Garderobe Musterklauseln

Garderobe. (1) Sofern angeboten, wird der Teilnehmer für die Abgabe der Garderobe die hierfür festgelegten Garderobenbereiche benutzen.
Garderobe. Das Mitglied hat den Garderobenschrank nach Abschluss des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Für ein allfälliges Abhandenkommen von Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Garderobe. Die Garderoben werden von der Vermieterin oder durch von ihr beauftragte Dritte betrieben, die Nutzung ist für die Besucher kostenpflichtig.
Garderobe. 9.1. Abgabepflicht: Regenschirme, Stöcke mit Metallspitzen (geeignete Gehhilfen stehen an der Garderobe zur Verfügung), Rucksäcke, die größer als A4 sind, Taschen und Pakete, die größer als A3 sind sowie nasse Kleidungsstücke sind an der kostenpflichtigen Garderobe oder in den kostenlosen Garderobenfächern abzugeben. Zulässige Rucksäcke und Taschen sind seitlich über der Schulter zu tragen. MYTHOS XXXXXX behält sich die Entscheidung vor, dass gegebenenfalls auch kleinere Taschen abgegeben werden müssen. In Sonderfällen (zB Schlechtwetter, Sonderausstellungen) kann die MYTHOS XXXXXX aus konservatorischen Gründen eine Garderobenabgabepflicht veranlassen. Die Übernahme von Gegenständen zur Verwahrung in der Garderobe kann im Einzelfall, z.B. bei gefährlichen oder übergroßen Gegenständen, sowie bei Überfüllung abgelehnt werden.
Garderobe. Der Dienstgeber hat dem Angestellten die Möglichkeit zu geben, seine Kleider sicher und vor fremden Zugriff geschützt aufzubewahren.
Garderobe. Bei Veranstaltungen im Saal besteht grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe der Garderobe! Dies gilt insbesondere für Mäntel, Anoraks, große Taschen oder Rucksäcke und Schirme. Die Bewirtschaftung der Besuchergarderoben erfolgt ausschließlich durch die Kaisersaal Gastronomie- und Veranstaltungs GmbH. Der Kaisersaal trifft die Entscheidung, in welchem Umfang die Garderobe für die jeweilige Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Die Anzahl der benötigen Mitarbeiter richtet sich nach den Besucherzahlen, der Jahreszeit und den Wetterbedingungen.
Garderobe. Die Haftung für die Garderobe übernimmt der Nutzungsberechtigte. Er stellt die Stadt Hemer von allen Haftungsansprüchen frei.
Garderobe. Die Benutzung von Garderoben liegt in der Verantwortung des Mieters/der Mieterin.
Garderobe. 4.1 Im CCH sind für die Abgabe der Garderobe die hierfür festgelegten Garderobenbereiche zu benutzen. Es besteht Garderobenzwang. Das Entgelt hierfür ist nach Maßgabe des aushängenden Tarifs vom Veranstalter oder nach gesonderter Absprache von den Besuchern unmittelbar zu entrichten. Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Pflicht zur Garderobenabgabe von den Besuchern beachtet wird. Es wird keine Haftung für Garderobe und Tascheninhalte, die außerhalb der Garderobenbereiche an unbeaufsichtigten Garderobenständern abgelegt werden, übernommen.
Garderobe. Die Bewachung der Garderobe der Veranstaltungsbesucher ist Sache des Nutzers. Die Stadt übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Besucher.