Common use of Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) Clause in Contracts

Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB). Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1. genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

Appears in 6 contracts

Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems, Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB). Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr.   aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1. genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. . .

Appears in 2 contracts

Samples: www.stiftung-hsh.de, www.bwbm.de

Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB). Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten gel- ten die in Anlage Nr. aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1. genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB). Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 4.1. genannter Hardware. Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1. genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. .

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems