Einzelfahrkarten Musterklauseln
Einzelfahrkarten. Der Fahrpreis für Einzelfahrkarten wird weder gegen Rück gabe der Fahrkarte noch unter sonstigen Umständen erstattet.
Einzelfahrkarten. Einzelfahrkarten für Personen und Fahrräder sind am Fahr kartenautomaten erhältlich und gelten für den sofortigen Fahrtantritt. Sie müssen nicht entwertet werden. Bei Ausfall der Automaten werden diese auch vom Fährpersonal ausgege ben. Einzelfahrkarten für Personen und Fahrräder können auch im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde erworben werden. Diese sind jedoch vor Fahrtantritt zu entwerten. Einzelfahrkar ten für Fahrzeuge werden durch das Fährpersonal verkauft.
Einzelfahrkarten. Es werden ausgegeben: - Einzelfahrkarten zum Normaltarif - Einzelfahrkarten zum Ermäßigungstarif - Einzelfahrkarten für eine Kurzstrecke - Fährfahrkarten zum Normaltarif - Fährfahrkarten zum Ermäßigungstarif - 4er-Karten zum Normaltarif Einzelfahrkarten und Fährfahrkarten gelten jeweils für eine Person. Jede 4er-Karte beinhaltet vier Fahrtabschnitte, von denen je Person und Fahrt jeweils ein Fahrtabschnitt zu entwerten ist.
Einzelfahrkarten. Einzelfahrkarten berechtigen zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel und innerhalb des Tarifbereichs, für den sie gelöst sind. Sie sind nicht übertragbar. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft gestattet. Rund- und Rückfahrten sind unzulässig. Für Einzelfahrkarten im Kurzstreckenbereich (Preisstufe K) gelten die Bestimmungen für den Kurzstreckentarif in 2.2. Fahrten mit Einzelfahrkarten müssen einschließlich der Umsteige-/Fahrtunterbre- chungszeiten ab aufgedruckter Tagesangabe und Uhrzeit − bei Preisstufen 1 sowie B, C, D, E, F und K nach 60 Minuten, − bei Preisstufen 2 und A nach 90 Minuten, − bei Preisstufen 3 bis 5 nach 180 Minuten, − ab Preisstufe 6 nach 240 Minuten beendet sein. Bei Zeitüberschreitungen ist ein neuer Fahrausweis zu lösen. Dies gilt nicht bei fahr- plan- oder betriebsbedingten Verzögerungen.
Einzelfahrkarten. In der Zone „Flensburg" gilt die Karte für beliebig viele Fahrten innerhalb von 60 Minuten ab Kauf. In den Zonen „Schleswig" und „Kappeln" gilt die Einzelfahrkarte zur Durchführung der Fahrt ohne Fahrtunterbrechung. In allen übrigen Regionalzonen gilt die Karte für eine einfache Fahrt am Lösungstag. Bei den Fahrten, die durch die Zentren Flensburg, Schleswig oder Kappeln führen oder dort enden, ist die jeweilige Anschlussfahrt unmittelbar nach Ankunft der regionalen Fahrt fortzusetzen (siehe auch Pkt. A3.3 Fahrtunterbrechungen).
