Einzelfahrkarten Musterklauseln

Einzelfahrkarten. Der Fahrpreis für Einzelfahrkarten wird weder gegen Rück­ gabe der Fahrkarte noch unter sonstigen Umständen erstattet.
Einzelfahrkarten. Einzelfahrkarten für Personen und Fahrräder sind am Fahr­ kartenautomaten erhältlich und gelten für den sofortigen Fahrtantritt. Sie müssen nicht entwertet werden. Bei Ausfall der Automaten werden diese auch vom Fährpersonal ausgege­ ben. Einzelfahrkarten für Personen und Fahrräder können auch im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde erworben werden. Diese sind jedoch vor Fahrtantritt zu entwerten. Einzelfahrkar­ ten für Fahrzeuge werden durch das Fährpersonal verkauft.
Einzelfahrkarten. Es werden ausgegeben: - Einzelfahrkarten zum Normaltarif - Einzelfahrkarten zum Ermäßigungstarif - Einzelfahrkarten für eine Kurzstrecke - Fährfahrkarten zum Normaltarif - Fährfahrkarten zum Ermäßigungstarif - 4er-Karten zum Normaltarif Einzelfahrkarten und Fährfahrkarten gelten jeweils für eine Person. Jede 4er-Karte beinhaltet vier Fahrtabschnitte, von denen je Person und Fahrt jeweils ein Fahrtabschnitt zu entwerten ist.
Einzelfahrkarten. Einzelfahrkarten berechtigen zu einer Fahrt in Richtung auf das Fahrtziel und innerhalb des Tarifbereichs, für den sie gelöst sind. Sie sind nicht übertragbar. Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft gestattet. Rund- und Rückfahrten sind unzulässig. Für Einzelfahrkarten im Kurzstreckenbereich (Preisstufe K) gelten die Bestimmungen für den Kurzstreckentarif in 2.2. Fahrten mit Einzelfahrkarten müssen einschließlich der Umsteige-/Fahrtunterbre- chungszeiten ab aufgedruckter Tagesangabe und Uhrzeit − bei Preisstufen 1 sowie B, C, D, E, F und K nach 60 Minuten, − bei Preisstufen 2 und A nach 90 Minuten, − bei Preisstufen 3 bis 5 nach 180 Minuten, − ab Preisstufe 6 nach 240 Minuten beendet sein. Bei Zeitüberschreitungen ist ein neuer Fahrausweis zu lösen. Dies gilt nicht bei fahr- plan- oder betriebsbedingten Verzögerungen.
Einzelfahrkarten. In der Zone „Flensburg" gilt die Karte für beliebig viele Fahrten innerhalb von 60 Minuten ab Kauf. In den Zonen „Schleswig" und „Kappeln" gilt die Einzelfahrkarte zur Durchführung der Fahrt ohne Fahrtunterbrechung. In allen übrigen Regionalzonen gilt die Karte für eine einfache Fahrt am Lösungstag. Bei den Fahrten, die durch die Zentren Flensburg, Schleswig oder Kappeln führen oder dort enden, ist die jeweilige Anschlussfahrt unmittelbar nach Ankunft der regionalen Fahrt fortzusetzen (siehe auch Pkt. A3.3 Fahrtunterbrechungen).

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.