Erläuterung von Fachbegriffen. Angegebenes Geschäft Das angegebene Geschäft ist ein Spezial- fall des sogenannten zusammenhängenden Vertrags. Besonderes Merkmal für das an- gegebene Geschäft ist, dass die finanzier- te Ware oder die finanzierte Leistung im Vertrag konkret angegeben ist. Eine bloße Typenbeschreibung ist nicht ausreichend. Widerrufen Sie den angegebenen Vertrag, sind Sie auch nicht mehr an den Verbrau- cherdarlehensvertrag gebunden.
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