelaufener Zinsen zurückfordern oder das umgekehrte Pensionsgeschäft entweder auf Basis der Wertsteigerung oder zum aktuellen Marktwert kündigen kann. Wenn die Barmittel jederzeit zum aktuellen Marktwert abrufbar sind, sollte der aktuelle Marktwert des umgekehrten Pensionsgeschäfts bei der Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds eingesetzt werden. Ein Teilfonds, der ein umgekehrtes Pensionsgeschäft eingeht, sollte sicherstellen, dass er jederzeit entweder die dem umgekehrten Pensionsgeschäft zugrunde liegenden Wertpapiere abrufen oder das von ihm eingegangene umgekehrte Pensionsgeschäft kündigen kann. Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte mit festen Laufzeiten von nicht mehr als Bezugnahme auf sieben Tagen gelten als Geschäfte zu Bedingungen, die jederzeit eine Rückforderung der Vermögenswerte durch den Teilfonds erlauben. Direkte und indirekte betriebliche Kosten und/oder Gebühren, die durch den Einsatz effizienter Portfoliomanagementtechniken entstehen und die von den an den betreffenden Teilfonds fließenden Erträgen in Abzug gebracht werden, erfolgen zu handelsüblichen Sätzen und enthalten keine verdeckten Einnahmen. Dem jeweiligen Kontrahenten der DFI-Transaktion werden direkte oder indirekte Kosten und Gebühren gezahlt, die im Falle von zur Währungsabsicherung eingesetzten DFI die Verwahrstelle oder der Verwahrstelle nahe stehenden Personen und Unternehmen umfassen können, vorausgesetzt solche Personen oder Unternehmen werden im Jahresbericht angegeben. Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass sämtliche durch den Einsatz von Techniken zum effizienten Portfoliomanagement und Wertpapierfinanzierungsgeschäften erwirtschafteten Erträge nach Abzug direkter und indirekter betrieblicher Kosten und Gebühren dem betreffenden Teilfonds zufließen. Ein Teilfonds kann Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte eingehen und andere Techniken und Instrumente zu versteheneinsetzen, die in diesem Abschnitt „EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschrieben sind, nur dann (und insoweit) sie im Prospektnachtrag für den jeweiligen Teilfonds angegeben sind und auch nur in Bezug auf die folgenden Kriterien erfüllen:Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, in die der Teilfonds anlegen darf. Vom jeweiligen Teilfonds gemäß Pensionsgeschäften oder umgekehrten Pensionsgeschäften hinterlegte oder erhaltene Vermögenswerte oder Vermögenswerte, in die ein Teilfonds über in diesem Abschnitt „EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschriebenen Techniken und Instrumente sind bei der Festlegung zu berücksichtigen, ob die in diesem Prospekt oder im Prospektnachtrag für den jeweiligen Teilfonds angegebenen Anlagebeschränkungen oder sonstigen Grenzen eingehalten werden. Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte, die den im Prospekt und in den Prospektnachträgen dargelegten Beschränkungen entsprechen, stellen keine Kreditaufnahme oder Kreditvergabe im Sinne der Vorschrift 103 bzw. der Effizientes Portfoliomanagement (Fortsetzung) Vorschrift 111 der Vorschriften dar, aber jede durch Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte entstehende Hebelwirkung wird bei der Festlegung berücksichtigt, ob die Leverage- Grenzen eingehalten werden. Wenn ein Teilfonds Pensionsgeschäfte und/oder umgekehrte Pensionsgeschäfte einsetzt, unterliegen diese den in den OGAW-Vorschriften der Zentralbank angegebenen Bedingungen und Grenzen. Ein Teilfonds kann Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der normalen Marktpraxis und vorbehaltlich der Anforderungen der Zentralbank und der SFTR einsetzen. Sofern nicht anderweitig im jeweiligen Prospektnachtrag angegeben, können diese Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in Bezug auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/oder andere Finanzinstrumente eingegangen werden, die der Teilfonds für Zwecke im Einklang mit dem Anlageziel des jeweiligen Teilfonds hält, u. a. für die Zwecke des effizienten Portfoliomanagements und/oder zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken unter Beachtung der von der Zentralbank jeweils erlassenen Bedingungen und Grenzen. Darüber hinaus können der Muzinich LongShortCreditYield Fund und der Muzinich European Credit Alpha Fund im Rahmen ihrer Anlagepolitik durch den Einsatz von Total Return Swaps Erträge oder Gewinne anstreben, um die Portfoliorendite zu steigern. