Common use of Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Clause in Contracts

Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. 10.1 Der Käufer von Elektro-Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-Elektronikgeräts ist. Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungs-Verpflichtung vollinhaltlich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentieren.

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Samples: www.sie.at, www.marquardt-switches.com

Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. 10.1 10.1. Der Käufer von Elektro-Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung Elektroalt- geräteverordnung für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-Elektronikgeräts Elektronikaltgeräts ist. Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungs-Verpflichtung vollinhaltlich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentieren.

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Samples: b2hv.com

Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. 10.1 Der Käufer von Elektro-Elektro- Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung Ver- pflichtung zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-Elektronikgeräts ist. Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungs-Verpflichtung vollinhaltlich vollinhalt- lich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentieren.

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Samples: navitec.at

Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. 10.1 Der Käufer von Elektro-Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung Finanzie- rung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-Elektronikgeräts ist. Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungs-Verpflichtung vollinhaltlich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentierendokumen- tieren.

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Samples: www.k-business.com

Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. 10.1 11.1. Der Käufer von Elektro-Elektro- Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-ElektroE Elektronikgeräts ist. Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungs-Verpflichtung Finanzierungsverpflichtung vollinhaltlich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentieren.

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Samples: www.hitzinger.at

Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. 10.1 Der 10.1Der Käufer von Elektro-Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-Elektronikgeräts ist. Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungs-Verpflichtung vollinhaltlich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentieren.

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Samples: www.inaut.net

Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. 10.1 12.1 Der Käufer von Elektro-Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher seinen Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-Elektronikgeräts ist. Ist der Käufer nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungs-Verpflichtung vollinhaltlich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentieren.

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Samples: aquamot.at