Common use of Eltern übertragen Vermögen gegen Vorbehaltsnießbrauch Clause in Contracts

Eltern übertragen Vermögen gegen Vorbehaltsnießbrauch. Viele Eltern möchten schon zu Lebzeiten Vermögen an ihre erwachsenen Kinder übertragen, um z. B. Erbschaftsteuer zu sparen oder Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Andererseits möchten Sie noch Einnahmen aus dem Vermögen, z. B. Mieteinkünfte bei Immobilien erzielen können. Der Nießbrauch gewährt einer bestimmten Person ein umfassendes Nutzungsrecht z. B. an einem Grundstück, ohne dass die Person Eigentümer der Sache oder des Rechts ist. In diesem Fall darf der Nießbraucher also die Mieten vereinnahmen, ohne dass ihm das Grundstück gehört. Gegenstand des Nießbrauchs können alle Sachen und auch Rechte sein. Mit einer Grundstücksübertragung gegen Nießbrauch kann Schenkungsteuer gespart werden. Die Nießbrauchsbelas- tung darf für Zwecke der Schenkungsbesteuerung in Höhe des Kapitalwerts von der Bemessungsgrundlage (Grund- besitzwert) vom Beschenkten steuermindernd abgezogen werden. Der kapitalisierte Betrag fällt umso höher aus, je Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht unterliegt der Schenkungsteuer. Dage- gen stellt der Verzicht auf den Nießbrauch gegen die Über- nahme einer dauernden Last eine steuerpflichtige gemisch- te Schenkung dar. Wird der Nießbrauch entgeltlich abgelöst, führt dies beim beschenkten Grundstückseigentümer zu Anschaffungskos- ten, die zwecks Absetzung für Abnutzung auf das Grund- stück und das Gebäude aufgeteilt werden müssen. Der Grundstückseigentümer darf im Übrigen einen (vorran- gigen) Nießbrauch für sich selbst am Grundstück bestellen, um z. B. für die Zukunft den Eintrag einer Zwangssiche- rungshypothek zu verhindern. Rechtsstand: 11. 9. 2012

Appears in 4 contracts

Samples: www.ludwig-mende.de, www.asg-steuer.de, akuratax.de

Eltern übertragen Vermögen gegen Vorbehaltsnießbrauch. Viele Eltern möchten schon zu Lebzeiten Vermögen an ihre erwachsenen Kinder übertragen, um z. B. Erbschaftsteuer zu sparen oder Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Andererseits möchten Sie noch Einnahmen aus dem Vermögen, z. B. Mieteinkünfte bei Immobilien erzielen können. Der Nießbrauch gewährt einer bestimmten Person ein umfassendes um- fassendes Nutzungsrecht z. B. an einem Grundstück, ohne dass die Person Eigentümer der Sache oder des Rechts ist. In diesem Fall darf der Nießbraucher also die Mieten vereinnahmen, ohne dass ihm das Grundstück gehört. Gegenstand Ge- genstand des Nießbrauchs können alle Sachen und auch Rechte sein. Mit einer Grundstücksübertragung gegen Nießbrauch kann Schenkungsteuer gespart werden. Die Nießbrauchsbelas- tung darf für Zwecke der Schenkungsbesteuerung in Höhe des Kapitalwerts von der Bemessungsgrundlage (Grund- besitzwertGrundbe- sitzwert) vom Beschenkten steuermindernd abgezogen werden. Der kapitalisierte Betrag fällt umso höher aus, je jünger der Übertragende bei der Übergabe an den Empfän- ger ist. Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertra- gung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Bei einem Mietwohngrundstück erzielt dann weiterhin der Schenker die Vermietungseinkünfte, obwohl der Be- schenkte als Eigentümer im Grundbuch steht. Schenker können von den Mieteinnahmen alle von ihnen getragenen Grundstücksaufwendungen (z. B. Abschreibungsbeträge für das Gebäude) als Werbungskosten steuermindernd ab- ziehen. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht unterliegt der Schenkungsteuer. Dage- gen stellt der Verzicht auf den Nießbrauch gegen die Über- nahme einer dauernden Last eine steuerpflichtige gemisch- te Schenkung dar. Wird der Nießbrauch entgeltlich abgelöst, führt dies beim beschenkten Grundstückseigentümer zu Anschaffungskos- ten, die zwecks Absetzung für Abnutzung auf das Grund- stück und das Gebäude aufgeteilt werden müssen. Der Grundstückseigentümer darf im Übrigen einen (vorran- gigen) Nießbrauch für sich selbst am Grundstück bestellen, um z. B. für die Zukunft den Eintrag einer Zwangssiche- rungshypothek zu verhindern. Rechtsstand: 11. 9. 2012