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich des Anteils von Vermögenswerten, die Gegenstand von Wertpapierfinanzierungsgeschäften oder Total Return Swaps sein können. Der Anteil kann zeitweise bis zu 100 % des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds betragen und wird beim Muzinich LongShortCreditYield Fund und beim Muzinich European Credit Alpha Fund voraussichtlich generell zwischen 0 % und 2 % schwanken. Bei anderen Teilfonds als dem Muzinich LongShortCreditYield Fund und dem Muzinich European Credit Alpha Fund wird der Anteil voraussichtlich zwischen 0 % und 1 % schwanken. Wertpapierleihgeschäft (oder Aktienleihgeschäft) bezeichnet ein Geschäft, durch das eine Partei Wertpapiere in Verbindung mit der Verpflichtung an die andere Partei überträgt, dass die andere Partei zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Ersuchen der die Wertpapiere übertragenden Partei gleichwertige Wertpapiere zurückgibt; für die Partei, welche die Wertpapiere überträgt, ist das ein Wertpapierverleihgeschäft. Bei Pensionsgeschäften handelt es sich um eine Form des Wertpapierleihgeschäfts, bei der eine Partei ein Wertpapier an eine andere Partei verkauft und gleichzeitig vereinbart, das Wertpapier zu einem festgelegten späteren Termin zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen, wobei der Preis einen Marktzinssatz widerspiegelt, der nicht mit dem Kuponsatz der Wertpapiere verbunden ist. Umgekehrte Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen ein Teilfonds Wertpapiere von einem Kontrahenten kauft und sich gleichzeitig verpflichtet, die Wertpapiere an den Kontrahenten zu einem vereinbarten Termin und einem vereinbarten Preis wieder zu verkaufen. Auch wenn die Verwaltungsgesellschaft bzw. ihr Beauftragter angemessene Sorgfalt bei der Auswahl der Kontrahenten walten lässt (insbesondere Berücksichtigung der Rechtsform, des Ursprungslands und der Mindestbonität), wird darauf hingewiesen, dass die Vorschriften keine Pre-Trade-Eignungskriterien für Kontrahenten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften eines Teilfonds vorschreiben. Die Verwaltungsgesellschaft hält sich an die Bedingungen der Vorschriften im Hinblick auf Fälle, wenn bewertete Kontrahenten, mit denen ein Teilfonds mit einem anfänglichen Rating von mindestens A-1 (kurzfristiges Bonitätsrating von Standard and Poor's) Geschäfte eingegangen ist, auf A-2 (kurzfristiges Bonitätsrating von Standard and Poor's) oder ein vergleichbares Rating oder darunter herabgestuft werden. Derivative Finanzinstrumente und Techniken zum effizienten Portfoliomanagement Sofern im Prospekt angegeben, kann ein Teilfonds Anlagen in DFIs, einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barausgleich, die an einer anerkannten Börse gehandelt werden, und/oder in OTC-Derivaten tätigen, wobei er jeweils den Bedingungen und Vorschriften der Zentralbank unterliegt. Die DFIs, in die der Anlageverwalter im Namen eines Teilfonds investieren kann, sowie die erwarteten Auswirkungen einer Anlage in solchen DFIs auf das Risikoprofil eines Teilfonds werden im Prospekt beschrieben. Der Anlageverwalter wendet für den Fonds einen Risikomanagementprozess an, der ihn in die Lage versetzt, die verschiedenen mit dem Einsatz von DFIs verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Sofern in dem entsprechenden Nachtrag nicht anders angegeben, wird dabei ein Commitment-Ansatz angewandt. Wird im Rahmen des Risikomanagementprozesses für einen Fonds der Value-at-Risk-Ansatz („VaR“) angewandt, so sollten die Anleger beachten, dass der VaR nicht explizit die Hebelwirkung (Leverage) misst. Vielmehr ist der VaR ein statistisches Risikomaß, und der tatsächliche Verlust einer bestimmten Transaktion oder des Fonds insgesamt kann erheblich über dem von der VaR-Methode angezeigten Verlust liegen. Der VaR ist ein Maßstab für den maximalen potenziellen Verlust bei einem bestimmten Konfidenzniveau (Wahrscheinlichkeit) über einen bestimmten Zeitraum unter normalen Marktbedingungen. Der betreffende Fonds kann jedoch auch Verlusten ausgesetzt sein, die höher sind als nach der VaR-Methode ermittelt, insbesondere unter anormalen Marktbedingungen. Zusätzlich gibt es Einschränkungen bezüglich der Nutzung des VaR als statistischen Risikomaßstab, da dieser nicht direkt die Höhe des Risikos im Fonds begrenzt und nur das Verlustrisiko unter aktuellen Marktbedingungen beschreibt und keine künftigen wesentlichen Veränderungen in der Volatilität erfassen würde. DFIs, die vom Risikomanagementprozess nicht abgedeckt sind, werden erst dann eingesetzt, wenn der Zentralbank ein überarbeiteter Risikomanagementprozess vorgelegt und dieser von der Zentralbank genehmigt wurde. Die Verwaltungsgesellschaft stellt den Anteilinhabern auf Wunsch zusätzliche Informationen in Bezug auf die angewandten Methoden des Risikomanagements, einschließlich der geltenden quantitativen Limits sowie der jüngsten Entwicklungen bezüglich der Risiko- und Ertragsmerkmale der Hauptanlagekategorien, zur Verfügung. Die DFIs, die ein Teilfonds einsetzen darf, sind nachstehend beschrieben.

