Spezielle Bedingungen für einzelne Vertragsleistungen Musterklauseln

Spezielle Bedingungen für einzelne Vertragsleistungen. 2.1. Fiskalarchiv (DE / AT / NL / FR / BE) 2.2. Xxxxxxxxxxxxxx XX 0000 2.3. Vectron POS-Update
Spezielle Bedingungen für einzelne Vertragsleistungen. 2.1. Fiskalarchiv (DE / AT / NL / FR / BE) 2.1.1. Im Rahmen des Fiskalarchivs archiviert der Anbieter die steuerrechtlich relevanten Kassentransaktionsdaten ("Fiskaldaten") für den Betreiber. Der Betreiber hat die Möglichkeit, die Fiskaldaten vorbehaltlich der vorgenannten Beschränkungen im Falle des Zahlungsgverzugs jederzeit abzurufen und in einem den steuerrechtlichen Vorgaben entsprechenden Dateiformat herunterzuladen. Im Rahmen des Fiskalarchivs DE werden von der Kassensoftware die Berichtsdaten der angeschlossenen Kassen an die Cloud übertragen, wenn diese nicht in einem Kassenverbund betrieben werden und die Z-Stellung des Finanzberichts und die Erstellung der Fiskaldaten synchron erfolgt. Das Fiskalarchiv beinhaltet die Sicherung der oben genannten Daten eines Kassensystems. Für die Nutzung ist die Eingabe eines Logins für die Services in der Programmierung der Kassensoftware erforderlich. Das Fiskalarchiv wird in dem Format gespeichert, in dem es an der Kassensoftware erzeugt wird, also in der Form, die auch für den Nutzer bei lokaler Speicherung verfügbar ist (Dateiformat „vpos“). Die Sicherung erfolgt automatisch nach Erstellung eines abgeschlossenen Blocks des Fiskaljournals. Dies erfolgt je nach Programmierung des Kassensystems beim Beenden des Registriermodus (d.h. im Rahmen des Tagesabschlusses). Die gesicherten Dateien können zum Download im Kunden-Portal angefordert werden. Sobald der Download zur Verfügung steht, erhält der Betreiber eine Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse. Es kann entweder im ursprünglichen Dateiformat („vpos“) oder in andere Formate (z.B. sogenannte „IDEA-Daten“, „DSFinV-K-Standard“, „Taxonomie-Daten“) exportiert werden. Im Rahmen des Fiskalarchivs AT können zusätzlich die sog. Datenerfassungsprotokolle angefordert und heruntergeladen werden. Im Rahmen des Fiskalarchivs DE werden von der Kassensoftware die Daten einer angeschlossenen zertifizierten und von der Kassensoftware unterstützten technischen Sicherheitseinrichtung („TSE-Daten“) an die Cloud gesendet. Diese können angefordert und heruntergeladen werden. 2.1.2. Die Einhaltung steuerrechtlicher Bestimmungen und Vorgaben obliegt ausschließlich dem Betreiber und bleibt von den im Rahmen des Fiskalarchivs angebotenen Leistungen unberührt. 2.1.3. Der Anbieter verpflichtet sich, die Fiskaldaten des Betreibers nach Beendigung des Betreibervertrages bzw. der Nutzungsberechtigung für das Fiskalarchiv für sechs (6) Monate zu archivieren ("Archivierungszeitraum"...
Spezielle Bedingungen für einzelne Vertragsleistungen. 2.1. Fiskalarchiv (DE / AT / NL / FR / BE) 2.1.1. Im Rahmen des Fiskalarchivs archiviert der Anbieter die steuerrechtlich relevanten Kassentransaktionsdaten ("Fiskaldaten") für den Betreiber. Der Betreiber hat die Möglichkeit, die Fiskaldaten vorbehaltlich Ziffer 1.5.4 jederzeit abzurufen und in einem den steuerrechtlichen Vorgaben entsprechenden Dateiformat herunterzuladen. Die konkrete Leistungsbeschreibung des Fiskalarchivs DE und des Fiskalarchivs AT kann unter xxx.xxxxxxxxx.xx/xxx abgerufen werden. 2.1.2. Die Einhaltung steuerrechtlicher Bestimmungen und Vorgaben obliegt ausschließlich dem Betreiber und bleibt von den im Rahmen des Fiskalarchivs angebotenen Leistungen unberührt. 2.1.3. Der Anbieter verpflichtet sich, die Fiskaldaten des Betreibers nach Beendigung des Betreibervertrages bzw. der Nutzungsberechtigung für das Fiskalarchiv für sechs (6) Monate zu archivieren ("Archivierungszeitraum"). Die Fiskaldaten werden dem Betreiber auf dessen schriftliche Anfrage bis zum Ablauf dieses Zeitraums in einem gängigen Dateiformat durch den Anbieter unentgeltlich zur Verfügung oder zum Download bereitgestellt. Voraussetzung zur Unterstützung des Moduls ist mindestens die Nutzung von der Vectron POS

Related to Spezielle Bedingungen für einzelne Vertragsleistungen

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Vertragsbedingungen Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe haben die ihnen in den Bedingungen im Basisprospekt vom 14. April 2023 zugewiesene Bedeutung. Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen im Sinne von Artikel 8.4 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) in der gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") für die hierin beschriebenen ETC-Wertpapiere dar und ist zusammen mit dem Basisprospekt vom 14. April 2023, der einen Basisprospekt im Sinne der Prospektverordnung darstellt. Eine Zusammenfassung für die spezifische Emission findet sich im Anhang zu den Endgültigen Bedingungen. Ausführliche Informationen über die Emittentin und das Angebot der ETC-Wertpapiere sind ausschließlich auf Grundlage der Kombination dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts vom 14. April 2023 erhältlich. Die Basisprospekte, der Nachtragsprospekt und die Endgültigen Bedingungen für jede Emission stehen auf der im Auftrag der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/ geführten Webseite, am Sitz der Emittentin sowie bei der angegebenen Geschäftsstelle der Emissions- und Zahlstelle zur Einsichtnahme zur Verfügung; entsprechende Kopien sind bei den Geschäftsstellen jeder Zahlstelle erhältlich. Eine emissionsbezogene Zusammenfassung ist den endgültigen Bedingungen im Anhang beigefügt. Die ETC-Wertpapiere dieser Serie können auch an der Official List einer Börse notiert und an einer anderen als den in diesen Endgültigen Bedingungen aufgeführten Börsen gehandelt werden, eine derartige Notierung oder Zulassung zum Handel muss jedoch auf der Grundlage separater Endgültiger Bedingungen erfolgen, die in Verbindung damit erstellt werden und abgesehen von den Angaben zu der Notierung und den damit verbundenen Offenlegungs- und/oder Angebotsunterlagen mit diesen Endgültigen Bedingungen identisch sein müssen. (i) Seriennummer: 6 (ii) Tranche (sofern anwendbar): 155 2 Festgelegte Währung: EUR 3 Hauptfinanzmarkt für die Festgelegte Währung: Jede Stadt, in der Banken grundsätzlich Zugang zum TARGET-System haben

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Zusätzliche Bedingungen Für Vereinbarungen für Cloud-Services (oder vergleichbare Cloud-Basisvereinbarungen), die vor dem 1. Januar 2019 unterzeichnet wurden, finden die Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx Anwendung.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.