Common use of Einlösbarkeit der Gutscheine Clause in Contracts

Einlösbarkeit der Gutscheine. Die Gutscheine können ausschließlich bei dem Betreiber genutzt werden, bei dem erstmalig der mit Guthaben aufgeladene Gutschein herausgegeben wurde. Dazu wird die Gutscheinkarte am Kassensystem erfasst und eine Kartenaufladung durchgeführt. Hat ein Betreiber mehrere Filialen, sind die Gutscheine in allen Filialen des Betreibers einlösbar. Eine Nutzung bei anderen Betreibern ist nicht möglich. Ein Gutschein ist ab dem Datum der Aufladung drei Jahre bis zum Ende des dritten Jahres gültig. Danach erlischt der Anspruch des Inhabers des Gutscheines gegen den Betreiber. Am Kassensystem wird dem Betreiber bei Eingabe eines ungültigen Gutscheins eine entsprechende Meldung angezeigt.

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