Common use of Effizientes Portfoliomanagement Clause in Contracts

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind als Bezugnahme auf Techniken und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

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Samples: Gesamtnachtrag Zum Prospekt, etf.dws.com, www.alte-leipziger-fonds.de

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen Der Anlageverwalter kann für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und Teilfonds für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und/oder zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken unter Beachtung der von der Zentralbank von Zeit zu Zeit erlassenen Bedingungen und Grenzen Geschäfte in DFI tätigen. Geschäfte im Rahmen eines effizienten Portfoliomanagements können vom Anlageverwalter im Zusammenhang mit den Vermögenswerten des Fonds mit einem der folgenden Ziele eingegangen werden: (a) eine Reduzierung von Risiken (einschließlich dem Devisenrisiko); (b) eine Reduzierung der Kosten (ohne oder nur mit einem geringfügig höheren Risiko) und (c) Erwirtschaftung von Kapitalzuwachs oder Erträgen für einen Teilfonds mit einem Risikoniveau, welches das Risikoprofil eines Teilfonds und die Vorschriften zur Risikostreuung gemäß den OGAW-Vorschriften der Zentralbank berücksichtigt und wie in diesem Prospekt dargelegt. Bei Transaktionen für Zwecke des effizienten Portfoliomanagements versucht der Anlageverwalter sicherzustellen, dass die eingesetzten Techniken und Instrumente wirtschaftlich geeignet sind, d. h., dass sie auf kostengünstige Weise realisiert werden können. Zu diesen Geschäften können Devisengeschäfte gehören, durch die die Währungsmerkmale der von einem Teilfonds gehaltenen Wertpapiere verändert werden. Der Anlageverwalter kann zum effizienten Portfoliomanagement die folgenden Techniken und Instrumente einsetzen: Futures, Optionen, Zinsswaps, Credit Default Swaps (zum Erwerb oder Verkauf von Absicherung) und Devisenterminkontrakte (jeweils nachstehend im Abschnitt „DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND TECHNIKEN ZUM EFFIZIENTEN PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschrieben) sowie Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte. Sofern vom jeweiligen Prospektnachtrag zugelassen, dürfen Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte nur im Zusammenhang mit Wertpapieren eingesetzt werden, sind müssen im Rahmen des jeweiligen Geschäfts einer Kontraktlaufzeit von höchstens 12 Monaten unterliegen, und solche Geschäfte dürfen nur zum effizienten Portfoliomanagement eingesetzt werden. Ein Teilfonds, der ein umgekehrtes Pensionsgeschäft eingeht, sollte sicherstellen, dass er jederzeit entweder den vollen Betrag der Barmittel plus aufgelaufener Zinsen zurückfordern oder das umgekehrte Pensionsgeschäft entweder auf Basis der Wertsteigerung oder zum aktuellen Marktwert kündigen kann. Wenn die Barmittel jederzeit zum aktuellen Marktwert abrufbar sind, sollte der aktuelle Marktwert des umgekehrten Pensionsgeschäfts bei der Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds eingesetzt werden. Ein Teilfonds, der ein umgekehrtes Pensionsgeschäft eingeht, sollte sicherstellen, dass er jederzeit entweder die dem umgekehrten Pensionsgeschäft zugrunde liegenden Wertpapiere abrufen oder das von ihm eingegangene umgekehrte Pensionsgeschäft kündigen kann. Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte mit festen Laufzeiten von nicht mehr als Bezugnahme auf sieben Tagen gelten als Geschäfte zu Bedingungen, die jederzeit eine Rückforderung der Vermögenswerte durch den Teilfonds erlauben. Direkte und indirekte betriebliche Kosten und/oder Gebühren, die durch den Einsatz effizienter Portfoliomanagementtechniken entstehen und die von den an den betreffenden Teilfonds fließenden Erträgen in Abzug gebracht werden, erfolgen zu handelsüblichen Sätzen und enthalten keine verdeckten Einnahmen. Dem jeweiligen Kontrahenten der DFI-Transaktion werden direkte oder indirekte Kosten und Gebühren gezahlt, die im Falle von zur Währungsabsicherung eingesetzten DFI die Verwahrstelle oder der Verwahrstelle nahe stehenden Personen und Unternehmen umfassen können, vorausgesetzt solche Personen oder Unternehmen werden im Jahresbericht angegeben. Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass sämtliche durch den Einsatz von Techniken zum effizienten Portfoliomanagement und Wertpapierfinanzierungsgeschäften erwirtschafteten Erträge nach Abzug direkter und indirekter betrieblicher Kosten und Gebühren dem betreffenden Teilfonds zufließen. Ein Teilfonds kann Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte eingehen und andere Techniken und Instrumente zu versteheneinsetzen, die in diesem Abschnitt „EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschrieben sind, nur dann (und insoweit) sie im Prospektnachtrag für den jeweiligen Teilfonds angegeben sind und auch nur in Bezug auf die folgenden Kriterien erfüllen:Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, in die der Teilfonds anlegen darf. Vom jeweiligen Teilfonds gemäß Pensionsgeschäften oder umgekehrten Pensionsgeschäften hinterlegte oder erhaltene Vermögenswerte oder Vermögenswerte, in die ein Teilfonds über in diesem Abschnitt „EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschriebenen Techniken und Instrumente sind bei der Festlegung zu berücksichtigen, ob die in diesem Prospekt oder im Prospektnachtrag für den jeweiligen Teilfonds angegebenen Anlagebeschränkungen oder sonstigen Grenzen eingehalten werden. Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte, die den im Prospekt und in den Prospektnachträgen dargelegten Beschränkungen entsprechen, stellen keine Kreditaufnahme oder Kreditvergabe im Sinne der Vorschrift 103 bzw. der Effizientes Portfoliomanagement (Fortsetzung) Vorschrift 111 der Vorschriften dar, aber jede durch Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte entstehende Hebelwirkung wird bei der Festlegung berücksichtigt, ob die Leverage- Grenzen eingehalten werden. Wenn ein Teilfonds Pensionsgeschäfte und/oder umgekehrte Pensionsgeschäfte einsetzt, unterliegen diese den in den OGAW-Vorschriften der Zentralbank angegebenen Bedingungen und Grenzen. Ein Teilfonds kann Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der normalen Marktpraxis und vorbehaltlich der Anforderungen der Zentralbank und der SFTR einsetzen. Sofern nicht anderweitig im jeweiligen Prospektnachtrag angegeben, können diese Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in Bezug auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/oder andere Finanzinstrumente eingegangen werden, die der Teilfonds für Zwecke im Einklang mit dem Anlageziel des jeweiligen Teilfonds hält, u. a. für die Zwecke des effizienten Portfoliomanagements und/oder zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken unter Beachtung der von der Zentralbank jeweils erlassenen Bedingungen und Grenzen. Darüber hinaus können der Muzinich LongShortCreditYield Fund und der Muzinich European Credit Alpha Fund im Rahmen ihrer Anlagepolitik durch den Einsatz von Total Return Swaps Erträge oder Gewinne anstreben, um die Portfoliorendite zu steigern. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich des Anteils von Vermögenswerten, die Gegenstand von Wertpapierfinanzierungsgeschäften oder Total Return Swaps sein können. Der Anteil kann zeitweise bis zu 100 % des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds betragen und wird beim Muzinich LongShortCreditYield Fund und beim Muzinich European Credit Alpha Fund voraussichtlich generell zwischen 0 % und 2 % schwanken. Bei anderen Teilfonds als dem Muzinich LongShortCreditYield Fund und dem Muzinich European Credit Alpha Fund wird der Anteil voraussichtlich zwischen 0 % und 1 % schwanken. Wertpapierleihgeschäft (oder Aktienleihgeschäft) bezeichnet ein Geschäft, durch das eine Partei Wertpapiere in Verbindung mit der Verpflichtung an die andere Partei überträgt, dass die andere Partei zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Ersuchen der die Wertpapiere übertragenden Partei gleichwertige Wertpapiere zurückgibt; für die Partei, welche die Wertpapiere überträgt, ist