Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonder bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunika tionsweg vereinbart (zum Beispiel das OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- gend geregelten Zustimmungsfiktion. • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf oder • aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Bank zuständi- gen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Bank in Einklang zu bringen ist und Die Bank wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung • bei Änderungen der Nummern 1 Absatz 2 und 12 Absatz 5 der Ge- schäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den Sonderbedingungen oder • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, oder • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkom- men, oder • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Bank verschieben wür- den. In diesen Fällen wird die Bank die Zustimmung des Kunden zu den Än- derungen auf andere Weise einholen. Macht die Bank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kos- tenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die Bank den Kun- den in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber mit der Bank einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Änderungsangebot. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase und der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen, Sonderbedingungen sowie des Preis- und Leistungsverzeichnisses werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform (z. B. auch als PDF) auf einem dauerhaften Datenträger angeboten. Die Änderungen werden gemäß den Regelungen unter Punkt „Kom- munikationswege und -sprache“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen der ebase per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung in den Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elektronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich zuläs- sig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf einer dem Kunden mitgeteilten anderen Website zur Verfügung gestellt.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Rahmenvereinbarung UnionDepot Komfort und des Preis- und Leistungsverzeichnisses UnionDepot Komfort werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit dem Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel UnionDepot Online oder das Online-Banking des Anbieters), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Vereinbarungen über die Teilnahme am Internet- banking inklusive Post-Box und Telebanking bietet die ING dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform oder auf elektronischem Weg (z. B. Post- Box) an.
Änderungsangebot. 18 Änderungen dieser Vertragsbedingungen
Änderungsangebot. Artikel-Nr.: 000 007 133 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vor- geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angebo- ten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nach- folgenden Zustimmungsfiktion. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Ände- rungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn
Änderungsangebot. Änderungen dieser Bedingungen werden Ihnen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Haben Sie mit uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-Banking), können die Ände- rungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
Änderungsangebot. Änderungen dieser Sparordnung werden dem Sparer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Sparer mit der Genossenschaft im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunika- tionsweg vereinbart (z. B. E-Mail, e-banking, elektronisches Postfach), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.