Erforderliche Dokumente Musterklauseln

Erforderliche Dokumente. Um den Vertrag bzw. Kartenantrag bearbeiten zu können, bitten wir Sie um die Zusendung der folgenden Unterlagen: • AirPlus Vertrag, bitte unterschrieben und mit Firmenstempel im Original • XXXX-Xxxxxx, bitte unterschrieben und mit Firmenstempel im Original • Aktueller Auszug aus einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Stiftungsregister) oder andere qualifizierte Unterlagen (z.B. Gesellschaftsvertrag, konsolidierte Konzernbilanz); nicht älter als 3 Monate • Ggf. Vollmacht, sofern ein Unterzeichnender kein gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des Vertretungsorgans ist • Ggf. Unterlagen zur Identifizierung der Unterzeichner • Ggf. Beteiligungsdarstellung (Organigramm), das Aufschluss zu den wirtschaftlich Berechtigten Personen des Unternehmens gibt und • Ggf. den Nachweis der Eintragung in das Transparenzregister Sonstige ausdrückliche Vereinbarungen Wir stellen hiermit einen Antrag auf einen AirPlus Company Account Vertrag zu den „maßgebenden Bedingungen“, die zusammen mit den „AirPlus Company Account: Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland“ (Stand Januar 2018) gelten. Wir erklären, dass wir beide gelesen und verstanden haben und mit ihnen einverstanden sind. Wir erklären uns auch mit den Geschäftsbedingungen für das AirPlus Geschäftsreise-Portal einverstanden.
Erforderliche Dokumente. (1) Folgende Dokumente sind bei jeder Beförderung vollständig ausgefüllt mit- zuführen und auf Verlangen den Kontrollorganen vorzuweisen: a) ein Kontrolldokument für den Personengelegenheitsverkehr b) eine Genehmigung gemäß Artikel 5 oder c) ein Nachweis gemäß Artikel 6 Absatz 2 (2) Das Kontrolldokument und der Nachweis gemäß Artikel 6 Absatz 2 werden von den zuständigen Behörden der betreffenden Vertragspartei, in der das Fahrzeug zugelassen ist, oder von einer anderen hiezu ermächtigten Stelle ausgestellt. (3) Form und Inhalt des Kontrolldokumentes und des Nachweises gemäß Arti- kel 6 Absatz 2 werden von der Gemischten Kommission (Artikel 17) fest- gelegt.
Erforderliche Dokumente. 2. Wenn die Buchung innerhalb von 30 Tagen vor dem Abreisedatum erfolgt, entspricht die zu leistende Anzahlung der gesamten Reisesumme. In jedem Fall wird die fällige Anzahlung zum Zeitpunkt der Buchung angegeben. Eine Erhöhung der Reisesumme aufgrund von Änderungen der Reisemöglichkeiten durch den Reisenden kann zu einer Revision der Kaution führen.
Erforderliche Dokumente. Um den Vertrag bzw. Kartenantrag bearbeiten zu können, bitten wir Sie um die Zusendung der folgenden Unterlagen: • AirPlus Vertrag, bitte unterschrieben und mit Firmenstempel im Original • XXXX-Xxxxxx, bitte unterschrieben und mit Firmenstempel im Original • Aktueller Auszug aus einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister, Stiftungsregister) oder andere qualifizierte Unterlagen (z.B. Gesellschaftsvertrag, konsolidierte Konzernbilanz); nicht älter als 3 Monate • Ggf. Vollmacht, sofern ein Unterzeichnender kein gesetzlicher Vertreter oder Mitglied des Vertretungsorgans ist • Ggf. Unterlagen zur Identifizierung der Unterzeichner und • Ggf. Beteiligungsdarstellung (Organigramm), das Aufschluss zu den wirtschaftlich Berechtigten Personen des Unternehmens gibt. Adresse xxx.xxxxxxx.xxx/XX/XX-xx eingesehen und ausgedruckt werden können. Falls erforderlich, kann ein Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Erforderliche Angaben Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Angaben machen: • Name des Zahlungsempfängers • Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2); ist bei grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist statt dessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers anzugeben • Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1) • Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 1) • Betrag • Name des Kunden • Kontonummer [und Bankleitzahl] oder IBAN des Kunden

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Rechtliche Grundlagen Grundlage des Gesamtarbeitsvertrages sind folgende liechtensteinischen Gesetze und die dazu gehörenden Verordnungen: • Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, LGBl. 2007 Nr. 101 • Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern (Entsendegesetz), LGBl. 2000 Nr. 88 • Gesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermitt- lungsgesetz), LGBl. 2000 Nr. 103 • Gesetz über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz), LGBl. 1997 Nr. 211 • Gesetz über die amtliche Statistik (Statistikgesetz), LGBl. 1976 Nr. 44 • Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz), LGBl. 1999 Nr. 96 • Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (Arbeitsvertragsrecht), §1173a, Art. 1ff. ABGB • Gesetz über die Krankenversicherung, LGBl. 1971 Nr. 50 • Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVG), LGBl. 1990 Nr. 46 • Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge, LGBl. 1988 Nr. 12 • Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz; ArG), LGBl. 1967 Nr. 6) Der vorliegende GAV erweitert diese gesetzlichen Bestimmungen.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Verhalten bei Unfällen Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter alle Maßnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen Dritte zu gewährleisten. Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfügigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverzüglich an den Vermieter zu übermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu übergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzüglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu unterrichten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.