Übertragbarkeit Musterklauseln

Übertragbarkeit. Solange die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse an den Schuldverschreibungen durch die MBO Token nachgewiesen wird (also keine Änderung des Nachweissystems gemäß Ziff. 2.3 der Schuldverschreibungsbedingungen erfolgt ist), können die Schuldverschreibungen ausschließlich im Wege der Vertragsübernahme (d.h. unter Einschluss sämtlicher Rechte und Pflichten aus diesen Schuldverschreibungsbedingungen) und nur mit Zustimmung der Emittentin, übertragen werden. Die Emittentin stimmt hiermit vorbehaltlos jeder Vertragsübernahme zu, die zugunsten eines Vertragsübernehmers erfolgt, der eine von der Emittentin zur Verfügung gestellte KYC/AML-Prüfung erfolgreich absolviert hat (jeweils ein „Bestätigter Erwerber“). Die teilweise Übertragung von Ansprüchen aus den Schuldverschreibungen ist nicht zulässig. Eine Vertragsübernahme ist zudem nur dann wirksam, wenn die technische Übertragung des MBO Token an den jeweiligen Bestätigten Erwerber erfolgt ist und in mindestens zwölf (12) aufeinanderfolgenden Blöcken auf der FinX Blockchain nach dem Block, der erstmals die Übertragung des betreffenden MBO Token ausweist, nachgewiesen werden kann. Zwischen dem Beginn (0.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Nachweisstichtages und dem Ende (24.00 Uhr Ortszeit am Sitz der Emittentin) des Zinszahlungstages können die MBO Token und die durch diese repräsentierten Schuldverschreibungen nicht übertragen werden (vgl. Ziff. 4.7 der Schuldverschreibungsbedingungen). Für den Fall einer Ersatzverbriefung erfolgt die Übertragung des Eigentumsrechts an den verbrieften Schuldverschreibungen durch deren Übergabe im rechtlichen Sinne, d.h. durch Besitzanweisung an den Verwahrer der Sammelurkunde. Die Besitzanweisungen treten nach außen durch Depotbuchungen in Erscheinung.
Übertragbarkeit. Die Schuldverschreibungen sind übertragbar.
Übertragbarkeit. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten nur für den Nutzungsrechtinhaber persönlich. Mit schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft kann der Nutzer den Nutzungsvertrag auf Dritte übertragen. §6 Außerordentliche Kündigung Der Nutzungsvertrag kann vorzeitig nur durch außergewöhnliche Kündigung aus wichtigem Grunde beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt in jedem Fall bei gravierenden Verstößen gegen die wechselseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien vor. Eine außerordentliche Kündigung durch die Gesellschaft ist auch dann möglich, wenn der Nutzer nach zwei schriftlichen Mahnungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist und nach der zweiten Mahnung eine Frist von 2 Wochen verstrichen ist. Im Falle der Beendigung dieses Nutzungsvertrages durch Kündigung aus wichtigem Grund, erlischt das Nutzungsrecht sofort. Eine Rückerstattung geleisteter Zahlung durch die Gesellschaft ist ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn der Nutzer aus wichtigem Grund kündigt und diese Kündigung von der Gesellschaft oder dessen Beauftragten auf Grund vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens zu vertreten ist. §7 Schlussbestimmungen Die Benutzung der Golfanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle und sonstige Schäden des Nutzers, gleich an welchem Rechtsgut, haftet die Gesellschaft nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Gesellschaft oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für den Fall, dass die Gesellschaft seine Rechte an der Golfanlage auf einen Dritten überträgt und dieser vorbehaltlos in sämtliche Rechte und Pflichten der Gesellschaft aus dem Vertrag eintritt, stimmt der Nutzer bereits jetzt der Übertragung dieses Vertrages auf einen Dritten zu. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die ungültige Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen entspricht oder möglichst nahe kommt. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Übertragbarkeit. Der vorliegende VERTRAG wird spezifisch zwischen den Parteien geschlossen. Sofern im vorliegenden VERTRAG nicht anders vereinbart, darf keine Partei ihre Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Parteien übertragen oder abtreten oder entsprechende Unterlizenzen vergeben.
Übertragbarkeit. ◼ Sollte sich am Tag des Schadensfalls herausstellen, dass einzelne Versicherungssummen die Beträge überschreiten, die sich aus den vereinbarten Bewertungsmodalitäten ergeben, so wird der Mehrbetrag auf die Beträge für unzureichend versicherte – beschädigte oder unbeschädigte – Güter anteilig zum Fehlbetrag und proportional zu den angewandten Prämiensätzen aufgeteilt. ◼ Die Übertragbarkeit wird nur für Güter gewährt, die zur selben Einheit gehören und sich am selben Ort befinden. In Bezug auf die Garantie „Diebstahl“ gilt die Übertragbarkeit nur für den Inhalt.
Übertragbarkeit. Elavon kann ihre Rechte, Vorteile oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise, insbesondere durch Vertragsübernahme, Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen und/oder Rechten, Novation oder eine ähnliche Konstruktion oder Vereinbarung, ohne Zustimmung des Vertragsunternehmens an einen Dritten abtreten oder auf diesen übertragen. Sofern auch Verpflichtungen übertragen werden (z.B. bei einer Vertragsübernahme), können diese Verpflichtungen ohne Zustimmung des Vertragsunternehmens nur an einen Dritten übertragen werden, der in der Lage ist, die übertragenen Dienste zu erbringen, und die hierfür erforderliche Eignung, Solvenz sowie die gegebenenfalls erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis (insbesondere als Einlagenkreditinstitut, E-Geld-Institut oder Zahlungsinstitut) besitzt, und wenn Elavon das Vertragsunternehmen mit angemessener Frist unter Angabe von Einzelheiten zu dem Dritten schriftlich über die Übertragung von Verpflichtungen in Kenntnis setzt. Das Vertragsunternehmen unterzeichnet auf Verlangen und auf Kosten von Elavon Dokumente, um die Übertragung zu vereinfachen oder zu dokumentieren.
Übertragbarkeit. Die Übertragung von Rechten und/oder Pflichten des Händlers aus den Vertragsverhältnissen mit einem Verkäufer oder der AUTO1 bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung dieses Verkäufers bzw. der AUTO1.
Übertragbarkeit. 16.1 Der Kunde darf die Software Dritten nur überlassen, wenn sich der Dritte ausdrücklich mit der Weitergeltung der AGB der NEVARIS auch ihm gegenüber einverstanden erklärt.
Übertragbarkeit. Den Anleihegläubigern stehen Miteigentumsanteile oder Rechte an den Globalurkunden zu, die nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und der Regeln und Bestimmungen von Clearstream übertragen werden können.
Übertragbarkeit. Vorbehaltlich Xxxxxxx 23 darf der Auftraggeber seine aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte oder Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Einverständniserklärung des Auftragnehmers übertragen oder anderweitig veräußern. Der Versuch einer Übertragung oder Veräußerung entgegen dieser Bestimmung ist in keinem Fall bindend für den Auftragnehmer.