Zeitkarten Musterklauseln

Zeitkarten. 3.3.1 Zeitkarten zum Normalfahrpreis
Zeitkarten. Zeitkarten gelten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum für beliebig viele Fahrten. Zeitkarten sind bei jeder Fahrt mitzu­ führen und auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Zeitkarten für Personen und Fahrrä­ der sind nur gültig, wenn auf der Vorderseite Vorname, Name und Anschrift unauslöschlich eingetragen sind. Bei motorisierten ein­/mehrspurigen Kleinfahrzeugen, Fahr­ zeugen bis einschließlich 3,5 t und Fahrzeugen von mehr als 3,5 t bis einschließlich 38 t ist beim Erwerb unverzüglich das amtliche Kennzeichen einzutragen. Die Zeitkarten gelten für das eingetragene Fahrzeug. Fahrkarten ohne eingetragenes Kennzeichen sind ungültig. Bei Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t kann als Ergänzung zur Jahreskarte/Monatskarte im 12er­ Abo für den gleichen Gültigkeitszeitraum eine Zusatzkarte für ein 2. Kennzeichen erworben werden. Siehe hierzu Pkt. 3.7 der Tarifbestimmungen.
Zeitkarten. Wird eine Zeitkarte nicht oder nur teilweise benutzt, so kann auf Antrag eine Erstattung erfolgen. Eine Erstattung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ist nicht möglich. Zur Er­ rechnung des zu erstattenden Betrages wird Pkt. 11.3 unter „Allgemeines“ dieser Tarifbestimmungen und Beförderungs­ bedingungen angewandt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FährTic, die unter ▇▇▇.▇▇­▇▇▇▇▇▇.▇▇ abzurufen sind.
Zeitkarten. Zeitkarten – jedermann sind nicht personengebunden und können im Gültigkeitszeitraum im Stadtgebiet für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Wochenkarte - jedermann 13,80 € Die Wochenkarte – jedermann ist vom Zeitpunkt der Entwertung 7 Tage gültig. Monatskarte - jedermann 44,00 € Die Monatskarte – jedermann kann mit Gültigkeit von jedem Tag ausgestellt werden. Die Gültigkeit beginnt mit dem Erwerb bzw. der Entwertung bei der ersten Benutzung. Beginnt die Gültigkeit am ersten des Kalendermonats, erlischt sie mit Ablauf des letzten Tages des Monats. Beginnt sie an einem anderen Tag erlischt sie mit Ablauf des Tages des Nachmonats. An Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen wird die Nutzungsmöglichkeit dieser Karte erweitert, d. h. es können bis zu 4 Personen (maximal 2 Erwachsene) befördert werden. Sommerticket - jedermann 100,00 € Das Sommerticket – jedermann hat eine Gültigkeit im Zeitraum vom 01.06. bis 31.08.
Zeitkarten. Wird eine Zeitkarte nicht oder nur teilweise benutzt, so kann auf Antrag eine Erstattung erfolgen. Eine Erstattung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ist nicht möglich. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrages werden für den jeweiligen Benutzungszeitraum von dem entrichteten Beförderungsentgelt folgende Pauschalsätze abgezogen: Wochenkarte 20% je Benutzungstag Monatskarte 5% je Benutzungstag Jahreskarte Pro angefangenen Monat wird der Wert einer Monatskarte gegengerechnet
Zeitkarten. Zeitkarten sind  Schülerzeitkarten (Wochen- und Monatskarten für ▇▇▇▇▇▇▇, Auszubildende und Studenten - nicht übertragbar)  Wochen- und Monatskarten (Jedermann - übertragbar)  Jahreskarte im Abonnement (Jedermann - nicht übertragbar) Zeitkarten berechtigen während ihrer Gültigkeitsdauer zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigen Unterbrechungen und Umstiegen im aufgedruckten Geltungsbereich. Zeitkarten (außer Abo-Jahreskarten, Schülermonatskarten der Schulaufwandsträger) werden in den Bussen der RVO GmbH ausgegeben. Schülermonatskarten und Monatskarten für Jedermann können in den Regionalbussen vom 25. des Vormonats gekauft werden, Schülerwochenkarten und Wochenkarten für ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ab Donnerstag der Vorwoche. 5.4.1 Schülerzeitkarte (Monats- und Wochenkarte) für ▇▇▇▇▇▇▇, Auszubildende und Studenten - persönlich) 1. schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres 2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres ausgegeben. a) ▇▇▇▇▇▇▇ und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater  allgemeinbildender Schulen,  berufsbildender Schulen,  Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,  Hochschulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Land- volkhochschulen; b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter a). fallen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, förderungsfähig ist; c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschul- abschlusses besuchen; d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetztes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes, § 36 Abs. der Handwerksordnung ausgebildet werden; e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen; f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach dem für Ausbildung und Studium g...
Zeitkarten. Zeitkarten werden als Wochen-, Monats- und Abokarten ausgegeben. Zeitkarten gelten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes ohne zeitliche Einschränkungen und berechtigen zu einer beliebigen Anzahl von Fahrten im Geltungsbereich (Ziffer 2.2) . Zeitkarten sind gültig für eine Person.
Zeitkarten. Zeitkarten sind Monatskarten für jedermann, Schülermonatskarten und das Jahres-Abo. Diese Zeit- karten berechtigen innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereichs (z.B. Linienverkehr Friedrichshafen – Konstanz ohne Sonderfahrten) zu beliebig vielen Fahrten auf den Schiffen der Katamaran-Reederei Bodensee GmbH & Co. KG. Persönliche, nicht übertragbare Zeitkarten sind nur gültig, wenn sie vom Inhaber unauslöschlich mit Vor- und Zunamen unterschrieben sind. Auf Verlangen ist die rechtmäßige Benutzung durch Wie- derholen der Unterschrift oder durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.
Zeitkarten. Zu diesen Zeitfahrkarten gehören alle Fahrkarten mit mehr als einem Tag Gültigkeit.
Zeitkarten. Zeitkarten sind Schülermonatskarten, Kindergartenkind-Monatskarten, Monatskarten für jedermann, JuniorTickets, StudiTickets einschl. Solidarregelung und Anschluss- StudiTickets, Abonnements, Schülerwochenkarten und die Echt Bodensee Card (EBC). Diese Zeitkarten berechtigen innerhalb der Geltungsdauer und des aufgedruckten/elektronisch auf der Chipkarte gespeicherten Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen und Umsteigen. Persönliche, nicht übertragbare Zeitkarten sind nur gültig, wenn sie vom Inhaber unauslöschlich mit Vor- und Zunamen unterschrieben sind, oder dieser in einer zur Überprüfung geeigneten Form elektronisch auf der Chipkarte hinterlegt ist. Auf Verlangen ist die rechtmäßige Benutzung durch Wiederholen der Unterschrift oder durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Die Ausgabe der Zeitkarten (außer Abonnements, eTicket-Chipkarten und Echt Bodensee Card) erfolgt in den Bussen, Vorverkaufsstellen, Fahrkartenausgaben und an den Fahrscheinautomaten des Schienenverkehrs. Schülermonatskarten und Monatskarten für jedermann können in den Bussen und an den Fahrscheinautomaten vom 25. des Vormonats an gekauft werden, Schülerwochenkarten ab Donnerstag der Vorwoche.