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Samples: Prospectus, Prospectus

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der Die Gesellschaft kann im Namen eines Fonds für Zwecke des effizienten Portfoliomanagements Techniken und Instrumente in Bezug auf Wertpapiere und/oder andere Finanzinstrumente, in die er investiert, einsetzen. Diese sind im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik Anhang beschrieben. Der Einsatz solcher Techniken und Beschränkungen Instrumente muss im besten Interesse der Anteilsinhaber liegen und erfolgt im Allgemeinen aus einem oder mehreren der folgenden Gründe: (a) zur Risikoreduzierung; (b) zur Kostenreduzierung; oder (c) zur Generierung von zusätzlichem Kapital oder Erträgen für den jeweiligen Fonds mit einem adäquaten Risikomaß und innerhalb unter Berücksichtigung des Risikoprofils des Fonds gemäß Beschreibung in diesem Prospekt und im jeweiligen Anhang und der von Diversifikationsregeln, die in den Zentralbankregelungen festgelegt sind. Außerdem muss der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Einsatz solcher Techniken und Instrumente dienen kosteneffektiv erfolgen und darf nicht zu einer Änderung des Anlageziels des Fonds führen oder zusätzliche Risiken hervorrufen, die in diesem Prospekt nicht beschrieben sind. Nähere Details hierzu sind dem Zweck Abschnitt „Risikofaktoren; mit einem effizienten Portfoliomanagement verbundenes Risiko“ zu entnehmen. Die Risiken, die sich aus dem Einsatz solcher Techniken und Instrumente ergeben, müssen im Risikomanagementprozess der Gesellschaft angemessen berücksichtigt werden. Zu diesen Techniken und Instrumenten können Devisengeschäfte gehören, durch die die Währungsmerkmale der vom betreffenden Fonds gehaltenen Vermögenswerte geändert werden. Vermögenswerte eines effizienten PortfoliomanagementsFonds können auf eine andere Währung als die Basiswährung des Fonds lauten, und Wechselkursänderungen zwischen der Basiswährung und der Währung des Vermögenswerts können zu einem Wertverlust des auf die Basiswährung lautenden Fondsvermögens führen. Setzt ein Fonds solche Techniken und Instrumente ein, erfolgt dies in Einklang mit den Zentralbankregelungen, und die Gesellschaft unterbreitet der Zentralbank vor dem Einsatz solcher Techniken und Instrumente durch einen Fonds einen Risikomanagementprozess. Diese Absicht wird auch in der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds und im jeweiligen Anhang offen gelegt. Die Gesellschaft stellt den Anteilsinhabern auf Wunsch zusätzliche Informationen hinsichtlich der angewandten Methoden des Risikomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher geltenden quantitativen Limits sowie der jüngsten Entwicklungen bezüglich der Risiko- und Ertragsmerkmale der Hauptanlagekategorien, zur Verfügung. Alle Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar mit Techniken des effizienten Portfoliomanagements erzielt werden, sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% nach Abzug etwaiger direkter und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des indirekter Betriebskosten und Gebühren an den jeweiligen Fonds liegtzurückzuzahlen. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen Zu diesen direkten und indirekten Betriebskosen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen (die alle uneingeschränkt transparent sind und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung beinhalten) gehören Gebühren und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDIKosten, die zugrunde liegenden Risikenan Kontrahenten von Pensionsgeschäften/umgekehrten Pensionsgeschäften und/oder Vermittler von Wertpapierleihgeschäften zahlbar sind, die quantitativen Beschränkungen von der Gesellschaft jeweils beauftragt wurden. Diese Gebühren und Kosten, die Verfahrendurch den Einsatz von Techniken des effizienten Portfoliomanagements entstehen und marktüblichen Sätzen zusammen mit einer etwaigen MwSt. entsprechen, diese werden von der Gesellschaft bzw. dem Fonds getragen, für den die jeweilige Partei beauftragt worden ist. Einzelheiten zu überwachen den entstehenden Erträgen der Fonds und deren Einhaltung zu gewährleisten, den damit einhergehenden direkten und indirekten Betriebskosten und Gebühren sowie die Methoden zur Einschätzung der RisikenIdentität bestimmter Kontrahenten von Pensionsgeschäften/umgekehrten Pensionsgeschäften und/oder Vermittlern von Wertpapierleihgeschäften, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die von der Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werdenjeweils beauftragt wurden, sind als Bezugnahme auf Techniken in den Halbjahres- und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:Jahresberichten der Gesellschaft enthalten.

