Hausordnung Musterklauseln

Hausordnung. Der Patient hat die vom Krankenhaus erlassene Hausordnung zu beachten.
Hausordnung. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Hausordnung. Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
Hausordnung. Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts im Casino am Föhrenhain. Der Kunde hat für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Besuchern und Gästen zu sorgen. Der Aufenthalt im Casino am Föhrenhain ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Kunden gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Alle Einrichtungen des Casinos am Föhrenhain sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb des Casinos am Föhrenhain hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Im Casino am Föhrenhain besteht Rauchverbot. Aus Sicherheitsgründen kann vom Betreiber, dem Ordnungsamt der Stadt Bamberg bzw. der Polizei die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich im Casino am Föhrenhain und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung das Casino am Föhrenhain sofort zu verlassen. Jacken, Mäntel, Schirme und große Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt kontrolliert bzw. diese durchsucht werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend, kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in den Veranstaltungsbereich untersagt werden. Personen, • die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, • gegen welche ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot besteht, • die erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören (zum Beispiel durch rassistische, fremdenfeindliche, radikale Parolen), • die durch einschlägige Kleidung oder Tätowierung erkennbar, verfassungsfeindlichen/ -widrigen Organisationen zuzuordnen sind, • die verbotene Gegenstände mitführen, • die den Anweisungen des Betreibers, des Ordnung...
Hausordnung. Der Verwalter sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwalterin bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. Ein gerichtliches Vorgehen bedarf jedoch grundsätzlich einer Genehmigung der Eigentümerversammlung durch Beschluss.
Hausordnung bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft der/des Ausbildenden die Hausordnung einzuhalten.
Hausordnung. Jeder Wohnungseigentümer hat für die Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung zu sorgen, und zwar auch in Bezug auf Personen, denen er den Gebrauch ganz oder teilweise überlässt, insbesondere in Bezug auf Mieter. Die Hausordnung sowie den Gebrauch betreffende Regeln der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft sollen deshalb als Bestandteil in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Hausordnung. (1) Der Vermieterin steht in allen Räumlichkeiten und auf dem Gelände der jeweiligen Mietsache das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht kraft Gesetz dem Mieter zu- steht. Der Mieter hat Mitarbeitern der Vermieterin jederzeit Zutritt zu den Räum- lichkeiten zu gewähren und Anordnungen Folge zu leisten.
Hausordnung. Die Hausordnung (Bomformula) ist Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Unterschrift wird deren Empfang bestätigt.
Hausordnung. 9.1. Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die durch Landal GreenParks aufgestellten Hausregeln, die u. a. in der Parkordnung und der Schwimmbadordnung zu finden sind, zu halten. Die Parkordnung können Sie bei Ankunft an der Rezeption anfordern.