Beschreibung des Vorhabens. Das Vorhaben beinhaltet die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit einem Gewerbeflächenanteil von ca. 20% und einem Wohnanteil von ca. 80% wie in der Anlage 3 beschrieben. Das Vorhaben gliedert sich in zwei Baukörper. Ein Eckgebäude entlang der Schönower Straße / Am Amtshaus mit III Geschossen und einem Staffelgeschoss entlang der Schönower Straße sowie einem nördlichen Gebäuderiegel mit III Geschossen. Die Tiefgarage erstreckt sich unterhalb beider Baukörper bzw. auch im Bereich der Gebäudelücke an der Straße Am Amtshaus. Die gewerbliche Nutzung ist vorrangig zu den Verkehrsflächen hin orientiert, zum Hof hin befinden sich die Bereiche Wohnen mit Gartennutzung und ruhiges Gewerbe. Städtebaulich wirksam sind vor allem der überdachte Fußgängerbereich auf dem Privatgelände, der der allgemeinen Nutzung zur Verfügung steht sowie die Gestaltung der aufgelockerten Fassade. Farblich wird das Vorhaben in beiden Baukörpern mit einer Putzfassade in hellen Farbtönen sowie kontrastierenden Fensterprofilen aus Aluminium-Elementen im Fußgängerbereich bzw. Holz- oder Kunststoffprofilen in den übrigen Bereichen gestaltet. Die Gründachplanung sieht ein System mit Retention, ein Notentwässerungssystem mit definierten Rückhalteräumen, vor. Zur verkehrlichen Erschließung des Baugrundstücks werden Zufahrt und Ausfahrt zur Tiefgarage über die Schönower Straße eingerichtet. Die Erschließung des nördlichen Baukörpers und der ebenerdigen Stellplatzflächen erfolgt über die Straße Am Amtshaus. Die wesentlichen markanten Großbäume an der Panke werden gemäß der Festsetzung Nr. 16 im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan dauerhaft erhalten. Insgesamt werden für das Vorhaben min. 86 Stellplätze, davon 26 Stellplätze auf dem Baugrundstück und 64 in einer Tiefgarage angelegt. Im Bereich der geplanten Zufahrt in der Straße Am Amtshaus werden drei Stellplätze auf den Flächen des Vorhabenträgers in Form von drei Garagenstellplätzen zur alleinigen Nutzung durch die Gemeinde Panketal errichtet und diese für die Gemeindeverwaltung jederzeit zugänglich gestaltet. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, der Gemeinde die für die alleinige Nutzung der Garage sowie für die Mitbenutzung der Zufahrt zwecks Nutzung der Garage entsprechende Dienstbarkeiten und Geh- Fahr- und Leitungsrechte im Baugrundstück einzutragen. Darüber hinaus wird der bestehenden öffentlichen Glas-Container in enger Abstimmung mit der Gemeinde umverlegt. Der neue Standort ist in der Ausführungsplanung zur Zufahrt Am Amtshaus gem...
Beschreibung des Vorhabens. Es sind 8 so genannte Stadtvillen geplant. Die Erschließung erfolgt über eine Privatstraße von Norden, das heißt von der Salamanderstraße her. Eine Durchfahrt zur Ebertstraße soll für den Anliegerverkehr nicht möglich sein, allerdings ist eine Durchfahrt für Müllfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge und Krankentransporte möglich. Jeweils 4 Stadtvillen erhalten eine gemeinsame Tiefgarage, die durch Rampen zwischen den Häusern 2 und 3 bzw. 6 und 7 erschlossen werden. In den Tiefgaragen wird für jede geplante Wohnung ein Stellplatz nachgewiesen. Oberirdisch bzw. am Ende der Tiefgaragenrampen sind oberirdische Stellplätze geplant und zwar 32, was 50 % der Zahl der Wohnungen entspricht, so dass pro Wohnungseinheit 1,5 Stellplätze nachgewiesen werden. Die Gebäude sind viergeschossig geplant und pro Gebäude sind 8 Wohneinheiten vorgesehen. Der nach der Landesbauordnung notwendige Kleinkinderspielplatz wird am südlichen Ende des zu bebauenden Geländes errichtet. Im Einzelnen wird auf die nachfolgenden Pläne und die nachfolgenden Ausführungen verwiesen.