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Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Grade-Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind als Bezugnahme auf Techniken und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

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Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen Der Anlageverwalter kann für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und Teilfonds für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und/oder zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken unter Beachtung der von der Zentralbank von Zeit zu Zeit erlassenen Bedingungen und Grenzen Geschäfte in DFI tätigen. Geschäfte im Rahmen eines effizienten Portfoliomanagements können vom Anlageverwalter im Zusammenhang mit den Vermögenswerten des Fonds mit einem der folgenden Ziele eingegangen werden: (a) eine Reduzierung von Risiken (einschließlich dem Devisenrisiko); (b) eine Reduzierung der Kosten (ohne oder nur mit einem geringfügig höheren Risiko) und (c) Erwirtschaftung von Kapitalzuwachs oder Erträgen für einen Teilfonds mit einem Risikoniveau, welches das Risikoprofil eines Teilfonds und die Vorschriften zur Risikostreuung gemäß den OGAW- Vorschriften der Zentralbank berücksichtigt und wie in diesem Prospekt dargelegt. Bei Transaktionen für Zwecke des effizienten Portfoliomanagements versucht der Anlageverwalter sicherzustellen, dass die eingesetzten Techniken und Instrumente wirtschaftlich geeignet sind, d. h., dass sie auf kostengünstige Weise realisiert werden können. Zu diesen Geschäften können Devisengeschäfte gehören, durch die die Währungsmerkmale der von einem Teilfonds gehaltenen Wertpapiere verändert werden. Der Anlageverwalter kann zum effizienten Portfoliomanagement die folgenden Techniken und Instrumente einsetzen: Futures, Optionen, Zinsswaps, Credit Default Swaps (zum Erwerb oder Verkauf von Absicherung) und Devisenterminkontrakte (jeweils nachstehend im Abschnitt „DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND TECHNIKEN ZUM EFFIZIENTEN PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschrieben) sowie Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte. Sofern vom jeweiligen Prospektnachtrag zugelassen, dürfen Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte nur im Zusammenhang mit Wertpapieren eingesetzt werden, sind müssen im Rahmen des jeweiligen Geschäfts einer Kontraktlaufzeit von höchstens 12 Monaten unterliegen, und solche Geschäfte dürfen nur zum effizienten Portfoliomanagement eingesetzt werden . Ein Teilfonds, der ein umgekehrtes Pensionsgeschäft eingeht, sollte sicherstellen, dass er jederzeit entweder den vollen Betrag der Barmittel plus aufgelaufener Zinsen zurückfordern oder das umgekehrte Pensionsgeschäft entweder auf Basis der Wertsteigerung oder zum aktuellen Marktwert kündigen kann. Wenn die Barmittel jederzeit zum aktuellen Marktwert abrufbar sind, sollte der aktuelle Marktwert des umgekehrten Pensionsgeschäfts bei der Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds eingesetzt werden. Ein Teilfonds, der ein umgekehrtes Pensionsgeschäft eingeht, sollte sicherstellen, dass er jederzeit entweder die dem umgekehrten Pensionsgeschäft zugrunde liegenden Wertpapiere abrufen oder das von ihm eingegangene umgekehrte Pensionsgeschäft kündigen kann. Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte mit festen Laufzeiten von nicht mehr als Bezugnahme auf sieben Tagen gelten als Geschäfte zu Bedingungen, die jederzeit eine Rückforderung der Vermögenswerte durch den Teilfonds erlauben. Direkte und indirekte betriebliche Kosten und/oder Gebühren, die durch den Einsatz effizienter Portfoliomanagementtechniken entstehen und die von den an den betreffenden Teilfonds fließenden Erträgen in Abzug gebracht werden, erfolgen zu handelsüblichen Sätzen und enthalten keine verdeckten Einnahmen. Dem jeweiligen Kontrahenten der DFI- Transaktion werden direkte oder indirekte Kosten und Gebühren gezahlt, die im Falle von zur Währungsabsicherung eingesetzten DFI die Verwahrstelle oder der Verwahrstelle nahe stehenden Personen und Unternehmen umfassen können, vorausgesetzt solche Personen oder Unternehmen werden im Jahresbericht angegeben. Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass sämtliche durch den Einsatz von Techniken zum effizienten Portfoliomanagement und Wertpapierfinanzierungsgeschäften erwirtschafteten Erträge nach Abzug direkter und indirekter betrieblicher Kosten und Gebühren dem betreffenden Teilfonds zufließen. Ein Teilfonds kann Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte eingehen und andere Techniken und Instrumente zu versteheneinsetzen, die in diesem Abschnitt „EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschrieben sind, nur dann (und insoweit) sie im Prospektnachtrag für den jeweiligen Teilfonds angegeben sind und auch nur in Bezug auf die folgenden Kriterien erfüllen:Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, in die der Teilfonds anlegen darf. Vom jeweiligen Teilfonds gemäß Pensionsgeschäften oder umgekehrten Pensionsgeschäften hinterlegte oder erhaltene Vermögenswerte oder Vermögenswerte, in die ein Teilfonds über in diesem Abschnitt „EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschriebenen Techniken und Instrumente sind bei der Festlegung zu berücksichtigen, ob die in diesem Prospekt oder im Prospektnachtrag für den jeweiligen Teilfonds angegebenen Anlagebeschränkungen oder sonstigen Grenzen eingehalten werden. Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte, die den im Prospekt und in den Prospektnachträgen dargelegten Beschränkungen entsprechen, stellen keine Kreditaufnahme oder Kreditvergabe im Sinne der Vorschrift 103 bzw. der Vorschrift 111 der Vorschriften dar, aber jede durch Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Effizientes Portfoliomanagement (Fortsetzung) Pensionsgeschäfte entstehende Hebelwirkung wird bei der Festlegung berücksichtigt, ob die Leverage-Grenzen eingehalten werden. Wenn ein Teilfonds Pensionsgeschäfte und/oder umgekehrte Pensionsgeschäfte einsetzt, unterliegen diese den in den OGAW-Vorschriften der Zentralbank angegebenen Bedingungen und Grenzen. Ein Teilfonds kann Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der normalen Marktpraxis und vorbehaltlich der Anforderungen der Zentralbank und der SFTR einsetzen. Sofern nicht anderweitig im jeweiligen Prospektnachtrag angegeben, können diese Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in Bezug auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/oder andere Finanzinstrumente eingegangen werden, die der Teilfonds für Zwecke im Einklang mit dem Anlageziel des jeweiligen Teilfonds hält, u. a. für die Zwecke des effizienten Portfoliomanagements und/oder zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken unter Beachtung der von der Zentralbank jeweils erlassenen Bedingungen und Grenzen. Darüber hinaus können der Muzinich LongShortCreditYield Fund und der Muzinich European Credit Alpha Fund im Rahmen ihrer Anlagepolitik durch den Einsatz von Total Return Swaps Erträge oder Gewinne anstreben, um die Portfoliorendite zu steigern. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich des Anteils von Vermögenswerten, die Gegenstand von Wertpapierfinanzierungsgeschäften oder Total Return Swaps sein können. Der Anteil kann zeitweise bis zu 100 % des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds betragen und wird beim Muzinich LongShortCreditYield Fund und beim Muzinich European Credit Alpha Fund voraussichtlich generell zwischen 0 % und 2 % schwanken. Bei anderen Teilfonds als dem Muzinich LongShortCreditYield Fund und dem Muzinich European Credit Alpha Fund wird der Anteil voraussichtlich zwischen 0 % und 1 % schwanken. Wertpapierleihgeschäft (oder Aktienleihgeschäft) bezeichnet ein Geschäft, durch das eine Partei Wertpapiere in Verbindung mit der Verpflichtung an die andere Partei überträgt, dass die andere Partei zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Ersuchen der die Wertpapiere übertragenden Partei gleichwertige Wertpapiere zurückgibt; für die Partei, welche die Wertpapiere überträgt, ist das ein Wertpapierverleihgeschäft. Bei Pensionsgeschäften handelt es sich um eine Form des Wertpapierleihgeschäfts, bei der eine Partei ein Wertpapier an eine andere Partei verkauft und gleichzeitig vereinbart, das Wertpapier zu einem festgelegten späteren Termin zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen, wobei der Preis einen Marktzinssatz widerspiegelt, der nicht mit dem Kuponsatz der Wertpapiere verbunden ist. Umgekehrte Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen ein Teilfonds Wertpapiere von einem Kontrahenten kauft und sich gleichzeitig verpflichtet, die Wertpapiere an den Kontrahenten zu einem vereinbarten Termin und einem vereinbarten Preis wieder zu verkaufen. Auch wenn die Verwaltungsgesellschaft bzw. ihr Beauftragter angemessene Sorgfalt bei der Auswahl der Kontrahenten walten lässt (insbesondere Berücksichtigung der Rechtsform, des Ursprungslands und der Mindestbonität), wird darauf hingewiesen, dass die Vorschriften keine Pre-Trade- Eignungskriterien für Kontrahenten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften eines Teilfonds vorschreiben. Die Verwaltungsgesellschaft hält sich an die Bedingungen der Vorschriften im Hinblick auf Fälle, wenn bewertete Kontrahenten, mit denen ein Teilfonds mit einem anfänglichen Rating von mindestens A-1 (kurzfristiges Bonitätsrating von Standard and Poor's) Geschäfte eingegangen ist, auf A-2 (kurzfristiges Bonitätsrating von Standard and Poor's) oder ein vergleichbares Rating oder darunter herabgestuft werden. Derivative Finanzinstrumente und Techniken zum effizienten Portfoliomanagement Sofern im Prospekt angegeben, kann ein Teilfonds Anlagen in DFIs, einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barausgleich, die an einer anerkannten Börse gehandelt werden, und/oder in OTC-Derivaten tätigen, wobei er jeweils den Bedingungen und Vorschriften der Zentralbank unterliegt. Die DFIs, in die der Anlageverwalter im Namen eines Teilfonds investieren kann, sowie die erwarteten Auswirkungen einer Anlage in solchen DFIs auf das Risikoprofil eines Teilfonds werden im Prospekt beschrieben. Der Anlageverwalter wendet für den Fonds einen Risikomanagementprozess an, der ihn in die Lage versetzt, die verschiedenen mit dem Einsatz von DFIs verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Sofern im Prospekt nicht anders angegeben, wird dabei ein Commitment-Ansatz angewandt. DFIs, die vom Risikomanagementprozess nicht abgedeckt sind, werden erst dann eingesetzt, wenn der Zentralbank ein überarbeiteter Risikomanagementprozess vorgelegt und dieser von der Zentralbank genehmigt wurde. Die Verwaltungsgesellschaft stellt den Anteilinhabern auf Wunsch zusätzliche Informationen in Bezug auf die angewandten Methoden des Risikomanagements, einschließlich der geltenden quantitativen Limits sowie der jüngsten Entwicklungen bezüglich der Risiko- und Ertragsmerkmale der Hauptanlagekategorien, zur Verfügung. Die DFIs, die ein Teilfonds einsetzen darf, sind nachstehend beschrieben.

