Hausordnung. Der Patient hat die vom Krankenhaus erlassene Hausordnung zu beachten.
Hausordnung. 13.1 Im Interesse des positiven Gesamteindrucks des Einkaufszentrums und des Hausfriedens muss jede Be- lästigung der übrigen Mieter unterbleiben. Der Mieter hat insbesondere vermeidbare belästigende Immis- sionen (Musik, Geräusche, Gerüche oder optische Signale etc.) auf benachbarte Mietbereiche oder auf die Ladenstraße zu unterlassen. Ferner wird der Mieter dafür sorgen, dass seine Kunden nicht den Zugang zu anderen Läden oder den freien Durchgang auf der Ladenstraße behindern. Der Mieter haftet für Schä- den, die durch Nichtbeachtung dieser Verpflichtung entstehen und hat bei Beanstandungen für unverzüg- liche Abhilfe zu sorgen. Besucher des Einkaufszentrums dürfen durch den Mieter nur dann angesprochen werden, wenn sie ihr Interesse an dem beworbenen Produkt / der Dienstleistung dadurch signalisieren, dass sie den Mietfläche von sich aus betreten oder interessiert am Mietfläche stehen bleiben. Eine Ansprache von nicht interes- sierten Besuchern des Einkaufszentrums oder durch außerhalb der Mietfläche agierende Mitarbeiter ist nicht gestattet. Der Mieter hat für ausreichende Reinigung der Mietfläche zu sorgen. Er ist verpflichtet, jederzeit Reini- gungsmaßnahmen auch außerhalb der Mietfläche durchzuführen, sofern die Verunreinigung mit seinem Betrieb in Zusammenhang steht.
13.2 Der Mieter hat die Hauptverkehrswege und die notwendigen Fluchtwege sowie insbesondere auch die Hauseingänge, Verkehrsflächen, Vorplätze, Passagen, Treppenhäuser, Kellereingänge usw. von Gegen- ständen irgendwelcher Art freizuhalten. Eine Warenpräsentation außerhalb gemieteter Flächen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters bzw. des örtlichen Center Managements gestattet.
13.3 Soweit gemeinschaftliche Anlagen und Einrichtungen vorhanden sind, wie z.B. Sammelheizung, Be- und Entlüftung, Kühlungsanlage, Aufzüge, Müllbeseitigungsanlagen, sind die gesonderten Benutzungsbestim- mungen zu beachten; den Anweisungen des Center Managements ist Folge zu leisten.
13.4 In allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Sicherheit und Ordnung, der Erfüllung von Be- hördenvorschriften und dem Hausfrieden stehen, hat der Mieter den Anweisungen des Center Manage- ments unverzüglich Folge zu leisten.
13.5 Es ist verboten, innerhalb des Einkaufszentrums zu rauchen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Gäste, Xxxxxx und Mitarbeiter das Rauchverbot einhalten.
13.6 Zweckdienliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Hausordnung kann der Vermieter vornehmen; er hat diese dem Mie...
Hausordnung. 7.1. Hunde sind in den Schlossräumlichkeiten nicht erlaubt. Im Schlosshof sind Hunde an der Leine zu führen.
7.2. Die Wandmalereien stehen wie die gesamte Anlage unter Denkmalschutz und dürfen nicht berührt werden. Die Gäste sind entsprechend zu informieren. Die Wände und Türen dürfen weder beklebt noch durch das Einschlagen von Nägeln etc. beschädigt werden. Als Weg- weiser zu den Innenräumen dienen Richtungspfeile aus Holz, die auf Anfrage gerne zur Ver- fügung gestellt werden können.
7.3. Kerzen sind ausschliesslich als Tischdekorationen erlaubt. Die Kerzen sind niemals unbe- aufsichtigt zu lassen und bei Verlassen der Räume unbedingt zu löschen.
7.4. Sämtliche weiteren Arten von Feuerungsmöglichkeiten wie etwa Fackeln, Feuerschalen, Finnenkerzen, Himmelskerzen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind inner- und ausserhalb der Schlossanlage und im Naturschutzgebiet Wildenstein strengstens verboten. Allfällige Widerhandlungen werden strafrechtlich verzeigt.
7.5. Im gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Im Schlosshof stehen Aschenbecher zur Verfügung.
7.6. Das Streuen von Rosenblättern, Reis, Konfetti etc. und das Steigenlassen von Ballonen ist innerhalb und ausserhalb des Schlosses nicht gestattet.
7.7. Das Erheben von Eintrittsgeldern, die Ausgabe von Getränken und Speisen gegen Bezah- lung sowie der Verkauf von Waren jeder Art sind auf dem gesamten Schlossgelände unter- sagt.
7.8. Das Deponieren von Waren (vor und nach dem Anlass), das Einrichten und Dekorieren oder Lieferungen und Abholungen (Getränke, Blumengestecke etc.) ausserhalb der gebuchten Zeiten sind nur gegen Aufpreis und nach Verfügbarkeit der Schlossverwalter möglich.
7.9. Das Grillieren sowie der Ausschank von offenem Bier (Fass, Zapfsäule etc.) sind aus- schliesslich im Schlosshof und auf dem Vorplatz gestattet.
7.10. Im Falle eines Verstosses gegen die Hausordnung werden den Mietern sowohl der entste- hende Mehraufwand als auch allfällig entstandene Schäden an Schloss oder Inventar voll- umfänglich in Rechnung gestellt.
Hausordnung. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Hausordnung. Bei Nutzung des Studios unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
Hausordnung bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft der/des Ausbildenden die Hausordnung einzuhalten.
Hausordnung. Jeder Wohnungseigentümer hat für die Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung zu sorgen, und zwar auch in Bezug auf Personen, denen er den Gebrauch ganz oder teilweise überlässt, insbesondere in Bezug auf Mieter. Die Hausordnung sowie den Gebrauch betreffende Regeln der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft sollen deshalb als Bestandteil in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Hausordnung. Der Verwalter sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/Nutzungsordnungen mahnt die Verwalterin bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. Ein gerichtliches Vorgehen bedarf jedoch grundsätzlich einer Genehmigung der Eigentümerversammlung durch Beschluss.
Hausordnung. Die Hausordnung (Bomformula) ist Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Unterschrift wird deren Empfang bestätigt.
Hausordnung. (1) Vermieter und Xxxxxx verpflichten sich zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rück- sichtnahme.
(2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Hause und für die Benutzung der Gemeinschaftsanlagen gilt die diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügte Hausordnung. Der Vermieter behält sich bei Vorliegen von be- rechtigten Gründen eine Änderung der Hausordnung vor. Entsprechende Gründe werden dem Mieter mit der Übergabe der neuen Hausordnung mitgeteilt.