Beschreibung des Vorhabens. Die Volkenhoff Geflügelmast GbR, Barsen 4 in 00000 Xxxx, beabsichtigt auf dem Betriebs- grundstück Gemarkung Bockum-Hövel, Flir 48, Flurstück 28 die Errichtung und den Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 84.000 Mastplätzen. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus zwei Stallgebäuden für jeweils 42.000 Masthähn- chen. Die Abluft aus den Stallgebäuden soll über Abluftreinigungsanlagen zur Abscheidung von 70 % Ammoniak und Staub sowie 50 % Geruch gereinigt werden. Zusätzlich sind zwei Flüssiggastanks mit jeweils 4,8 m³ Fassungsvermögen, Auffangbehälter für Reinigungswasser und drei Futtermittelsilos geplant. Der anfallende Hähnchenmist wird bis zum Ende des jeweiligen Mastdurchgangs innerhalb der Stallgebäude gelagert und danach abgefahren.
Beschreibung des Vorhabens. Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses ist der Offshore-Windpark „EnBW He Dreiht“ bestehend aus 64 Windenergieanlagen (WEA) und der parkinternen Verkabelung. Die Windenergieanlagen sollen auf Monopile-Fundamenten errichtet werden. Bei den Turbinen plant die TdV Turbinen mit einer Leistung von jeweils 15 MW sowie mit jeweils 236 m Rotordurchmesser, einer Nabenhöhe von 143,8 m (mittlerer Meerespiegel/ Mean Sea Level, MSL) bzw. 144,6 m Seekartennull (SKN) und einer Gesamthöhe von 261,8 m MSL bzw. 262,6 m SKN. Das Vorhabengebiet liegt in der westlichen Deutschen Bucht innerhalb der AWZ der Bundesrepublik Deutschland in einem Abstand von ca. 18 km zur niederländischen AWZ- Grenze und 15 km nördlich des Verkehrstrennungsgebietes (VTG) German Bight Western Approach. Westlich grenzt das Vorbehaltsgebiet Schifffahrt Nr. 13 an das Vorhabengebiet an. Die Entfernung zu den nächstgelegenen Inseln beträgt bis Borkum rund 85 km und bis Helgoland rund 110 km. Das Vorhaben liegt außerhalb gesetzlicher Schutzgebiete. Das Vorhabengebiet umfasst eine Fläche von ca. 62,5 km². Die durchschnittliche Wassertiefe beträgt ca. 39 m (bezogen auf Lowest Astronomical Tide (niedrigster Gezeitenwasserstand, LAT).
Beschreibung des Vorhabens. Neubau von 5 Mehrfamilienwohnhäusern (78 Wohnungen) mit Tiefgarage (111 Stellplätze)
Beschreibung des Vorhabens. Der Erweiterungsbau des Altkönig-Stiftes ist als Winkelgebäude im nordwestlichen Bereich des Parkgeländes geplant. Die Nutzung wird definiert als „Erweiterung der Senioren- Einrichtung Altkönig-Stift mit Pflegemöglichkeiten“. Die bestehende Park-Anlage des Altkönig-Stiftes wird im südlichen Bereich erhalten, und auf einen Teil der rückwärtigen, östlichen Fläche erweitert. Das unmittelbare Umfeld des Neubaus wird diesem als Freifläche zugeordnet. Der rückwärtige Bereich im Übergang zur Landschaft wird mit einer eher naturnahen Gestaltung konzipiert: auf einer nördlichen Teilfläche im Anschluss an den Waldrand wird eine neue Gehölzpflanzung angelegt, eine weitere Teilfläche wird Wiese mit extensiver Nutzung, beispielsweise extensiver Weidenutzung mit Pferden. Der Erweiterungsbau wird unterirdisch an das Bestandsgebäude auf dessen Ebene Kellergeschoss 01 angeschlossen. Die Feldbergstraße wird zu diesem Zweck untertunnelt. Die Verbindung ist aus funktionalen und organisatorischen Gründen zwingend notwendig, da bestehende Infrastrukturen unter anderem der Pflegeeinrichtungen weiter genutzt werden sollen.
