Erhalt und Aktivierung der Karte Musterklauseln

Erhalt und Aktivierung der Karte. 3.1 Sie können nur dann eine Karte erhalten und dürfen diese nutzen, wenn und solange das Unternehmen Sie hierzu berechtigt. 3.2 Nach Erhalt der Karte müssen Sie sich unter xxx.xxxx-xxxxxxx.xx registrieren, um Ihre Karte zu ak- tivieren und Ihre PIN zu erhalten. Die Registrierung erfolgt an- hand der letzten vier PAN-Ziffern, der zehnstelligen Karten- seriennummer (jeweils aufgedruckt auf der Karte) und der E-Mail-Adresse Ihrer Xxxx. Zudem müssen Sie Ihr Passwort für den Zugang zu Ihrem Nutzerkonto festlegen. Nach der Registrierung können Sie die Karte durch Eingabe des Akti- vierungscodes aktivieren. Für die Übermittlung des Aktivie- rungscodes nutzen wir die E-Mail-Adresse oder die An- schrift, die uns das Unternehmen bei Auftragserteilung mitgeteilt hat. Bei anonymen Karten erfolgt die Aktivie- rung durch Anklicken des Buttons „aktivieren“. Nach Ak- tivierung der Karte erhalten Sie Ihre PIN. 3.3 Bei der Registrierung wird Ihnen das Einsatzgebiet der Karte angezeigt.
Erhalt und Aktivierung der Karte. 3.1 Sie erhalten nur dann eine Karte, wenn das Unter- nehmen gegenüber dem Programmmanager bestä- tigt hat, dass Sie teilnahmeberechtigt sind, und der Programmmanager uns dies mitgeteilt hat. 3.2 Die Karte wird vom Unternehmen aktiviert.
Erhalt und Aktivierung der Karte. 3.1 Sie können nur dann eine Karte erhalten und dürfen diese nutzen, wenn und solange das Unternehmen Sie hierzu berechtigt. 3.2 Die Karte wird vom Unternehmen aktiviert. Sie erhalten eine 4-stellige PIN. Sie sollten Ihre PIN stets geheim halten. Wir werden Ihre PIN Dritten nicht zugänglich machen. Sollten Sie Ihre PIN vergessen, müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen. Weitere Einzelheiten hierzu in Ziffer 9 enthalten.
Erhalt und Aktivierung der Karte. Abschluss der Vereinbarung
Erhalt und Aktivierung der Karte. 3.1 Sie können nur dann eine Karte erhalten und nutzen, wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass Sie zur Teilnahme am Programm berechtigt sind. 3.2 Die Karte muss vor der Nutzung aktiviert werden. In den meisten Fällen wird die Karte, ehe Sie sie erhalten, durch das Unternehmen aktiviert. Falls Ihre Karte noch nicht aktiviert wurde, wenden Sie sich bitte an das Unter- nehmen. 3.3 Sie erhalten im Anschreiben zur Karte eine vierstellige PIN. Sie müssen Ihre PIN stets geheim halten. Wir werden Ihre PIN Dritten nicht zugänglich machen. Sollten Sie Ihre PIN vergessen, können Sie einen Rückstellungscode für Ihre PIN vom Kundenservice oder über die Website erhalten. 3.4 Sie können Ihre PIN über den Kundenservice oder die Website ändern. Falls Sie sich entscheiden, die PIN zu ändern, dürfen Sie keine PIN auswählen, die leicht zu erraten ist wie beispielsweise eine Nummer, die: 3.4.1 leicht mit Ihnen in Verbindung gebracht werden kann wie beispielsweise Ihre Telefonnummer oder Ihr Geburtsdatum; 3.4.2 ein Teil der auf der Karte aufgedruckten Daten ist; 3.4.3 aus ein und derselben Ziffer oder einer fortlaufenden Ziffernfolge besteht oder 3.4.4 identisch mit der zuvor gewählten PIN ist.
Erhalt und Aktivierung der Karte. 3.1 Die Karte wird in Euro ausgestellt. Der Versand der Karte an den Kunden erfolgt ca. 14 Tage nach der Bestätigung über das Zustandekommen des Kartenvertrags.‌ 3.2 Personen, die im Zeitpunkt der Beantragung bzw der neuerlichen Ausstellung der Karte das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten eine paysafecard MasterCard „youth“ Karte. Diese Karten sind zum Erwerb bestimmter nicht alterstypischer Produktgruppen gesperrt und weisen gesonderte Limits auf. Nähere Informationen hierzu sind im paysafecard MasterCard Bereich einsehbar. 3.3 Die Karte wird inaktiv versendet. Um die Karte zu aktivieren, sind die letzten 4 Stellen der Kartennummer im betreffenden Feld im paysafecard MasterCard-Bereich des my paysafecard Xxxxxx, über das die Karte beantragt wurde, einzugeben. Zudem muss der Kunde den zur Zahlung an Kassenterminals bei Akzeptanzunternehmen erforderlichen vierstelligen PIN-Code anfordern. Der PIN-Code wird per SMS an die im my paysafecard Konto des Kunden hinterlegte Mobilfunknummer versendet. Hinweis: Bitte vergewissern Sie sich, dass diese Mobilfunknummer nach wie vor korrekt ist, und berichtigen Sie diese nötigenfalls, um mit der Aktivierung fortzufahren. 3.4 Die Karte enthält den Vor- und Zunamen des Kunden, die Kartennummer und Angaben zur Gültigkeit der Karte. Unvollständige und/oder fehlerhafte personenbezogene Daten auf der Karte sind PSC umgehend zu melden.
Erhalt und Aktivierung der Karte. 3.1 Sie können nur dann eine Karte erhalten und nutzen, wenn das Unternehmen der Ansicht ist, dass Sie zur Teilnahme am Programm berechtigt sind. Die Karte wird zu Ihrer Sicherheit inaktiv versandt und muss vor der ersten Nutzung von Ihnen aktiviert werden.
Erhalt und Aktivierung der Karte. 3.1 Sie können nur dann eine Karte erhalten und nutzen, wenn uns das Unter- nehmen mitgeteilt hat, dass Sie zur Teilnahme am Programm berechtigt sind. Die Karte wird zur Ihrer Sicherheit inaktiv versandt und muss vor der ersten Nutzung von Ihnen aktiviertwerden. 3.2 Nach Erhalt der Karte müssen Sie sich in Ihrem Online-Konto unter www. xxxx-xxxxxxx.xx registrieren, um Ihre Karte zu aktivieren und Ihren PIN- Code zu erhalten. Die Online-Konto-Anmeldung erfolgt anhand der letzten vier PAN-Ziffern (Vorderseite der Karte), zehnstelligen Kartenseriennummer (Rückseite der Karte) und der E-Mail-Adresse Ihrer Xxxx. Nach der Registrie- rung folgen Sie den Anweisungen zur Authentifizierung und Aktivierung. Die E- Mail-Adresse, die uns vom Unternehmen beim Auftrag mitgeteilt wurde, wird für die Authentifizierung genutzt. Mit der Aktivierung erklären Sie, dass Sie der Anwendung dieser Nutzungsbedingungen zustimmen. Sie können die E-Mail- Adresse nach Ihrem ersten Einloggen auf www.mein-edenred. de ändern. 3.3 Nach der Authentifizierung Ihrer Online-Konto-Anmeldung/-Registrierung können Sie Ihre Karte sofort online aktivieren. Die Aktivierung erfolgt im einge- loggten Bereich auf xxx.xxxx-xxxxxxx.xx mit dem Aktivierungscode, der Ihnen separat mitgeteilt wurde. 3.4 Nach der Aktivierung der Karte sollten Sie anschließend Ihren PIN-Code anfordern. Bitte prägen Sie sich Ihren PIN-Code gut ein und halten Sie diesen stets geheim. Eine Änderung des PIN-Codes ist nicht möglich. Wir werden Ihren PIN Dritten nicht zugänglich machen. Sollten Sie Ihren PIN-Code verges- sen, können Sie sich Ihren PIN-Code jederzeit im eingeloggten Bereich Ihres Online-Xxxxxx anzeigen lassen. 3.5 Die Karte ermöglicht ein kontaktloses Bezahlen. Diese Funktion wird erst aktiviert, nachdem die Karte zum ersten Mal zur Bezahlung (die Angabe von Ihrem PIN-Code wird benötigt) an einem Bezahlterminal verwendet wurde. Erst dann kann die Karte auch zur kontaktlosen Bezahlung verwendet werden.

