Änderungsangebot Musterklauseln

Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber mit der Bank einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Änderungsangebot. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase und der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen, Sonderbedingungen sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform (z. B. auch als PDF) auf einem dauerhaften Datenträger angeboten. Die Änderungen werden gemäß den Regelungen unter Punkt „Kom- munikationswege und -sprache“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der ebase per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung in den Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elektronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich zuläs- sig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf einer dem Kunden mitgeteilten anderen Website zur Verfügung gestellt.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Rahmenvereinbarung UnionDepot Komfort und des Preis­ und Leistungs­ verzeichnisses UnionDepot Komfort werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vor­ geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit dem Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg ver­ einbart (zum Beispiel UnionDepot Online oder das Online­Banking des Anbieters), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Vereinbarungen über die Teilnahme am Internet- banking inklusive Post-Box und Telebanking bietet die ING dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform oder auf elektronischem Weg (z. B. Post- Box) an.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der ING im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Internetbanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Sparordnung werden dem Sparer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Sparer mit der Genossenschaft im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunika- tionsweg vereinbart (z. B. E-Mail, e-banking, elektronisches Postfach), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Bedingungen werden Ihnen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Haben Sie mit uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-Banking), können die Ände- rungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbe- dingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Text- form angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBanking), können die Än- derungen auch auf diesem Wege angeboten werden.