das ein Wertpapierverleihgeschäft. Bei Pensionsgeschäften handelt es sich um eine Form des Wertpapierleihgeschäfts, bei der eine Partei ein Wertpapier an eine andere Partei verkauft und gleichzeitig vereinbart, das Wertpapier zu einem festgelegten späteren Termin zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen, wobei der Preis einen Marktzinssatz widerspiegelt, der nicht mit dem Kuponsatz der Wertpapiere verbunden ist. Umgekehrte Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen ein Teilfonds Wertpapiere von einem Kontrahenten kauft und sich gleichzeitig verpflichtet, die Wertpapiere an den Kontrahenten zu einem vereinbarten Termin und einem vereinbarten Preis wieder zu verkaufen. Auch wenn die Verwaltungsgesellschaft bzw. ihr Beauftragter angemessene Sorgfalt bei der Auswahl der Kontrahenten walten lässt (insbesondere Berücksichtigung der Rechtsform, des Ursprungslands und der Mindestbonität), wird darauf hingewiesen, dass die Vorschriften keine Pre-Trade-Eignungskriterien für Kontrahenten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften eines Teilfonds vorschreiben. Die Verwaltungsgesellschaft hält sich an die Bedingungen der Vorschriften im Hinblick auf Fälle, wenn bewertete Kontrahenten, mit denen ein Teilfonds mit einem anfänglichen Rating von mindestens A-1 (kurzfristiges Bonitätsrating von Standard and Poor's) Geschäfte eingegangen ist, auf A-2 (kurzfristiges Bonitätsrating von Standard and Poor's) oder ein vergleichbares Rating oder darunter herabgestuft werden. Derivative Finanzinstrumente und Techniken zum effizienten Portfoliomanagement Sofern im Prospekt angegeben, kann ein Teilfonds Anlagen in DFIs, einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barausgleich, die an einer anerkannten Börse gehandelt werden, und/oder in OTC-Derivaten tätigen, wobei er jeweils den Bedingungen und Vorschriften der Zentralbank unterliegt. Die DFIs, in die der Anlageverwalter im Namen eines Teilfonds investieren kann, sowie die erwarteten Auswirkungen einer Anlage in solchen DFIs auf das Risikoprofil eines Teilfonds werden im Prospekt beschrieben. Der Anlageverwalter wendet für den Fonds einen Risikomanagementprozess an, der ihn in die Lage versetzt, die verschiedenen mit dem Einsatz von DFIs verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Sofern in dem entsprechenden Nachtrag nicht anders angegeben, wird dabei ein Commitment-Ansatz angewandt. Wird im Rahmen des Risikomanagementprozesses für einen Fonds der Value-at-Risk-Ansatz („VaR“) angewandt, so sollten die Anleger beachten, dass der VaR nicht explizit die Hebelwirkung (Leverage) misst. Vielmehr ist der VaR ein statistisches Risikomaß, und der tatsächliche Verlust einer bestimmten Transaktion oder des Fonds insgesamt kann erheblich über dem von der VaR-Methode angezeigten Verlust liegen. Der VaR ist ein Maßstab für den maximalen potenziellen Verlust bei einem bestimmten Konfidenzniveau (Wahrscheinlichkeit) über einen bestimmten Zeitraum unter normalen Marktbedingungen. Der betreffende Fonds kann jedoch auch Verlusten ausgesetzt sein, die höher sind als nach der VaR-Methode ermittelt, insbesondere unter anormalen Marktbedingungen. Zusätzlich gibt es Einschränkungen bezüglich der Nutzung des VaR als statistischen Risikomaßstab, da dieser nicht direkt die Höhe des Risikos im Fonds begrenzt und nur das Verlustrisiko unter aktuellen Marktbedingungen beschreibt und keine künftigen wesentlichen Veränderungen in der Volatilität erfassen würde. DFIs, die vom Risikomanagementprozess nicht abgedeckt sind, werden erst dann eingesetzt, wenn der Zentralbank ein überarbeiteter Risikomanagementprozess vorgelegt und dieser von der Zentralbank genehmigt wurde. Die Verwaltungsgesellschaft stellt den Anteilinhabern auf Wunsch zusätzliche Informationen in Bezug auf die angewandten Methoden des Risikomanagements, einschließlich der geltenden quantitativen Limits sowie der jüngsten Entwicklungen bezüglich der Risiko- und Ertragsmerkmale der Hauptanlagekategorien, zur Verfügung. Die DFIs, die ein Teilfonds einsetzen darf, sind nachstehend beschrieben.

