Einreichung der Förderungsanträge. Die Förderungswerbenden haben bei der FFG einen schriftlichen Förderungsantrag, unter Verwendung des jeweiligen Formulars, innerhalb der in der Aufforderung zur Einreichung von Förderungsanträgen festgelegten Frist, einzureichen. Die Einbringung des Förderungsantrags muss über eine elektronische Anwendung erfolgen. Jeder eingebrachte Förderungsantrag enthält eine Erklärung der Förderungswerbenden, dass die abgegebenen Angaben richtig und vollständig sind. Der Förderungsantrag hat mindestens zu enthalten: Name der Antragstellerin oder des Antragstellers inkl. Kontaktdaten, im Falle von antragstellenden Unternehmen zusätzlich die Firmenbuchnummer und An- gaben zur Größe des Unternehmens sowie allenfalls zur Feststellung des KMU-Status alle erforderlichen Unterlagen17, Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns und des Abschlusses, Standort des Vorhabens, einen der Eigenart der Leistung entsprechenden Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzie- rungsplan und alle sonstigen auf die geförderte Leistung Bezug habenden Unterlagen Ergänzung über andere vorhabenseinschlägige Förderungen (siehe Kumulierungsvor- schriften unter 6.1.1.) Höhe der für das Vorhaben benötigte Förderung Des Weiteren hat der Förderungsantrag eine Erklärung zu enthalten, dass von einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ausgegangen werden kann, 17 KMU-Definition gemäß Anhang I der AGVO: Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten, die eine handwerkliche Tätigkeit oder an- dere Tätigkeiten als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben, sowie Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. eine ordnungsgemäße Durchführung des geförderten Vorhabens zu erwarten ist, insbe- sondere aufgrund der vorliegenden fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen, kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt und keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen. Folgende Prinzipien sind von der FFG im Rahmen des Bewertungs- und Auswahlverfahrens einzuhalten: Fair (Gleiches wird gleichbehandelt), transparent, nachvollziehbar, unbefangen und unabhängig, unter Berücksichtigung der Anforderung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit, der Projektart und dem Förderungsgegenstand angemessen und in einem angemessenen Zeitraum umsetzbar. Die FFG hat die Auswahlverfahren in Bewertungshandbüchern (BWH) festzuschreiben, welche sämtliche S...