Appears in 2 contracts

Samples: www.steuerberater-bsbs.de, www.haff-partner.de

Eltern übertragen Vermögen gegen Vorbehaltsnießbrauch. Viele Eltern möchten schon zu Lebzeiten Vermögen an ihre erwachsenen Kinder übertragen, um z. B. Erbschaftsteuer zu sparen oder Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Andererseits möchten Sie noch Einnahmen aus dem Vermögen, z. B. Mieteinkünfte bei Immobilien erzielen können. Der Nießbrauch gewährt einer bestimmten Person ein umfassendes Nutzungsrecht z. B. an einem Grundstück, ohne dass die Person Eigentümer der Sache oder des Rechts ist. In diesem Fall darf der Nießbraucher also die Mieten vereinnahmen, ohne dass ihm das Grundstück gehört. Gegenstand des Nießbrauchs können alle Sachen und auch Rechte sein. Mit einer Grundstücksübertragung gegen Nießbrauch kann Schenkungsteuer gespart werden. Die Nießbrauchsbelas- tung Nießbrauchsbelastung darf für Zwecke der Schenkungsbesteuerung Schenkungsbe- steuerung in Höhe des Kapitalwerts von der Bemessungsgrundlage Bemessungs- grundlage (Grund- besitzwertGrundbesitzwert) vom Beschenkten steuermindernd steuermin- dernd abgezogen werden. Der kapitalisierte Betrag fällt umso höher aus, je jünger der Übertragende bei der Über- gabe an den Empfänger ist. Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertra- gung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Bei einem Mietwohngrundstück erzielt dann weiterhin Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht unterliegt der Schenkungsteuer. Dage- gen stellt der Verzicht auf den Nießbrauch gegen die Über- nahme einer dauernden Last eine steuerpflichtige gemisch- te Schenkung dar. Wird der Nießbrauch entgeltlich abgelöst, führt dies beim beschenkten Grundstückseigentümer zu Anschaffungskos- ten, die zwecks Absetzung für Abnutzung auf das Grund- stück und das Gebäude aufgeteilt werden müssen. Der Grundstückseigentümer darf im Übrigen einen (vorran- gigen) Nießbrauch für sich selbst am Grundstück bestellen, um z. B. für die Zukunft den Eintrag einer Zwangssiche- rungshypothek zu verhindern. Rechtsstand: 11. 9. 2012

Appears in 1 contract

Samples: www.kanzlei-sack-dortmund.de

Eltern übertragen Vermögen gegen Vorbehaltsnießbrauch. Viele Eltern möchten schon zu Lebzeiten Vermögen an ihre erwachsenen Kinder übertragen, um z. B. Erbschaftsteuer zu sparen oder Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Andererseits möchten Sie noch Einnahmen aus dem Vermögen, z. B. Mieteinkünfte bei Immobilien erzielen können. Der Nießbrauch gewährt einer bestimmten Person ein umfassendes Nutzungsrecht z. B. an einem Grundstück, ohne dass die Person Eigentümer der Sache oder des Rechts ist. In diesem Fall darf der Nießbraucher also die Mieten vereinnahmen, ohne dass ihm das Grundstück gehört. Gegenstand des Nießbrauchs können alle Sachen und auch Rechte sein. Mit einer Grundstücksübertragung gegen Nießbrauch kann Schenkungsteuer gespart werden. Die Nießbrauchsbelas- tung darf für Zwecke der Schenkungsbesteuerung in Höhe des Kapitalwerts von der Bemessungsgrundlage (Grund- besitzwert) vom Beschenkten steuermindernd abgezogen werden. Der kapitalisierte Betrag fällt umso höher aus, je jünger der Übertragende bei der Übergabe an den Emp- fänger ist. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht unterliegt der Schenkungsteuer. Dage- gen stellt der Verzicht auf den Nießbrauch gegen die Über- nahme einer dauernden Last eine steuerpflichtige gemisch- te Schenkung dar. Wird der Nießbrauch entgeltlich abgelöst, führt dies beim beschenkten Grundstückseigentümer zu Anschaffungskos- ten, die zwecks Absetzung für Abnutzung auf das Grund- stück und das Gebäude aufgeteilt werden müssen. Der Grundstückseigentümer darf im Übrigen einen (vorran- gigen) Nießbrauch für sich selbst am Grundstück bestellen, um z. B. für die Zukunft den Eintrag einer Zwangssiche- rungshypothek zu verhindern. Rechtsstand: 11. 9. 2012

