Common use of Einholung einer Empfangsbestätigung / Lieferdokumentation Clause in Contracts

Einholung einer Empfangsbestätigung / Lieferdokumentation. Den Lieferungen ist ein Lieferschein beizufügen, der Angaben über Art und Anzahl der abge- gebenen Hilfsmittel sowie zum Versorgungszeitraum enthält. Für jede im Rahmen des Vertrages erbrachte Leistung ist die vom Versicherten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter eine schriftliche, rechtsverbindlich unterzeichnete Empfangsbestäti- gung (auch digitale Unterschrift) einzuholen. Erfolgt die Lieferung z. B. durch Kurierdienste (DPD, UPS, Post etc.), ist die Angabe der Sendungsverfolgungsnummer in Verbindung mit der Unterschrift des Versicherten oder des gesetzlichen Vertreters möglich. Ohne Lieferschein und Liefernachweis darf eine Abrechnung nicht erfolgen. Quittierungen, die im Voraus erfolgen, sind unzulässig.

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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag

Einholung einer Empfangsbestätigung / Lieferdokumentation. Den Lieferungen ist ein Lieferschein beizufügen, der Angaben über Art und Anzahl der abge- gebenen Hilfsmittel sowie zum Versorgungszeitraum enthält. Für jede im Rahmen des Vertrages erbrachte Leistung ist die vom Versicherten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter eine schriftliche, rechtsverbindlich unterzeichnete Empfangsbestäti- gung (auch digitale Unterschrift) einzuholen. Erfolgt die Lieferung z. B. durch Kurierdienste (DPDDHL, UPS, Post etcHermes ect.), ist gilt die Angabe der Sendungsverfolgungsnummer in Verbindung mit der Unterschrift des Versicherten oder des gesetzlichen Vertreters möglichdem Lieferschein als Ersatz einer Empfangsbestätigung. Ohne Lieferschein und Liefernachweis darf eine Abrechnung nicht erfolgen. Quittierungen, die im Voraus erfolgen, sind unzulässig.

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Samples: Rahmenvertrag

Einholung einer Empfangsbestätigung / Lieferdokumentation. Den Lieferungen ist ein Lieferschein beizufügen, der Angaben über Art und Anzahl der abge- gebenen abgege- benen Hilfsmittel sowie zum Versorgungszeitraum enthält. Für jede im Rahmen des Vertrages erbrachte Leistung ist die vom Versicherten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter eine schriftliche, rechtsverbindlich unterzeichnete Empfangsbestäti- gung Empfangsbestätigung (auch digitale Unterschrift) einzuholen. Erfolgt die Lieferung z. B. durch Kurierdienste (DPDDHL, UPS, Post etcHermes ect.), ist gilt die Angabe der Sendungsverfolgungsnummer in Verbindung mit der Unterschrift des Versicherten oder des gesetzlichen Vertreters möglichdem Lieferschein als Ersatz einer Empfangsbestätigung. Ohne Lieferschein und Liefernachweis darf eine Abrechnung nicht erfolgen. Quittierungen, die im Voraus erfolgen, sind unzulässig.

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