Ende der Veranstaltung Musterklauseln
Ende der Veranstaltung. Nach Ende der Veranstaltung sind alle Fenster und Türen zu schließen. Die Heizungen sind auf Frostschutz zu stellen. Tische und Stühle sind so anzuordnen, wie sie vor der Veranstaltung vorgefunden wurden. Die Räume sind besenrein zu übergeben. Die Sanitäranlagen sind nass zu reinigen. Straßen und Wege, die während der Veranstaltung verschmutzt wurden, sind zu fegen. Sollte eine Reinigung durch die Kirchengemeinde notwendig sein, werden dem Veranstalter die Kosten hierfür auferlegt oder mit der Kaution verrechnet (mindestens 40 €).
Ende der Veranstaltung a. Nach Schluss der Veranstaltung sorgt der/die MieterIn dafür, dass die genutzten Gebäude sowie Flächen und Wege kontrolliert werden (ggf. Beseitigung von Gefahrenquellen, z.B. Elektrogeräte ausschalten, Fenster schließen).
b. Die benutzten Gebäude sind besenrein zu verlassen. Bei größeren Verschmutzungen werden anfallende Reinigungskosten dem/der MieterIn in Rechnung gestellt.
c. Vom/von der MieterIn eingebrachte Gegenstände sind innerhalb der mit der Gemeinde vereinbarten Frist aus dem Gebäude zu entfernen. Bei Verzug kann die Gemeinde ohne weitere Mahnung eingebrachte Gegenstände auf Kosten des/der MieterIn entfernen lassen.
d. Der/die MieterIn hat die Schlüssel innerhalb von 10 Kalendertagen nach Veranstaltungsende in der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Ende der Veranstaltung. Die Räume müssen zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen werden. Mit Mietvereinbarung wird eine Die Haustür kann ab 23.00 Uhr von außen ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden. Die untere Tür zum Aufzug ist nur bis 21.00 Uhr geöffnet.
Ende der Veranstaltung. Das Ende der Veranstaltung ist dem KBW e.V. anzuzeigen. Endet die Veranstaltung nach dem vereinbarten Zeitpunkt ohne eine Anzeige des:der Kund:in, gilt die Veranstaltung als zu dem Zeitpunkt beendet, an dem der KBW e.V. die Beendigung feststellt. Das Mietobjekt räumt der:die Kund:in nach Abschluss der Veranstaltung vollständig und übergibt es in seinem ursprünglichen Zustand. Veränderungen und Beschädigungen der Mietobjekte, die der:die Kund:in nicht beseitigen konnte, zeigt er:sie dem KBW e.V. an. Diese ist berechtigt, eine Sicherheit für die Kosten der Beseitigung der Änderung oder Beschädigung zu verlangen.
Ende der Veranstaltung. (Datum/Uhrzeit)
Ende der Veranstaltung. Der AG ist verpflichtet, die Veranstaltung vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen im Einzelfall bis zum Ende der regulären Öffnungszeiten des Zollpackhofs (derzeit: 24:00 Uhr) zu beenden. Vom AG oder in seinem Auftrag von Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung eingebrachte Gegenstände, Aufbauten, Dekorationen und ähnliches sind vom AG bis dahin zu entfernen, der ursprüngliche Zustand der genutzten Fläche wiederherzustellen und die genutzte Fläche zurückzugeben.