Appears in 1 contract

Samples: www.rueting.de

Eltern übertragen Vermögen gegen Vorbehaltsnießbrauch. Viele Eltern möchten schon zu Lebzeiten Vermögen an ihre erwachsenen Kinder übertragen, um z. B. Erbschaftsteuer zu sparen oder Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Andererseits möchten Sie noch Einnahmen aus dem Vermögen, z. B. Mieteinkünfte bei Immobilien erzielen können. Der Nießbrauch gewährt einer bestimmten Person ein umfassendes Nutzungsrecht z. B. an einem Grundstück, ohne dass die Person Eigentümer der Sache oder des Rechts ist. In diesem Fall darf der Nießbraucher also die Mieten vereinnahmen, ohne dass ihm das Grundstück gehört. Gegenstand des Nießbrauchs können alle Sachen und auch Rechte sein. Mit einer Grundstücksübertragung gegen Nießbrauch kann Schenkungsteuer gespart werden. Die Nießbrauchsbelas- tung darf für Zwecke der Schenkungsbesteuerung in Höhe des Kapitalwerts von der Bemessungsgrundlage (Grund- besitzwert) vom Beschenkten steuermindernd abgezogen werden. Der kapitalisierte Betrag fällt umso höher aus, je Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht unterliegt der Schenkungsteuer. Dage- gen stellt der Verzicht auf den Nießbrauch gegen die Über- nahme einer dauernden Last eine steuerpflichtige gemisch- te Schenkung dar. Wird der Nießbrauch entgeltlich abgelöst, führt dies beim beschenkten Grundstückseigentümer zu Anschaffungskos- ten, die zwecks Absetzung für Abnutzung auf das Grund- stück und das Gebäude aufgeteilt werden müssen. Der Grundstückseigentümer darf im Übrigen einen (vorran- gigen) Nießbrauch für sich selbst am Grundstück bestellen, um z. B. für die Zukunft den Eintrag einer Zwangssiche- rungshypothek zu verhindern. Rechtsstand: 11. 91. 20122012 Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten-Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Appears in 1 contract

Samples: www.kanzlei-bns.de

Eltern übertragen Vermögen gegen Vorbehaltsnießbrauch. Viele Eltern möchten schon zu Lebzeiten Vermögen an ihre erwachsenen Kinder übertragen, um z. B. Erbschaftsteuer zu sparen oder Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Andererseits möchten Sie noch Einnahmen aus dem Vermögen, z. B. Mieteinkünfte bei Immobilien erzielen können. Der Nießbrauch gewährt einer bestimmten Person ein umfassendes Nutzungsrecht z. B. an einem Grundstück, ohne dass die Person Eigentümer der Sache oder des Rechts ist. In diesem Fall darf der Nießbraucher also die Mieten vereinnahmen, ohne dass ihm das Grundstück gehört. Gegenstand des Nießbrauchs können alle Sachen und auch Rechte sein. Mit einer Grundstücksübertragung gegen Nießbrauch kann Schenkungsteuer gespart werden. Die Nießbrauchsbelas- tung darf für Zwecke der Schenkungsbesteuerung in Höhe des Kapitalwerts von der Bemessungsgrundlage (Grund- besitzwert) vom Beschenkten steuermindernd abgezogen werden. Der kapitalisierte Betrag fällt umso höher aus, je Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht unterliegt der Schenkungsteuer. Dage- gen stellt der Verzicht auf den Nießbrauch gegen die Über- nahme einer dauernden Last eine steuerpflichtige gemisch- te Schenkung dar. Wird der Nießbrauch entgeltlich abgelöst, führt dies beim beschenkten Grundstückseigentümer zu Anschaffungskos- ten, die zwecks Absetzung für Abnutzung auf das Grund- stück und das Gebäude aufgeteilt werden müssen. Der Grundstückseigentümer darf im Übrigen einen (vorran- gigen) Nießbrauch für sich selbst am Grundstück bestellen, um z. B. für die Zukunft den Eintrag einer Zwangssiche- rungshypothek zu verhindern. Rechtsstand: 11. 91. 2012