Beschreibung des Vorhabens. Die neue AVA wird für die Behandlung von maximal 108 m³ anorganisch belasteten Sickerwassers in zwei Stunden ausgelegt und eine Fläche von etwa 1 800 m² auf dem Standort der Deponie beanspruchen. Die wesentlichen Anlagenteile werden in einem Betriebsgebäude aufgestellt, außerhalb sind Rohwasserspeicher und Teile der Schlammentwässerungsanlage vorgesehen. Aufgrund der in der vorhandenen Anlage gewonnenen Erfahrungen ist die neue AVA ebenfalls als chemisch-physikalische Behandlungsanlage mittels Fällung, Flockung mit anschließender Sedimentation geplant. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Antragsunterlagen verwiesen.
Beschreibung des Vorhabens. Von den 6 projektierten Wohnhäusern werden jeweils 2 baulich verbunden. So entstehen 3 Hausgruppen. An der Rechbergstraße / Achalmstraße entsteht dann an der Stelle des früheren Bürogebäudes ein 5- geschossiger Baukörper. Die anderen Baukörper entlang der Achalmstraße bzw. an der Teckstraße sind 3- 4 geschossig. Die geplante GRZ beträgt 0,51, einschließlich der mitzurechnenden Anlagen 0,85. Die geplante GFZ beträgt 1,41. Die maßgebliche Grundstücksfläche beträgt 3171 qm. Es werden insgesamt 70 Stellplätze nachgewiesen, von denen 64 notwendig sind. Eine Kinderspielplatzfläche ist mit 185 qm berechnet.
Beschreibung des Vorhabens. Die Bundesrepublik Deutschland wird bis zum Jahr 2022 aus der Kernenergienutzung aussteigen und legt mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch den Grundstein für einen Ausstieg aus der Energieerzeugung auf fossiler Basis bis Mitte des Jahrhunderts. Schleswig-Holstein nimmt mit seinen windreichen Küstenregionen einen besonderen Stellenwert beim Umbau der Energieversorgung in Deutschland ein. Durch die Ausweisung von 1,7 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete und der Belegung durch Windkraftanlagen trägt Schleswig-Holstein maßgeblich zum Gelingen der Energiewende in Deutschland bei. Für den Abtransport der erzeugten EE-Leistungen ist ein Netzausbau in Schleswig-Holstein erforderlich. Dieser wurde im Rahmen der Netzentwicklungs- initiative des Landes Schleswig-Holstein auf Grundlage der prognostizierten Leistungen aus erneuerbaren Energien ermittelt und hat Eingang in die Netzentwicklungspläne sowie für einzelne Vorhaben in das Bundesbedarfsplangesetz 2013 gefunden. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Netzausbaus wird somit auch im Kontext der überregionalen Übertragungsanforderungen bestätigt. Teil des Netzausbaukonzeptes ist die „Ostküstenleitung“. In der Region Ostholstein sind schon heute über 500 Megawatt Erzeugungsleistung auf Basis erneuerbarer Energien angeschlossen. Bereits bei dieser Leistung werden zeitweise Abregelungen von Windkraftanlagen im Zuge des Einspeisemanagement auf Grund von Netzengpässen erforderlich. Im Zuge der Energiewendepolitik der Landesregierung werden etwa weitere 1.000 Megawatt Erzeugungsleistung, vor allem aus Windenergie, in den nächsten Jahren hinzukommen. Ein Netzausbau ist somit zeitnah erforderlich. Im Januar 2014 wurde daher der bedarfsgerechte Netzausbau des Übertragungsnetzes auf der 380 kV Ebene vom Kreis Segeberg bis in den Raum Göhl durch die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan 2013 bestätigt. Über eine 380 kV Leitung sollen die wachsenden Strommengen aus Wind und Sonne aus der Region aufgenommen und verlustarm zu den Verbrauchszentren abtransportiert werden. Darüber hinaus dient die Netzverstärkung von Siems über den Raum Lübeck bis in den Kreis Segeberg einer verbesserten Anbindung des Baltic-Cable aus Schweden an das deutsche Höchstspannungsnetz. Die Gesamtstrecke der Ostküstenleitung gliedert sich in drei Maßnahmen • Abschnitt 1: Kreis Segeberg – Raum Lübeck (Netzverstärkung der bestehenden 220 kV Leitung) • Abschnitt 2: Raum Lübeck – Siems (Netzverstärkung der bestehenden 220 kV Leitung)...
Beschreibung des Vorhabens