Dauer und Vertragsbeendigung Musterklauseln

Dauer und Vertragsbeendigung. 11.1 Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach dem Vertrag. Das Nutzungsrecht endet jedenfalls mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit bzw. ist auf die Nutzungsdauer der im Vertrag allenfalls definierten Hardware beschränkt.
Dauer und Vertragsbeendigung. 10.1 Die Vertragsdauer, sowie die Möglichkeiten einer Vertragsverlängerung bzw. ordentlichen Kündigung sind jedenfalls einzelvertraglich zu regeln.
Dauer und Vertragsbeendigung. 12.1 Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach einzelvertraglicher Verein- barung. Das Nutzungsrecht endet – sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart – mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit bzw. ist auf die Nut- zungsdauer der im Vertrag allenfalls definierten Hardware beschränkt. 12.2 Bei Beendigung des Nutzungsrechtes – gleich aus welchem Grund – ist der Lizenznehmer nach Xxxx des Lizenzgebers verpflichtet, die gesamte Soft- ware, einschließlich überlassener Unterlagen, an den Lizenzgeber zurück- zugeben oder nachweislich zu vernichten. Dies gilt auch für geänderte oder mit anderen Programmen verbundene Software. 12.3 Ungeachtet der Rückgabe bzw. dem Nachweis der Vernichtung der gesam- ten Software, einschließlich überlassener Unterlagen, und sofern einzelver- traglich nicht anders vereinbart, ist der Lizenzgeber unmittelbar nach Beendigung des Nutzungsrechts berechtigt, sofern technisch möglich, auch den Zugang des Lizenznehmers und/oder des Nutzers zur Software zu sperren. 12.4 Der Lizenznehmer und der Lizenzgeber können den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen. Sofern einzelvertraglich nicht an- ders vereinbart, gelten als wichtige Gründe im Sinne der Bedingungen ins- besondere: - eine nicht zu erzielende Einigung über die Abnahme des Pflichtenhefts aufgrund von Umständen, die nicht auf der Seite des Lizenzgebers lie- gen; - die dauerhafte Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten. Dies ist ins- besondere der Fall, wenn der Lizenzgeber durch eigenes grobes Ver- schulden und nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist mit der Leistungserbringung in Verzug ist, bzw. wenn der Li- zenznehmer seinen in Punkt 4 oder im Einzelvertrag aufgezählten Xxxxxx- kungspflichten, trotz schriftlicher Aufforderung des Lizenzgebers, nicht nachkommt. 12.5 Darüber hinaus kann der Lizenzgeber noch aus folgenden wichtigen Grün- den mit sofortiger Wirkung kündigen: - wenn in einem Audit gemäß Punkt 9.3 oder anderweitig vom Lizenzge- ber wesentliche oder wiederholte geringfügige Abweichungen von den Lizenzbedingungen nachweislich festgestellt wurden; - wenn der Lizenznehmer sich beharrlich weigert, in einem Audit gemäß Punkt 9.3 oder anderweitig vom Lizenzgeber nachweislich festgestellte Abweichungen zu korrigieren; - wenn der Lizenznehmer trotz angemessener Nachfristsetzung in Zah- lungsverzug ist; - wenn der Lizenznehmer den ihm durch Punkt 15 auferlegten Verpflich- tungen aus diesem oder einem anderen Vertrag zwi...
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  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.