Common use of Ermittlung der Preisstufe Clause in Contracts

Ermittlung der Preisstufe. Der Verbundtarif umfasst vier Preisstufen, den Stadttarif und den Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig, die folgende Fahrtmöglichkeiten beinhalten: Stadttarif: Fahrten innerhalb einer der Tarifzonen 20 (Wolfsburg), 40 (Braunschweig) oder 80 (Goslar) Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig: Fahrten innerhalb der Tarifzone 40 (Braun- schweig) Preisstufe 1: Fahrten innerhalb einer Tarifzone Preisstufe 2: Fahrten innerhalb zwei benachbarter Tarifzonen Preisstufe 3: Fahrten innerhalb drei angrenzender Tarifzo- nen Preisstufe 4: Fahrten innerhalb vier oder mehr Tarifzonen (= Gesamtnetz). Innerhalb der Tarifzonen 20, 40 und 80 gilt der jeweilige Stadt- tarif. Bei Fahrten aus diesen Tarifzonen hinaus gelten die Preis- stufen 2 – 4. Fahrkarten des jeweiligen Stadttarifes gelten nicht in anderen Tarifzonen. Fahrkarten der Preisstufen 1 – 4 werden in den Zonen des Stadttarifes anerkannt. Die Preisstufe 4 hat Netzkartencharakter, d. h. Fahrscheine der Preisstufe 4, mit Ausnahme von Einzelfahrscheinen und Mehrfahrtenkarten sind innerhalb der Geltungsdauer im gesamten Netz des VRB gültig. Die Ermittlung der Preisstufe erfolgt durch Abzählen der zwi- schen Einstiegs- und Ausstiegszone direkt angrenzenden Ta- rifzonen, unabhängig vom tatsächlichen Fahrtverlauf. Werden im tatsächlichen Fahrtverlauf weitere Tarifzonen durchfahren, ist dies zulässig, solange - gerechnet ab der Einstiegszone - der Geltungsbereich der gelösten Preisstufe nicht überschritten wird. Ausnahmen bilden Tagesrandzeiten oder fehlende Fahrt- angebote innerhalb der nächsten 60 Minuten. Für Karten mit eingetragenem Geltungsbereich gilt dieser Bereich verbindlich, wobei die Nutzung weiterer angrenzender Tarifzonen aus- nahmsweise zulässig ist, solange ein direkter Fahrtverlauf zwi- schen Einstiegs- und Ausstiegszone besteht. Erfolgt ein Um- stieg, ist dieser an der erstmöglichen Haltestelle vorzunehmen. Die Zuordnung der Preisstufe für die jeweilige Fahrtrelation ergibt sich aus der Preisstufenmatrix.

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Ermittlung der Preisstufe. Der Verbundtarif umfasst vier Preisstufen, den Stadttarif und den Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig, die folgende Fahrtmöglichkeiten beinhalten: Stadttarif: Fahrten innerhalb einer der Tarifzonen 20 (Wolfsburg), 40 (Braunschweig) oder 80 (Goslar) Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig: Fahrten innerhalb der Tarifzone 40 (Braun- schweigBraunschweig) Preisstufe 1: Fahrten innerhalb einer Tarifzone Preisstufe 2: Fahrten innerhalb zwei benachbarter Tarifzonen Preisstufe 3: Fahrten innerhalb drei angrenzender Tarifzo- nen Tarifzonen Preisstufe 4: Fahrten innerhalb vier oder mehr Tarifzonen (= Gesamtnetz). Innerhalb der Tarifzonen 20, 40 und 80 gilt der jeweilige Stadt- tarifStadttarif. Bei Fahrten aus diesen Tarifzonen hinaus gelten die Preis- stufen Preisstufen 2 – 4. Fahrkarten 4.Fahrkarten des jeweiligen Stadttarifes gelten nicht in anderen Tarifzonen. Fahrkarten der Preisstufen 1 – 4 werden in den Zonen des Stadttarifes anerkannt. Die Preisstufe 4 hat Netzkartencharakter, d. h. Fahrscheine der Preisstufe 4, mit Ausnahme von Einzelfahrscheinen und Mehrfahrtenkarten sind innerhalb der Geltungsdauer im gesamten Netz des VRB gültig. Die Ermittlung der Preisstufe erfolgt durch Abzählen der zwi- schen zwischen Einstiegs- und Ausstiegszone direkt angrenzenden Ta- rifzonenTarifzonen, unabhängig vom tatsächlichen Fahrtverlauf. Werden im tatsächlichen Fahrtverlauf weitere Tarifzonen durchfahren, ist dies zulässig, solange - gerechnet ab der Einstiegszone - der Geltungsbereich der gelösten Preisstufe nicht überschritten wird. Ausnahmen bilden Tagesrandzeiten oder fehlende Fahrt- angebote Fahrtangebote innerhalb der nächsten 60 Minuten. Für Karten mit eingetragenem Geltungsbereich gilt dieser Bereich verbindlich, wobei die Nutzung weiterer angrenzender Tarifzonen aus- nahmsweise ausnahmsweise zulässig ist, solange ein direkter Fahrtverlauf zwi- schen zwischen Einstiegs- und Ausstiegszone besteht. Erfolgt ein Um- stiegUmstieg, ist dieser an der erstmöglichen Haltestelle vorzunehmen. Die Zuordnung der Preisstufe für die jeweilige Fahrtrelation ergibt sich aus der Preisstufenmatrix.