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Samples: Mindesterstzeichnungsbetrag, Mindesterstzeichnungsbetrag

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio ("Wertpapierleihgeschäfte") tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 00 % und 5050 % des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 5050 % des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Grade-Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind als Bezugnahme auf Techniken und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

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Samples: www.a-fk.de, solutions.vwdservices.com

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio ("Wertpapierleihgeschäfte") tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Grade-Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind als Bezugnahme auf Techniken und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

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Samples: fondsdocs.edisoft.de, fondsdocs.edisoft.de

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio ("Wertpapierleihgeschäfte") tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind als Bezugnahme auf Techniken und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

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Samples: solutions.vwdservices.com, doc.morningstar.com

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Grade-Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements eingesetzt werden, sind als Bezugnahme auf Techniken und Instrumente zu verstehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

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Samples: online.stockselection.de

Effizientes Portfoliomanagement. Vorbehaltlich der im jeweiligen Nachtrag niedergelegten spezifischen Anlagepolitik und Beschränkungen Der Anlageverwalter kann für den jeweiligen Fonds und innerhalb der von der Central Bank festgelegten Grenzen kann die Gesellschaft in Bezug auf Fonds mit einer Direkten Anlagepolitik (i) Transaktionen zur vorübergehenden Veräußerung und Übertragung von Wertpapieren in ihrem Portfolio („Wertpapierleihgeschäfte“) tätigen, (ii) als Käufer oder Verkäufer Repo- und Pensionsgeschäfte oder (iii) andere Arten von Transaktionen, einschließlich Derivategeschäfte, tätigen. Diese Techniken und Instrumente dienen dem Zweck eines effizienten Portfoliomanagements, einschließlich der Generierung zusätzlichen Kapitals oder zusätzlicher Erträge, der Kostenreduzierung oder der Reduzierung von (Wechselkurs-)Risiken. Die Gesellschaft darf weder Dritten Darlehen gewähren noch Garantien für die Verpflichtungen Dritter übernehmen. Zwar sind alle Vermögenswerte eines Fonds, der Wertpapierleihgeschäfte tätigt, für entsprechende Transaktionen geeignet, der Anteil des verwalteten Vermögens, der für Wertpapierleihgeschäfte verwendet wird, schwankt jedoch voraussichtlich zwischen 0% und 50% des Nettoinventarwerts jedes maßgeblichen Fonds, wobei die Obergrenze bei 50% des Nettoinventarwertes des jeweiligen Fonds liegt. Diese Schwankungen sind u. a. abhängig von Faktoren wie dem Gesamtvolumen des Fonds, der Entleiher-Nachfrage nach Aktien des zugrundeliegenden Marktes sowie saisonalen Trends am zugrundeliegenden Markt. Bei den Kontrahenten der Gesellschaft im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften handelt es sich um regulierte Finanzinstitute mit Sitz in einem OECD-Land, die entweder selbst oder auf Ebene ihrer Muttergesellschaft über ein Investment Grade- Rating von mindestens zwei der führenden drei Rating-Agenturen verfügen. Mit Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement erzielte Erträge fallen nach Abzug der im jeweiligen Nachtrag angegebenen Aufwendungen und Gebühren dem jeweiligen Fonds zu. In diesen Aufwendungen und Gebühren sind keine versteckten Erträge enthalten. Die Gesellschaft muss einen Risikomanagementprozess einsetzen, der die ständige sorgfältige Überwachung, Messung