Sicherheitsleistungen Musterklauseln

Sicherheitsleistungen. 7.1. Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, die sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsmäßige und fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen erstreckt, hat der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung (§ 770 Abs. 1 BGB), der Vorausklage ( § 771 BGB) und – soweit nicht die Forderungen des Auftragnehmers gegen die BSR unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist – auf Aufrechnung (§ 770 Abs. 2 BGB) eines nach § 17 VOB/B zugelassenen Bürgen in Höhe von 10 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen (Vertragserfüllungsbürgschaft). Die Bürgschaftsurkunde wird zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer die Leistung vertragsgemäß erfüllt, etwaig erhobene Ansprüche befriedigt und die vereinbarte Sicherheit für Gewährleistung geleistet hat. Die Stellung der Bürgschaft ist mit Auftragserteilung fällig. Legt der Auftragnehmer die Vertragserfüllungsbürgschaft 14 Kalendertage nach Auftragserteilung nicht vor, so sind die BSR berechtigt, Abschlagzahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag in Höhe von 10 % der Brutto-Auftragssumme erreicht ist. Der einbehaltene Betrag wird ausgezahlt, sobald eine vertragsgerechte Vertragserfüllungsbürgschaft nachgereicht wird. Die BSR können auf der Stellung der Vertragserfüllungsbürgschaft bestehen und dem Auftragnehmer hierzu eine angemessene Nachfrist setzen. Leistet der Auftragnehmer innerhalb der gesetzten Frist nicht, sind die BSR berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Für die Rechtsfolgen der Kündigung gilt § 8 Abs. 3 VOB/B entsprechend.
Sicherheitsleistungen. Der leistungserbringende Vertragspartner ist berechtigt, vom jeweils Entgelt schuldenden Vertragspartner eine Sicherheitsleistung zu fordern. Sollte die Erbringung einer Sicherheitsleistung gefordert werden, so richtet sich diese nach den folgenden Bestimmungen.
Sicherheitsleistungen. Die Holzabfuhr kann vor Bezahlung des Kaufpreises freigegeben werden, wenn ein vom Verkäufer akzeptiertes Geld- oder sonstiges Bürgschaftsinstitut mit Firmensitz in Deutschland eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausstellt. Die Höhe der Bürgschaft muss mindestens die Summe aller Forderungen des Ver- käufers inklusive der Umsatzsteuer abdecken. Bei Verkäufen mit Liefervertrag muss die Bürgschaft den Wert einer durchschnittlichen Quartalsquote, mindestens jedoch 80 % der höchsten Quartalsquote abdecken. Bürgschaften sind grundsätzlich unbe- fristet in der vom Verkäufer vorgegebenen Formulierung zu stellen. Befristete Bürg- schaften werden nur akzeptiert, wenn die Befristung mindestens drei Monate über den vereinbarten letzten Bereitstellungstermin hinausreicht.
Sicherheitsleistungen. Die net services ist berechtigt, von dem Kunden in folgenden Fällen eine Sicherheitsleis- tung (z.B. durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts) in doppelter Höhe der voraus- sichtlichen oder in der letzten planmäßigen Rechnung enthaltenen nutzungsabhängigen monatlichen Vergütung zu verlangen:
Sicherheitsleistungen. 6.1 Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstandes oder später eine Sicherheit für die Dauer der Vermietung zu fordern. Die Sicherheit ist nach Beendigung des Mietverhältnisses vorbehaltlich einer Verrechnung zurückzuerstatten.
Sicherheitsleistungen. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer folgende Sicher- heiten zu leisten:
Sicherheitsleistungen. 8.1 Die sw netz kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Lieferanten verlangen, wenn konkret zu besorgen ist, dass der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird.
Sicherheitsleistungen. 7.1 Die EVL kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Lieferanten verlangen, wenn konkret zu besorgen ist, dass der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird.
Sicherheitsleistungen. 14.1. Der ÜNB kann in begründeten Fällen eine angemessene Sicherheitsleistung vom BKV verlangen. Die Anforderung der Sicherheitsleistung ist gegenüber dem BKV schriftlich zu begründen. Die Sicherheitsleistung ist binnen 10 Werktagen nach ihrer Anforderung zu leisten. Der ÜNB kann unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch bereits den Abschluss eines Bilanzkreisvertrages und die Einrichtung eines Bilanzkreises von der Leistung einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Ein begründeter Fall wird insbesondere angenommen, wenn
Sicherheitsleistungen. 7.1 Die Stadtwerke Ansbach GmbH kann in begründeten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Lieferanten verlangen, wenn konkret zu besorgen ist, dass der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird.