Common use of Erläuterung zu prädiktiven Gentests Clause in Contracts

Erläuterung zu prädiktiven Gentests. Nach § 18 des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) darf der Versicherer den Vertragsab- schluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests abhängig machen. Auch bereits vorliegende Befunde aus prädiktiven Gentests müssen nicht offengelegt werden. Unter einem „prädiktiven“ Gentest wird dabei die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden auf die Veranlagung einer bestimmten Krankheit verstanden.

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Samples: Versicherungsantrag Auf Abschluss Einer, Antrag Auf Abschluss Einer Kranken Und/Oder Pflege, Versicherungsantrag Auf Abschluss Einer Zahnzusatzversicherung