Erfüllung im Ausland. (1) Bei der Erfüllung im Ausland wird die Bank die Wertpapiere im Ausland verwahren las- sen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main) beauftragen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die auslän- dischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Erfüllung im Ausland. (1) Bei der Erfüllung im Ausland wird die Bank die Wertpapiere im Ausland verwahren las- senlassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main) beauftragen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die auslän- dischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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