Common use of Erklärungen der Bank auf telekommunikativem Wege Clause in Contracts

Erklärungen der Bank auf telekommunikativem Wege. Erklärungen der Bank auf telekommunikativem Wege (z. B. telefonisch, per Datenfernüber- tragung oder per Telefax) bedürfen schriftlicher Bestätigung, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder besonderen Bedingungen be- stimmt ist. Die Geschäftspartner haben die Bank unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn schriftliche Bestätigungen Abweichungen von telekommunikativen Erklärungen der Bank ent- halten oder ganz ausbleiben.

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