Garderobe Musterklauseln

Garderobe. (1) Sofern angeboten, wird der Teilnehmer für die Abgabe der Garderobe die hierfür festgelegten Garderobenbereiche benutzen. (2) Es wird keine Haftung für Garderobe und Tascheninhalte übernommen, die außerhalb der Garderobenbereiche an unbeaufsichtigten Garderobenständern abgelegt werden.
Garderobe. Das Mitglied hat den Garderobenschrank nach Abschluss des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Für ein allfälliges Abhandenkommen von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Garderobe. Der Dienstgeber hat dem Angestellten die Möglichkeit zu geben, seine Kleider sicher und vor fremden Zugriff geschützt aufzubewahren.
Garderobe. Bei Veranstaltungen im Saal besteht grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe der Garderobe! Dies gilt insbesondere für Mäntel, Anoraks, große Taschen oder Rucksäcke und Schirme. Die Bewirtschaftung der Besuchergarderoben erfolgt ausschließlich durch die Kaisersaal Gastronomie- und Veranstaltungs GmbH. Der Kaisersaal trifft die Entscheidung, in welchem Umfang die Garderobe für die jeweilige Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Die Anzahl der benötigen Mitarbeiter richtet sich nach den Besucherzahlen, der Jahreszeit und den Wetterbedingungen.
Garderobe. Die Haftung für die Garderobe übernimmt der Nutzungsberechtigte. Er stellt die Stadt Hemer von allen Haftungsansprüchen frei.
Garderobe. 9.1. Abgabepflicht: Regenschirme, Stöcke mit Metallspitzen (geeignete Gehhilfen stehen an der Garderobe zur Verfügung), Rucksäcke, die größer als A4 sind, Taschen und Pakete, die größer als A3 sind sowie nasse Kleidungsstücke sind an der kostenpflichtigen Garderobe oder in den kostenlosen Garderobenfächern abzugeben. Zulässige Rucksäcke und Taschen sind seitlich über der Schulter zu tragen. MYTHOS XXXXXX behält sich die Entscheidung vor, dass gegebenenfalls auch kleinere Taschen abgegeben werden müssen. In Sonderfällen (zB Schlechtwetter, Sonderausstellungen) kann die MYTHOS XXXXXX aus konservatorischen Gründen eine Garderobenabgabepflicht veranlassen. Die Übernahme von Gegenständen zur Verwahrung in der Garderobe kann im Einzelfall, z.B. bei gefährlichen oder übergroßen Gegenständen, sowie bei Überfüllung abgelehnt werden. 9.2. Verfall: Nicht abgeholte Gegenstände werden dem Fundamt übergeben, innerhalb von drei Monaten nicht abgeholte Kleidungsstücke werden für soziale Zwecke gespendet.
Garderobe. Die Benutzung von Garderoben liegt in der Verantwortung des Mieters/der Mieterin.
Garderobe. Die Garderoben werden von der Vermieterin oder durch von ihr beauftragte Dritte betrieben, die Nutzung ist für die Besucher kostenpflichtig.
Garderobe. Für an der Garderobe abgegebene Kleidung, Wertgegenstände (z. B. Musikinstrumente, Kameras, Schmuck) oder sich in Kleidung, Taschen oder sonstigen abgegebenen Gegenständen befindliche Wertgegenstände (z. B. Ausweise, Papiere, Geld, Schmuck, Kreditkarten, Mobiltelefone, Laptops) sowie für nicht an den Garderoben abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Garderobe. Wir halten Ordnung in der Garderobe.