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  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.

  • Aufzeichnung und Archivierung von Nachrichten 6.1 Jede Partei archiviert ein vollständiges, chronologisches Protokoll aller von den Parteien während einer geschäftlichen Transaktion i. S. d. Art. 1 ausgetauschten EDI- Nachrichten unverändert und sicher gemäß den Fristen und Spezifikationen, die durch die bestehenden rechtlichen Grundlagen (insbesondere nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nach GPKE /GeLi Gas) vorgeschrieben sind. Die Servicenachrichten CONTRL und APERAK fallen nicht unter diese Archivierungsvorschriften. 6.2 Die Nachrichten werden vom Sender im übertragenen Format und vom Empfänger in dem Format archiviert, in dem sie empfangen werden. Hierbei ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Lesbarkeit über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum gewährleistet wird. 6.3 Die Parteien stellen sicher, dass elektronische Protokolle der EDI-Nachrichten problemlos zugänglich sind und bei Bedarf in einer für Menschen lesbaren Form reproduziert und gedruckt werden können. Betriebseinrichtungen, die hierzu erforderlich sind, müssen beibehalten werden.

  • Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhanden gekommenen Sache zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt worden ist, so behält er den Anspruch auf die Entschädigung, falls er die Sache innerhalb von zwei Wochen dem Versicherer zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Zahlung zurückzugeben.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.