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Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der nachstehend genannten, von der Zentralbank im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik Rahmen der Vorschriften festgelegten Bedingungen, ist der Verwalter in Absprache mit dem Fonds berechtigt, zum Zwecken eine effizienten Portfoliomanagements des Vermögens der Gesellschaft oder eines Teilfonds sowie zum Zwecke einer kurzfristigen Anlage Anlagetechniken und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds -instrumente ohne Beschränkung einzusetzen. Der Einsatz von Anlagetechniken und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft -instrumenten in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder und Geldmarktinstrumente beziehen und für die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind ist als Bezugnahme auf Techniken Einsatz von Anlagetechniken und Instrumente -instrumenten zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen: 15.1. Sie sind wirtschaftlich angemessen, d.h. sie sind in ihrer Umsetzung kosteneffektiv; 15.2. Sie werden zu einem oder mehreren der folgenden spezifischen Zweck(e) abgeschlossen: 15.2.1. Reduzierung des Risikos; 15.2.2. Reduzierung von Kosten; oder 15.2.3. Generierung zusätzlichen Kapitals oder Einkommens für den Teilfonds, wobei die hierbei eingegangenen Risiken dem Risikoprofil des Teilfonds und den in den UCITS Regulations der Zentralbank enthaltenen Regelungen zur Risikostreuung entsprechen; 15.3. Ihre Risiken werden im vom Verwalter umgesetzten Verfahren zur Risikosteuerung angemessen erfasst; und 15.4. sie können nicht dazu führen, dass sich die erklärten Anlageziele des betreffenden Teilfonds ändern oder dass wesentliche zusätzliche Risiken im Vergleich zu der in den Verkaufsunterlagen beschriebenen allgemeinen Risikopolitik des Teilfonds hinzutreten. DFI, die zum Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, müssen auch den Anforderungen der UCITS Regulations der Zentralbank genügen. Solche DFI können börsengehandelte Termingeschäfte (Futures), außerbörslich gehandelte Termingeschäfte (Forwards), Optionen und Swaps umfassen, und ihr Einsatz kann zum Zwecke der Absicherung von Marktschwankungen, Währungs- und Zinsrisiken in Übereinstimmung mit der Anlagepolitik eines Teilfonds und unter Einhaltung der Bedingungen und Beschränkungen, die von der Zentralbank in den Vorschriften festgelegt sind, erfolgen. In Bezug auf abgesicherte Anteilsklassen ist zu erwarten, dass der Umfang, in welchem das betreffende Währungsrisiko abgesichert werden wird, vorbehaltlich der Anforderungen und Bestimmungen der Zentralbank zwischen 95% und 105% des Nettoinventarwertes der betreffenden abgesicherten Anteilsklasse liegen wird. Zu Absicherungszwecken eingegangene Positionen können aufgrund von Faktoren, auf die der betreffende Teilfonds keinen Einfluss hat, zu einer Unter- oder Übersicherung führen. Zu Absicherungszwecken eingegangene Positionen werden kontinuierlich überprüft, so dass sichergestellt ist, dass eine aus einer solchen Position resultierende Übersicherung 105% des Nettoinventarwertes der betreffenden abgesicherten Anteilsklasse nicht überschreitet und dass unterbesicherte Positionen nicht unter 95% des Nettoinventarwertes der betreffenden abgesicherten Anteilsklasse fallen. Diese Überprüfung wird einen Prozess umfassen, der sicherstellt, dass Positionen, die zu einer Überschreitung von 100% führen, nicht von Monat zu Monat vorgetragen werden. 15.5. Ein Teilfonds kann auch Pensions-/umgekehrte Pensionsgeschäfte („Repo-Geschäfte“) und/oder Wertpapierleihvereinbarungen gemäß den Anforderungen der Zentralbank eingehen. Repo-Geschäfte und Wertpapierleihvereinbarungen stellen keine Kreditaufnahmen im Sinne der Verordnungen dar. Für vom Fonds eingegangene Repo-Geschäfte und Wertpapierleihvereinbarungen gelten folgende Bestimmungen, die die Anforderungen der Zentralbank widerspiegeln und deren Änderungen unterliegen: (a) Repo-Geschäfte und Wertpapierleihen können nur in Übereinstimmung mit den üblichen Marktpraktiken durchgeführt werden. (b) Der Fonds muss das Recht haben, von ihm abgeschlossene Wertpapierleihverträge jederzeit zu kündigen oder die Rückgabe aller oder eines Teils der verliehenen Wertpapiere zu verlangen. (c) Geht der Fonds in Bezug auf einen Teilfonds Repo-Geschäfte ein, muss der Fonds in der Lage sein, Wertpapiere gemäß der Repo-Vereinbarung jederzeit zurückzufordern oder die von ihm eingegangene Repo-Vereinbarung zu kündigen. Repo-Geschäfte mit fester Laufzeit von höchstens sieben Tagen sind als Vereinbarungen zu sehen, deren