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Ermittlung der Preisstufe. Der Verbundtarif umfasst vier Preisstufen, den Stadttarif Stadtta- rif und den Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig, die folgende Fahrtmöglichkeiten Fahrmöglichkeiten beinhalten: Stadttarif: Fahrten innerhalb einer der Tarifzonen 20 (Wolfsburg), 40 (Braunschweig) oder 80 (Goslar) Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig: Fahrten innerhalb der Tarifzone 40 (Braun- schweigBraunschweig) Preisstufe 1: Fahrten innerhalb einer Tarifzone Preisstufe 2: Fahrten innerhalb zwei benachbarter Tarifzonen Preisstufe 3: Fahrten innerhalb drei angrenzender Tarifzo- nen Tarifzonen Preisstufe 4: Fahrten innerhalb vier oder mehr Tarifzonen Tarif- zonen (= Gesamtnetz). Innerhalb der Tarifzonen 20, 40 und 80 gilt der jeweilige Stadt- tarifStadttarif. Bei Fahrten aus diesen Tarifzonen hinaus gelten die Preis- stufen Preisstufen 2 – 4. Fahrkarten des jeweiligen Stadttarifes gelten nicht in anderen Tarifzonen. Fahrkarten Fahr- karten der Preisstufen 1 – 4 werden in den Zonen des Stadttarifes anerkannt. Die Preisstufe 4 hat NetzkartencharakterNetzkar- tencharakter, d. h. Fahrscheine der Preisstufe 4, mit Ausnahme von Einzelfahrscheinen und Mehrfahrtenkarten Mehrfahrten- karten sind innerhalb der Geltungsdauer im gesamten Netz des VRB gültig. Die Ermittlung der Preisstufe erfolgt durch Abzählen der zwi- schen zwischen Einstiegs- und Ausstiegszone direkt angrenzenden Ta- rifzonenan- grenzenden Tarifzonen, unabhängig vom tatsächlichen Fahrtverlauf. Werden im tatsächlichen Fahrtverlauf weitere Tarifzonen durchfahren, ist dies zulässig, solange so- lange - gerechnet ab der Einstiegszone - der Geltungsbereich Geltungs- bereich der gelösten Preisstufe nicht überschritten wird. Ausnahmen bilden Tagesrandzeiten oder fehlende Fahrt- angebote feh- lende Fahrtangebote innerhalb der nächsten 60 MinutenMinu- ten. Für Karten mit eingetragenem Geltungsbereich gilt dieser Bereich verbindlich, wobei die Nutzung weiterer angrenzender Tarifzonen aus- nahmsweise ausnahmsweise zulässig ist, solange ein direkter Fahrtverlauf zwi- schen zwischen Einstiegs- und Ausstiegszone besteht. Erfolgt ein Um- stiegUmstieg, ist dieser die- ser an der erstmöglichen Haltestelle vorzunehmen. Die Zuordnung der Preisstufe für die jeweilige Fahrtrelation Fahrre- lation ergibt sich aus der PreisstufenmatrixPreisstufenmatrix (s. Hand- buch Tarifsystem 2.3).

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Ermittlung der Preisstufe. Der Verbundtarif umfasst vier Preisstufen, den Stadttarif und den Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig, die folgende Fahrtmöglichkeiten beinhalten: Stadttarif: Fahrten innerhalb einer der Tarifzonen 20 (Wolfsburg), 40 (Braunschweig) oder 80 (Goslar) Vorverkauf für den Stadttarif Braunschweig: Fahrten innerhalb der Tarifzone 40 (Braun- schweig) Preisstufe 1: Fahrten innerhalb einer Tarifzone Preisstufe 2: Fahrten innerhalb zwei benachbarter Tarifzonen Tarifzo- nen Preisstufe 3: Fahrten innerhalb drei angrenzender Tarifzo- nen Preisstufe 4: Fahrten innerhalb vier oder mehr Tarifzonen (= Gesamtnetz). Innerhalb der Tarifzonen 20, 40 und 80 gilt der jeweilige Stadt- tarifStadttarif. Bei Fahrten aus diesen Tarifzonen hinaus gelten die Preis- stufen Preisstufen 2 – 4. Fahrkarten des jeweiligen Stadttarifes gelten nicht in anderen Tarifzonen. Fahrkarten der Preisstufen Preisstu- fen 1 – 4 werden in den Zonen des Stadttarifes anerkannt. Die Preisstufe 4 hat Netzkartencharakter, d. h. Fahrscheine der Preisstufe 4, mit Ausnahme von Einzelfahrscheinen und Mehrfahrtenkarten Mehr- fahrtenkarten sind innerhalb der Geltungsdauer im gesamten Netz des VRB gültig. Die Ermittlung der Preisstufe erfolgt durch Abzählen der zwi- schen Einstiegs- und Ausstiegszone direkt angrenzenden Ta- rifzonen, unabhängig vom tatsächlichen Fahrtverlauf. Werden Wer- den im tatsächlichen Fahrtverlauf weitere Tarifzonen durchfahrendurch- fahren, ist dies zulässig, solange - gerechnet ab der Einstiegszone Einstiegs- zone - der Geltungsbereich der gelösten Preisstufe nicht überschritten wird. Ausnahmen bilden Tagesrandzeiten oder fehlende Fahrt- angebote Fahrtangebote innerhalb der nächsten 60 Minuten. Für Karten mit eingetragenem Geltungsbereich gilt dieser Bereich Be- reich verbindlich, wobei die Nutzung weiterer angrenzender Tarifzonen aus- nahmsweise ausnahmsweise zulässig ist, solange ein direkter Fahrtverlauf zwi- schen zwischen Einstiegs- und Ausstiegszone besteht. Erfolgt ein Um- stiegUmstieg, ist dieser an der erstmöglichen Haltestelle Halte- stelle vorzunehmen. Die Zuordnung der Preisstufe für die jeweilige Fahrtrelation ergibt sich aus der Preisstufenmatrix.

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