Eingruppierung. 1Der Arbeitnehmer ist entsprechend seiner mindestens zur Hälfte regelmäßig aus- zuübenden Tätigkeit in einer Entgeltgruppe nach Anlage 1 eingruppiert. 2Soweit in Anlage 1 ausdrücklich ein von Satz 1 abweichendes Maß bestimmt ist, gilt dieses. 3Erreicht keine der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeiten das in Satz 1 oder 2 geforderte Maß, werden höherwertige Tätigkeiten zu der jeweils nächstniedrige- ren Tätigkeit hinzugerechnet.
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Samples: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V), Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V), Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V)
Eingruppierung. 1Der Arbeitnehmer 1Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ist entsprechend seiner der mindestens zur Hälfte regelmäßig aus- zuübenden auszuübenden Tätigkeit in einer Entgeltgruppe nach gemäß den Eingruppierungs- ordnungen (Anlage 1 1) eingruppiert. 2Soweit in Anlage 1 ausdrücklich ein von Satz 1 abweichendes Maß bestimmt ist, gilt dieses. 3Erreicht 2Erreicht keine der vom Arbeitnehmer von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter auszuübenden Tätigkeiten das in Satz 1 oder 2 geforderte Maß, werden höherwertige Tätigkeiten zu der jeweils nächstniedrige- ren nächstniedrigeren Tätigkeit hinzugerechnet.
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien
Eingruppierung. 1Der Der Arbeitnehmer ist entsprechend seiner mindestens zur Hälfte regelmäßig aus- zuübenden auszuübenden Tätigkeit in einer Entgeltgruppe nach Anlage 1 eingruppiert. 2Soweit Soweit in Anlage 1 ausdrücklich ein von Satz 1 abweichendes Maß bestimmt ist, gilt dieses. 3Erreicht Erreicht keine der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeiten das in Satz 1 oder 2 geforderte Maß, werden höherwertige Tätigkeiten zu der jeweils nächstniedrige- ren nächstniedrigeren Tätigkeit hinzugerechnet.
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Samples: Tarifvertrag
Eingruppierung. 1Der Der Arbeitnehmer ist entsprechend seiner mindestens zur Hälfte regelmäßig aus- zuübenden auszuübenden Tätigkeit in einer Entgeltgruppe nach Anlage 1 eingruppiert. 2Soweit Soweit in Anlage 1 ausdrücklich ein von Satz 1 abweichendes Maß bestimmt ist, gilt dieses. 3Erreicht Erreicht keine der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeiten das in Satz 1 oder 2 geforderte Maß, werden höherwertige Tätigkeiten zu der jeweils nächstniedrige- ren nächst niedrigeren Tätigkeit hinzugerechnet.
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Samples: Tarifvertrag