Bedingungen den jederzeitigen Rückruf der Vermögenswerte durch den Fonds gestatten. (d) Geht der Fonds für einen Teilfonds Reverse-Repo-Geschäfte ein, muss der Fonds jederzeit in der Lage sein, den Barmittelbetrag in voller Höhe zurückzurufen oder das Reverse-Repo-Geschäft entweder bei Anfall oder auf Mark-to-Market-Basis zu kündigen. Wenn die Barmittel jederzeit auf Mark-to-Market-Basis zurückgerufen werden können, sollte für die Berechnung des Nettoinventarwerts der Mark-to-Market-Wert des Reverse-Repo-Geschäfts verwendet werden. Reverse-Repo-Geschäfte mit fester Laufzeit von höchstens sieben Tagen sind als Vereinbarungen zu sehen, deren Bedingungen den jederzeitigen Rückruf der Vermögenswerte durch den Fonds gestatten. Der Kontrahent eines Repo- oder einer Wertpapierleihegeschäfts muss den jeweiligen Anforderungen gemäß den UCITS Regulations der Zentralbank entsprechen. Liegt ein Credit Rating einer bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) registrierten und von dieser beaufsichtigten Rating-Agentur vor, so ist dieses bei der Bonitätsbewertung zu berücksichtigen. Im Falle einer Herabstufung des Ratings eines Kontrahenten auf A2 oder darunter (bzw. ein vergleichbares Rating), ist für den Kontrahenten unverzüglich eine neue Bonitätsbewertung vorzunehmen.. Jegliche Erträge durch effiziente Portfoliomanagement-Techniken, die der Fonds in Bezug auf einen Teilfonds nicht direkt erhalten hat, werden dem Teilfonds abzüglich aller direkten und indirekten operativen Kosten und Gebühren (worin keine versteckten Erträge enthalten sind) zurückerstattet. Die Rechtspersonen, an die direkte und indirekte Kosten und Gebühren gezahlt werden, werden in den periodischen Berichten des Fonds bekannt gegeben. Außerdem wird angegeben, ob diese Parteien mit dem Fonds, dem Verwalter oder der Verwahrstelle verbunden sind. In dem Umfang, in dem der Fonds in Bezug auf einen Teilfonds Wertpapierleihen durchführt, kann er eine Wertpapierleihstelle einsetzen, die für seine diesbezüglichen Dienstleistungen eine Gebühr erhalten kann. Es wird nicht davon ausgegangen, dass eine Wertpapierleihstelle ein verbundenes Unternehmen des Verwalters, der Verwahrstelle oder des Anlageverwalters ist. Durch Wertpapierleihen entstehende operative Kosten werden von der Wertpapierleihstelle aus deren Gebühren bezahlt. Das Engagement jedes Teilfonds in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Total Return Swaps, Repo- und Wertpapierleihegeschäfte) ist im Einzelnen in dem für den jeweiligen Teilfonds maßgeblichen Prospektnachtrag beschrieben. 15.6. Umgang mit Sicherheiten für außerbörsliche FDI-Transaktionen und effizientes Portfolio-Management Für die Zwecke dieses Absatzes bezieht sich „Relevante Institutionen“ auf die Institutionen, bei denen es sich um im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Kreditinstitute oder in einem Unterzeichnerstaat (kein EWR- Mitgliedsstaat) der Basler Eigenkapitalvereinbarung vom Juli 1988 zugelassene Kreditinstitute handelt, oder um Kreditinstitute, die gemäß Artikel 107(4) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 als gleichwertig gelten. (a) Sicherheiten, die in Bezug auf außerbörsliche FDI-Transaktionen und effiziente Portfoliomanagement-Techniken gegeben wurden („Sicherheiten“), wie ein Repo-Vertrag oder ein Wertpapierleihvertrag, müssen folgende Kriterien erfüllen: (i) Liquidität: Sicherheiten (außer Barmittel) sollten übertragbare Wertpapiere oder Finanzmarktinstrumente (mit beliebiger Laufzeit), die äußerst liquide sind und mit transparenten Preisen an einem geregelten Markt oder einem multilateralen Handelssystem gehandelt werden, sein, damit sie schnell zu einem Preis verkauft werden können, der in etwa der Bewertung vor dem Verkauf entspricht. Gestellte Sicherheiten sollten außerdem den Bestimmungen von Verordnung 74 der Verordnungen entsprechen. (ii) Bewertung: Es sollte möglich sein, Sicherheiten täglich zu bewerten, wobei Vermögenswerte mit hoher Kursvolatilität nicht als Sicherheit akzeptiert werden sollten, es sei denn, es sind angemessene konservative Sicherheitsmargen vorhanden. Sicherheiten können von dem Kontrahenten unter Beachtung etwaiger vereinbarter Sicherheitsmargen unter Anwendung eigener Verfahren täglich dem aktuellen Marktwert angepasst werden (marked to market), wobei Marktwerte und Liquiditätsrisiken zu berücksichtigen sind und Vorgaben in Bezug auf Schwankungsmargen (variation margin) gelten können. (iii) Kreditqualität des Emittenten: Sicherheiten sollten von höchster Qualität sein. (iv) Korrelation: Sicherheiten sollten von einer Person gestellt werden, die