und Verwaltung der mit den FDI-Positionen eines Fonds verbundenen Risiken sowie ihren Einfluss auf das gesamte Risikoprofil des Portfolios aus Vermögenswerten eines Fonds ermöglicht. Sie muss einen Prozess für die genaue und unabhängige Einschätzung des Wertes der FDI einsetzen. Die Gesellschaft muss gegenüber der Central Bank detaillierte Angaben zu ihren FDI-Aktivitäten und ihrer Risikobewertungsmethodik machen und gemäß bestimmten Vorgaben der Central Bank zu diesem Zweck die zulässigen Arten von FDI, die zugrunde liegenden Risiken, die quantitativen Beschränkungen und die Verfahren, diese zu überwachen und deren Einhaltung zu gewährleisten, sowie die Methoden zur Einschätzung der Risiken, die mit einem Fonds zurechenbaren FDI-Transaktionen verbunden sind, genau benennen. Auf Verlangen wird die Gesellschaft den Anteilsinhabern ergänzende Informationen über die angewandten Risikomanagementmethoden einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und der jüngsten Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der wichtigsten Anlagekategorien in Bezug auf den jeweiligen Fonds zukommen lassen. Techniken und Instrumente, die sich auf übertragbare Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente beziehen und Teilfonds für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und/oder zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken unter Beachtung der von der Zentralbank von Zeit zu Zeit erlassenen Bedingungen und Grenzen Geschäfte in DFI tätigen. Geschäfte im Rahmen eines effizienten Portfoliomanagements können vom Anlageverwalter im Zusammenhang mit den Vermögenswerten des Fonds mit einem der folgenden Ziele eingegangen werden: (a) eine Reduzierung von Risiken (einschließlich dem Devisenrisiko); (b) eine Reduzierung der Kosten (ohne oder nur mit einem geringfügig höheren Risiko) und (c) Erwirtschaftung von Kapitalzuwachs oder Erträgen für einen Teilfonds mit einem Risikoniveau, welches das Risikoprofil eines Teilfonds und die Vorschriften zur Risikostreuung gemäß den OGAW- Vorschriften der Zentralbank berücksichtigt und wie in diesem Prospekt dargelegt. Bei Transaktionen für Zwecke des effizienten Portfoliomanagements versucht der Anlageverwalter sicherzustellen, dass die eingesetzten Techniken und Instrumente wirtschaftlich geeignet sind, d. h., dass sie auf kostengünstige Weise realisiert werden können. Zu diesen Geschäften können Devisengeschäfte gehören, durch die die Währungsmerkmale der von einem Teilfonds gehaltenen Wertpapiere verändert werden. Der Anlageverwalter kann zum effizienten Portfoliomanagement die folgenden Techniken und Instrumente einsetzen: Futures, Optionen, Zinsswaps, Credit Default Swaps (zum Erwerb oder Verkauf von Absicherung) und Devisenterminkontrakte (jeweils nachstehend im Abschnitt „DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND TECHNIKEN ZUM EFFIZIENTEN PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschrieben) sowie Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte. Sofern vom jeweiligen Prospektnachtrag zugelassen, dürfen Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte nur im Zusammenhang mit Wertpapieren eingesetzt werden, sind müssen im Rahmen des jeweiligen Geschäfts einer Kontraktlaufzeit von höchstens 12 Monaten unterliegen, und solche Geschäfte dürfen nur zum effizienten Portfoliomanagement eingesetzt werden . Ein Teilfonds, der ein umgekehrtes Pensionsgeschäft eingeht, sollte sicherstellen, dass er jederzeit entweder den vollen Betrag der Barmittel plus aufgelaufener Zinsen zurückfordern oder das umgekehrte Pensionsgeschäft entweder auf Basis der Wertsteigerung oder zum aktuellen Marktwert kündigen kann. Wenn die Barmittel jederzeit zum aktuellen Marktwert abrufbar sind, sollte der aktuelle Marktwert des umgekehrten Pensionsgeschäfts bei der Berechnung des Nettoinventarwerts des Teilfonds eingesetzt werden. Ein Teilfonds, der ein umgekehrtes Pensionsgeschäft eingeht, sollte sicherstellen, dass er jederzeit entweder die dem umgekehrten Pensionsgeschäft zugrunde liegenden Wertpapiere abrufen oder das von ihm eingegangene umgekehrte Pensionsgeschäft kündigen kann. Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte mit festen Laufzeiten von nicht mehr als Bezugnahme auf sieben Tagen gelten als Geschäfte zu Bedingungen, die jederzeit eine Rückforderung der Vermögenswerte durch den Teilfonds erlauben. Direkte und indirekte betriebliche Kosten und/oder Gebühren, die durch den Einsatz effizienter Portfoliomanagementtechniken entstehen und die von den an den betreffenden Teilfonds fließenden Erträgen in Abzug gebracht werden, erfolgen zu handelsüblichen Sätzen und enthalten keine verdeckten Einnahmen. Dem jeweiligen Kontrahenten der DFI- Transaktion werden direkte oder indirekte Kosten und Gebühren gezahlt, die im Falle von zur Währungsabsicherung eingesetzten DFI die Verwahrstelle oder der Verwahrstelle nahe stehenden Personen und Unternehmen umfassen können, vorausgesetzt solche Personen oder Unternehmen werden im Jahresbericht angegeben. Die Verwaltungsgesellschaft stellt sicher, dass sämtliche durch den Einsatz von Techniken zum effizienten Portfoliomanagement und Wertpapierfinanzierungsgeschäften erwirtschafteten Erträge nach Abzug direkter und indirekter betrieblicher Kosten und Gebühren dem betreffenden Teilfonds zufließen. Ein Teilfonds kann Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte eingehen und andere Techniken und Instrumente zu versteheneinsetzen, die in diesem Abschnitt „EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschrieben sind, nur dann (und insoweit) sie im Prospektnachtrag für den jeweiligen Teilfonds angegeben sind und auch nur in Bezug auf die folgenden Kriterien erfüllen:Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, in die der Teilfonds anlegen darf. Vom jeweiligen Teilfonds gemäß Pensionsgeschäften oder umgekehrten Pensionsgeschäften hinterlegte oder erhaltene Vermögenswerte oder Vermögenswerte, in die ein Teilfonds über in diesem Abschnitt „EFFIZIENTES PORTFOLIOMANAGEMENT“ beschriebenen Techniken und Instrumente sind bei der Festlegung zu berücksichtigen, ob die in diesem Prospekt oder im Prospektnachtrag für den jeweiligen Teilfonds angegebenen Anlagebeschränkungen oder sonstigen Grenzen eingehalten werden. Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte, die den im Prospekt und in den Prospektnachträgen dargelegten Beschränkungen entsprechen, stellen keine Kreditaufnahme oder Kreditvergabe im Sinne der Vorschrift 103 bzw. der Vorschrift 111 der Vorschriften dar, aber jede durch Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Effizientes Portfoliomanagement (Fortsetzung) Pensionsgeschäfte entstehende Hebelwirkung wird bei der Festlegung berücksichtigt, ob die Leverage-Grenzen eingehalten werden. Wenn ein Teilfonds Pensionsgeschäfte und/oder umgekehrte Pensionsgeschäfte einsetzt, unterliegen diese den in den OGAW-Vorschriften der Zentralbank angegebenen Bedingungen und Grenzen. Ein Teilfonds kann Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der normalen Marktpraxis und vorbehaltlich der Anforderungen der Zentralbank und der SFTR einsetzen. Sofern nicht anderweitig im jeweiligen Prospektnachtrag angegeben, können diese Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in Bezug auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und/oder andere Finanzinstrumente eingegangen werden, die der Teilfonds für Zwecke im Einklang mit dem Anlageziel des jeweiligen Teilfonds hält, u. a. für die Zwecke des effizienten Portfoliomanagements und/oder zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken unter Beachtung der von der Zentralbank jeweils erlassenen Bedingungen und Grenzen. Darüber hinaus können der Muzinich LongShortCreditYield Fund und der Muzinich European Credit Alpha Fund im Rahmen ihrer Anlagepolitik durch den Einsatz von Total Return Swaps Erträge oder Gewinne anstreben, um die Portfoliorendite zu steigern. Es gibt keine Beschränkungen