Anwendbares Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend machen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 12.1 Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch im Falle von grenzüberschreitenden Lieferungen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausgeschlossen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Anwendbarkeit der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in München (Sitz der Gesellschaft) geltend machen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber und der ING gilt deutsches Recht. Die ING legt das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land auch der vorvertraglichen Beziehung zugrunde. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. [Variante A, wenn der Partner seinen Sitz nicht in einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hat: Alle Streitigkeiten, die sich aus und/oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben und/oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen,, werden nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem, von den Vertragspartnern gewählten, bei fehlender Einigung gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden. Schiedsort ist Zürich, Schweiz; Schiedssprache ist Deutsch. Der Schiedsspruch ist endgültig und verbindlich und verzichten beide Vertragspartner auf ein allfälliges Recht, den Schiedsspruch vor ordentlichen Gerichten und/oder anderen staatlichen Behörden anzufechten. Ungeachtet der vorliegenden Gerichtsstandvereinbarung behält sich SWAROVSKI OPTIK das Recht vor, Unterlassungsansprüche und/oder Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz vor sämtlichen Behörden welcher Art immer, eingeschlossen staatlichen Gerichten, welcher Rechtsordnung auch immer, geltend zu machen.] [Variante B – nur wenn Xxxxxx der Partner seinen dauerhaften Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hat: Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Innsbruck, Österreich.] Absam, am , am Swarovski Optik AG & Co KG. [Vollständige(r) Firma/Name des Partners] Vertreten durch Vertreten durch Hrn./Fr. [vollständiger Name Hrn./Fr. [vollständiger Name der vertretungsbefugten Person ] der vertretungsbefugten Person ] und und Hrn./Fr. [vollständiger Name Hrn./Fr. [vollständiger Name der vertretungsbefugten Person ]