von dem Kontrahenten unabhängig ist, wobei erwartet wird, dass mit der Performance des Kontrahenten keine hohe Korrelation besteht. (v) Diversifizierung: Die Diversifizierung von Sicherheiten in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten sollte ausreichend sein, wobei das Engagement bei einem Emittenten 20% des Nettoinventarwert des Teilfonds nicht überschreiten darf. Ist der Teilfonds mit verschiedenen Kontrahenten Geschäfte eingegangen, sollten die verschiedenen Körbe an Sicherheiten zusammengelegt werden, um die 20%-ige Beschränkung des Engagements bei einem einzelnen Emittenten zu berechnen. Abweichend von diesem Unterabsatz darf ein Teilfonds über einen der in Absatz 11.12 genannten Emittenten vollständig abgesichert sein. Ein solcher Teilfonds erhält Wertpapiere von mindestens sechs verschiedenen Emissionen, wobei Wertpapiere aus einer einzelnen Emission höchstens 30% des Nettoinventarwerts des Teilfonds ausmachen; und (vi) Umgehende Verfügbarkeit: Die Sicherheit muss von dem Fonds jederzeit ohne Verweis auf oder Genehmigung durch die Gegenpartei vollständig einforderbar sein. Alle für einen Teilfonds im Rahmen der Techniken des effizienten Portfoliomanagements erhaltenen Vermögenswerte werden für die Zwecke der Vorschriften als Sicherheiten betrachtet und entsprechen den oben aufgeführten Kriterien. Risiken im Zusammenhang mit der Sicherheitenverwaltung, einschließlich operativer und rechtlicher Risiken, werden durch die vom Verwalter angewendeten Risikosteuerungsverfahren identifiziert und gemindert. (b) Verwahrstelle oder ihr Beauftragter (im Falle einer Eigentumsübertragung) müssen die Sicherheiten verwahren. Liegt keine Eigentumsübertragung vor, ist dies nicht anwendbar. In diesem Fall können die Sicherheiten durch eine dritte Verwahrstelle verwahrt werden, die der Bankaufsicht unterliegt und mit der Stelle, die die Sicherheiten erbringt, keine Verbindung hat. (c) Sachsicherheiten können nicht verkauft, reinvestiert oder verpfändet werden. (d) Barsicherheiten: Als Sicherheiten erhaltene Bargelder können nur: (i) bei relevanten Instituten eingezahlt oder in Einlagenzertifikate von relevanten Instituten investiert werden; (ii) in Staatsanleihen hoher Qualität investiert werden; (iii) für die Zwecke von Reverse-Repo-Geschäften verwendet werden, sofern die Transaktionen mit Kreditinstituten durchgeführt werden, die der Bankenaufsicht unterliegen und der Fonds den Betrag in voller Höhe periodengerecht abrufen kann, und (iv) in kurzfristigen Geldmarktfonds angelegt werden. Reinvestierte Barsicherheiten sollten gemäß den oben dargelegten Diversifizierungsanforderungen, die auf Sachsicherheiten anwendbar sind, diversifiziert werden. Der Verwalter muss sich jederzeit vergewissern, dass die Anlagen von Barsicherheiten dem jeweiligen Teilfonds die Erfüllung seiner Rückzahlungsverpflichtungen ermöglichen. Investierte Barsicherheiten dürfen nicht bei einem Kontrahenten oder einer verbundenen Partei eingezahlt oder in von diesen ausgegebene Wertpapiere investiert werden. (e) Der Verwalter hat in Bezug auf jede Anlagenklasse, die er als Sicherheit für einen Teilfonds erhält, eine dokumentierte Richtlinie für Sicherheitsmargen eingesetzt. Eine Sicherheitsmarge ist ein Abschlag, der auf den Wert einer Sicherheit angewandt wird, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass deren Bewertung oder Liquiditätsprofil im Laufe der Zeit schlechter werden könnte. In der Richtlinie für die Sicherheitsmarge werden die Charakteristika für die jeweilige Anlagenklasse berücksichtigt, darunter die Bonität des Emittenten der Sicherheit, die Kursvolatilität der Sicherheit und die Ergebnisse von Stresstests, die gemäß den Stresstestrichtlinien ggf. durchgeführt werden. Der Wert von Sicherheiten, die der Fonds erhält und der angesichts der Richtlinie für Sicherheitsmargen angepasst wird, entspricht stets dem Wert des jeweiligen Kontrahentenrisikos. (f) Das durch außerbörsliche FDI-Transaktionen entstehende Kontrahentenrisiko und effiziente Portfoliomanagement-Techniken sollten kombiniert werden, wenn die Begrenzung des Kontrahentenrisikos berechnet wird, das im Prospekt unter der Überschrift „Anlagebeschränkungen“ beschrieben wird. (g) Wenn ein Teilfonds eine Sicherheit für mindestens 30% seines Nettovermögens erhält, implementiert er eine Stresstest-Richtlinie, um sicherzustellen, dass regelmäßige Stresstests unter normalen und außergewöhnlichen Liquiditätsbedingungen durchgeführt werden, damit das mit der Sicherheit verbundene Liquiditätsrisiko ermittelt werden kann.

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