Anwendbares Recht, Gerichtsstand Musterklauseln

Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend machen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 12.1 Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch im Falle von grenzüberschreitenden Lieferungen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Anwendbarkeit der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Amts- bzw. Landgericht in München (Sitz der Gesellschaft) geltend machen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf - CISG - wird ausgeschlossen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods – CISG).
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 8.1 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anwendbar.