Zeitkarten Musterklauseln

Zeitkarten. Wird eine Zeitkarte nicht oder nur teilweise benutzt, so kann auf Antrag eine Erstattung erfolgen. Eine Erstattung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ist nicht möglich. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrages werden für den jeweiligen Benutzungszeitraum von dem entrichteten Beförderungsentgelt folgende Pauschalsätze abgezogen: Wochenkarte 20% je Benutzungstag Monatskarte 5% je Benutzungstag Jahreskarte Pro angefangenen Monat wird der Wert einer Monatskarte gegengerechnet
Zeitkarten. Zeitkarten gelten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum für beliebig viele Fahrten. Zeitkarten sind bei jeder Fahrt mitzu­ führen und auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Zeitkarten für Personen und Fahrrä­ der sind nur gültig, wenn auf der Vorderseite Vorname, Name und Anschrift unauslöschlich eingetragen sind. Bei motorisierten ein­/mehrspurigen Kleinfahrzeugen, Fahr­ zeugen bis einschließlich 3,5 t und Fahrzeugen von mehr als 3,5 t bis einschließlich 38 t ist beim Erwerb unverzüglich das amtliche Kennzeichen einzutragen. Die Zeitkarten gelten für das eingetragene Fahrzeug. Fahrkarten ohne eingetragenes Kennzeichen sind ungültig. Bei Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t kann als Ergänzung zur Jahreskarte/Monatskarte im 12er­ Abo für den gleichen Gültigkeitszeitraum eine Zusatzkarte für ein 2. Kennzeichen erworben werden. Siehe hierzu Pkt. 3.7 der Tarifbestimmungen.
Zeitkarten. Wird eine Zeitkarte nicht oder nur teilweise benutzt, so kann auf Antrag eine Erstattung erfolgen. Eine Erstattung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ist nicht möglich. Zur Er­ rechnung des zu erstattenden Betrages wird Pkt. 11.3 unter „Allgemeines“ dieser Tarifbestimmungen und Beförderungs­ bedingungen angewandt. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FährTic, die unter xxx.xx­xxxxxx.xx abzurufen sind.
Zeitkarten. Zeitkarten sind  Schülerzeitkarten (Wochen- und Monatskarten für Xxxxxxx, Auszubildende und Studenten - nicht übertragbar)  Wochen- und Monatskarten (Jedermann - übertragbar)  Jahreskarte im Abonnement (Jedermann - nicht übertragbar) Zeitkarten berechtigen während ihrer Gültigkeitsdauer zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigen Unterbrechungen und Umstiegen im aufgedruckten Geltungsbereich. Zeitkarten (außer Abo-Jahreskarten, Schülermonatskarten der Schulaufwandsträger) werden in den Bussen der RVO GmbH ausgegeben. Schülermonatskarten und Monatskarten für Jedermann können in den Regionalbussen vom 25. des Vormonats gekauft werden, Schülerwochenkarten und Wochenkarten für Xxxxxxxxx ab Donnerstag der Vorwoche. 5.3.1 Schülerzeitkarte (Monats- und Wochenkarte) für Xxxxxxx Auszubildende und Studenten – persönlich) 1. schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres 2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres ausgegeben. a) Xxxxxxx und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater  allgemeinbildender Schulen,  Berufsbildender Schulen,  Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,  Hochschulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkhoch-schulen; b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter a. fallen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, förderungsfähig ist; c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen; d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetztes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsausbildungsgesetzes, § 36 Abs. der Handwerksordnung ausgebildet werden; e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen; f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach dem für Ausbildung und Studium gelten...
Zeitkarten. Zeitkarten werden als Wochen-, Monats- und Abokarten ausgegeben. Zeitkarten gelten innerhalb des Gültigkeitszeitraumes ohne zeitliche Einschränkungen und berechtigen zu einer beliebigen Anzahl von Fahrten im Geltungsbereich (Ziffer 2.2) . Zeitkarten sind gültig für eine Person.
Zeitkarten. Zeitkarten sind Schülermonatskarten, Kindergartenkind-Monatskarten, Monatskarten für jedermann, JuniorTickets, StudiTickets einschl. Solidarregelung und Anschluss- StudiTickets, Abonnements, Schülerwochenkarten und die Echt Bodensee Card (EBC). Diese Zeitkarten berechtigen innerhalb der Geltungsdauer und des aufgedruckten/elektronisch auf der Chipkarte gespeicherten Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten mit beliebig häufigem Unterbrechen und Umsteigen. Persönliche, nicht übertragbare Zeitkarten sind nur gültig, wenn sie vom Inhaber unauslöschlich mit Vor- und Zunamen unterschrieben sind, oder dieser in einer zur Überprüfung geeigneten Form elektronisch auf der Chipkarte hinterlegt ist. Auf Verlangen ist die rechtmäßige Benutzung durch Wiederholen der Unterschrift oder durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Die Ausgabe der Zeitkarten (außer Abonnements, eTicket-Chipkarten und Echt Bodensee Card) erfolgt in den Bussen, Vorverkaufsstellen, Fahrkartenausgaben und an den Fahrscheinautomaten des Schienenverkehrs. Schülermonatskarten und Monatskarten für jedermann können in den Bussen und an den Fahrscheinautomaten vom 25. des Vormonats an gekauft werden, Schülerwochenkarten ab Donnerstag der Vorwoche.
Zeitkarten. Sortiment und Preise
Zeitkarten. 3.2.1 Zeitkarten sind nur für den auf dem Ticket aufgedruckten Besuchszeitraum ab der ersten Entwertung oder ab der aufgedruckten Einlasszeit gültig. Der Einlass ist nur in dieser Zeit gestattet, danach verfällt die Zeitkarte ersatzlos. Die Museen der SKD, für welche Zeitkarten zu erwerben sind, sind auf xxx.xxx.xxxxxx einsehbar. 3.2.2 Eine Änderung des Besuchstages, der Besuchszeit oder Besuchsdauer ist nicht möglich. 3.2.3 Grundsätzlich besteht Garderoben- und Gepäckabgabepflicht (auch Handtaschen) für die Museen der SKD. Hierbei muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Es wird daher empfohlen, sich rechtzeitig vor Beginn des auf der Zeitkarte aufgedruckten Zeitfensters einzufinden, um Gepäck und Garderobe abgeben zu können. Ein Einlass mit Garderobe und/oder Gepäck oder nach dem Ende des Zeitfensters ist nicht möglich.
Zeitkarten. Zu diesen Zeitfahrkarten gehören alle Fahrkarten mit mehr als einem Tag Gültigkeit.