bezüglich des Anteils von Vermögenswerten, die Gegenstand von Wertpapierfinanzierungsgeschäften oder Total Return Swaps sein können. Der Anteil kann zeitweise bis zu 100 % des Nettoinventarwerts des jeweiligen Fonds betragen und wird beim Muzinich LongShortCreditYield Fund und beim Muzinich European Credit Alpha Fund voraussichtlich generell zwischen 0 % und 2 % schwanken. Bei anderen Teilfonds als dem Muzinich LongShortCreditYield Fund und dem Muzinich European Credit Alpha Fund wird der Anteil voraussichtlich zwischen 0 % und 1 % schwanken. Wertpapierleihgeschäft (oder Aktienleihgeschäft) bezeichnet ein Geschäft, durch das eine Partei Wertpapiere in Verbindung mit der Verpflichtung an die andere Partei überträgt, dass die andere Partei zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Ersuchen der die Wertpapiere übertragenden Partei gleichwertige Wertpapiere zurückgibt; für die Partei, welche die Wertpapiere überträgt, ist das ein Wertpapierverleihgeschäft. Bei Pensionsgeschäften handelt es sich um eine Form des Wertpapierleihgeschäfts, bei der eine Partei ein Wertpapier an eine andere Partei verkauft und gleichzeitig vereinbart, das Wertpapier zu einem festgelegten späteren Termin zu einem bestimmten Preis zurückzukaufen, wobei der Preis einen Marktzinssatz widerspiegelt, der nicht mit dem Kuponsatz der Wertpapiere verbunden ist. Umgekehrte Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen ein Teilfonds Wertpapiere von einem Kontrahenten kauft und sich gleichzeitig verpflichtet, die Wertpapiere an den Kontrahenten zu einem vereinbarten Termin und einem vereinbarten Preis wieder zu verkaufen. Auch wenn die Verwaltungsgesellschaft bzw. ihr Beauftragter angemessene Sorgfalt bei der Auswahl der Kontrahenten walten lässt (insbesondere Berücksichtigung der Rechtsform, des Ursprungslands und der Mindestbonität), wird darauf hingewiesen, dass die Vorschriften keine Pre-Trade- Eignungskriterien für Kontrahenten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften eines Teilfonds vorschreiben. Die Verwaltungsgesellschaft hält sich an die Bedingungen der Vorschriften im Hinblick auf Fälle, wenn bewertete Kontrahenten, mit denen ein Teilfonds mit einem anfänglichen Rating von mindestens A-1 (kurzfristiges Bonitätsrating von Standard and Poor's) Geschäfte eingegangen ist, auf A-2 (kurzfristiges Bonitätsrating von Standard and Poor's) oder ein vergleichbares Rating oder darunter herabgestuft werden. Derivative Finanzinstrumente und Techniken zum effizienten Portfoliomanagement Sofern im Prospekt angegeben, kann ein Teilfonds Anlagen in DFIs, einschließlich gleichwertiger Instrumente mit Barausgleich, die an einer anerkannten Börse gehandelt werden, und/oder in OTC-Derivaten tätigen, wobei er jeweils den Bedingungen und Vorschriften der Zentralbank unterliegt. Die DFIs, in die der Anlageverwalter im Namen eines Teilfonds investieren kann, sowie die erwarteten Auswirkungen einer Anlage in solchen DFIs auf das Risikoprofil eines Teilfonds werden im Prospekt beschrieben. Der Anlageverwalter wendet für den Fonds einen Risikomanagementprozess an, der ihn in die Lage versetzt, die verschiedenen mit dem Einsatz von DFIs verbundenen Risiken genau zu messen, zu überwachen und zu steuern. Sofern im Prospekt nicht anders angegeben, wird dabei ein Commitment-Ansatz angewandt. DFIs, die vom Risikomanagementprozess nicht abgedeckt sind, werden erst dann eingesetzt, wenn der Zentralbank ein überarbeiteter Risikomanagementprozess vorgelegt und dieser von der Zentralbank genehmigt wurde. Die Verwaltungsgesellschaft stellt den Anteilinhabern auf Wunsch zusätzliche Informationen in Bezug auf die angewandten Methoden des Risikomanagements, einschließlich der geltenden quantitativen Limits sowie der jüngsten Entwicklungen bezüglich der Risiko- und Ertragsmerkmale der Hauptanlagekategorien, zur Verfügung. Die DFIs, die ein Teilfonds einsetzen darf, sind nachstehend beschrieben.

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