Appears in 1 contract

Samples: www.kpwalter.de

Eltern übertragen Vermögen gegen Vorbehaltsnießbrauch. Viele Eltern möchten schon zu Lebzeiten Vermögen an ihre erwachsenen Kinder übertragen, um z. B. Erbschaftsteuer X. Xxx- schaftsteuer zu sparen oder Erbstreitigkeiten vorzubeugenvorzu- beugen. Andererseits möchten Sie noch Einnahmen aus dem Vermögen, z. B. Mieteinkünfte bei Immobilien erzielen können. Der Nießbrauch gewährt einer bestimmten Person ein umfassendes Nutzungsrecht z. B. an einem GrundstückGrund- stück, ohne dass die Person Eigentümer der Sache oder des Rechts ist. In diesem Fall darf der Nießbraucher Nießbrau- cher also die Mieten vereinnahmen, ohne dass ihm das Grundstück gehört. Gegenstand des Nießbrauchs können alle Sachen und auch Rechte sein. Mit einer Grundstücksübertragung gegen Nießbrauch kann Schenkungsteuer gespart werden. Die Nießbrauchsbelas- tung Nieß- brauchsbelastung darf für Zwecke der Schenkungsbesteuerung Schenkungsbe- steuerung in Höhe des Kapitalwerts von der Bemessungsgrundlage Bemes- sungsgrundlage (Grund- besitzwertGrundbesitzwert) vom Beschenkten steuermindernd abgezogen werden. Der kapitalisierte Betrag fällt umso höher aus, je jünger der Übertragen- de bei der Übergabe an den Empfänger ist. Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Über- tragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchs- recht für den Schenker an dem übertragenen Grund- stück bestellt wird. Bei einem Mietwohngrundstück erzielt dann weiterhin der Schenker die Vermietungs- einkünfte, obwohl der Beschenkte als Eigentümer im Grundbuch steht. Schenker können von den Mietein- nahmen alle von ihnen getragenen Grundstücksauf- wendungen (z. B. Abschreibungsbeträge für das Ge- bäude) als Werbungskosten steuermindernd abzie- hen. zung auf das Grundstück und das Gebäude aufgeteilt werden müssen. Der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes vorbe- haltenes Nießbrauchsrecht unterliegt der SchenkungsteuerSchenkung- steuer. Dage- gen Dagegen stellt der Verzicht auf den Nießbrauch Nieß- brauch gegen die Über- nahme Übernahme einer dauernden Last eine steuerpflichtige gemisch- te gemischte Schenkung dar. Wird der Nießbrauch entgeltlich abgelöst, führt dies beim beschenkten Grundstückseigentümer zu Anschaffungskos- tenAn- schaffungskosten, die zwecks Absetzung für Abnutzung auf das Grund- stück und das Gebäude aufgeteilt werden müssen. Abnut- Der Grundstückseigentümer darf im Übrigen einen (vorran- gigenvorrangigen) Nießbrauch für sich selbst am Grundstück Grund- stück bestellen, um z. B. für die Zukunft den Eintrag einer Zwangssiche- rungshypothek Zwangssicherungshypothek zu verhindern. Rechtsstand: 11. 9. 2012

Appears in 1 contract

Samples: www.mgp-steuerberater.de