Tarifsystem Musterklauseln

Tarifsystem. Das Tarifgebiet des VVS ist in Zonen eingeteilt. Die Kennzeichnung der Zonen erfolgt durch einstellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anhang 11 dargestellt. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile und Gemeinden zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsver- zeichnis (Anhang 2). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Zonen, die bei einer Fahrt berührt werden. Start- und Zielzone zählen mit. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Hal- testelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Haltestellen auf der Zonengren- ze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Zonen, die bei einer Fahrt mehr- mals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet.
Tarifsystem. Der Verbundtarifraum ist für die Preisbildung in Kurzstrecken und Flächenzonen eingeteilt. Weiterhin ist der Verbundtarifraum für die Preisbildung in eine Region Nord und eine Region Süd sowie in eine Region Unterer Niederrhein eingeteilt.
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist das Tarifgebiet des bodo in Tarifzonen (Flächenzonen) eingeteilt. Die Kennzeichnung der Tarifzonen erfolgt durch zwei- und dreistellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anlage 3 dargestellt. Xxxxxxxxx xxx xxxx-Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxx), 00 (Xxxxxxxxx), 24 (Überlingen), 54 (Bad Waldsee), 58 (Wangen), 68 (Leutkirch) und 70 (Isny) existieren sog. kleine Stadtzonen. Mehrere bodo-Zonen umfassende große Stadtzonen gem. Anlage 6 existieren für Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifzonen, die bei einer Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Für Fahrten innerhalb einer kleinen oder großen Stadtzone gilt der jeweilige Tarif des Stadtverkehrs gem. Anlage 6. Für Fahrten zwischen einer kleinen Stadtzone und der umgebenden bodo-Zone gilt der bodo-Tarif der Preisstufe 1, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Für Fahrten zwischen bodo-Zonen und den Stadtzonen Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten gilt der bodo-Tarif entsprechend der durchfahrenen bodo- Zonenzahl, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Die Zuordnung der Orte und Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis mit Zonenzuordnung (Anlage 4). Beginnt oder endet eine Fahrt an einem Ort oder Ortsteil, der auf einer Zonengrenze liegt, so zählt dieser zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Orte bzw. Ortsteile auf der Zonengrenze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht in Anlage 5. Bei Bezahlung von 8 Zonen ist der Fahrausweis automatisch für das Gesamtnetz des bodo gültig. Die ergänzenden und abweichenden Tarifbestimmungen und Preise für die Stadtzonen sind in Anlage 6 geregelt. Sie gelten für alle Busse und Xxxx innerhalb der Stadtzonen. Sofern darüber hinaus abweichende Tarifbestimmungen zur Anwendung kommen, erfolgt dies über gesonderte Bekanntmachung. Mit Zeitkarten können bei gleicher Zonenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei unterschiedlicher Zonenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kan...
Tarifsystem. Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus:
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifwaben (siehe Anlage 2, nachfolgend „Waben“ genannt) eingeteilt. Die Kennzeichnung dieser Waben erfolgt durch Wabennummern. Orte, die auf einer Tarifwaben- grenze liegen oder in denen ein Stadttarif gilt, erhalten eine geson- derte Nummer. Die Zuordnung der einzelnen Orte und Ortsteile zu den Waben ergibt sich aus dem Ortsteilverzeichnis (siehe Anlagen 9 und 10). Stadttarife gelten im Binnenverkehr in einem bestimmten abgegrenz- ten Xxxxxx (xxxxx Xxxxxx 0X, 0 und 10). Teilweise werden in Stadttari- fen zusätzliche Fahrscheingattungen angeboten (siehe Anlage 3, 5, 7 und 8).
Tarifsystem. Für Fahrten im Verkehrsverbund gilt ausschließlich das Tarifsystem des bodo. Die Berechnung des Fahrpreises erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Fahrkartenerwerbs gültigen Tarife.
Tarifsystem. 3 Fahrpreistafel
Tarifsystem a) Barverkehr (Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten) und TagesKarten: Für die Preisbildung im Bereich des Barverkehrs und für die TagesKarten ist der Tarifraum in Tarifzonen (Flächenzonen, siehe S. 44) eingeteilt. Die Kennzeichnung erfolgt durch die Tarifzo- nenbuchstaben A, B und C. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der bei der Fahrt berührten Tarifzonen. Dies gilt auch bei Fahrten zu Zielen innerhalb einer Tarifzone, die jedoch nur über andere Tarifzonen erreich- bar sind. Für Fahrten im Verbundtarifraum des RVF ist maximal Preisstufe 3 zu bezahlen. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Tarifzonengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Tarifzone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Bei Fahrwegmöglichkeiten zum Fahrtziel über verschiedene Tarifzonen ist der tatsächlich be- nutzte Weg zu bezahlen. Tarifzonen, die bei einer Fahrt mehrmals berührt werden, werden bei der Preisbildung nur ein- mal berücksichtigt.
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifgebiete (Anlage 2 und Anlage 3). unterteilt. Ein Tarifgebiet entspricht einer Stadt/Gemeinde. Vorgeschaltet ist eine haltestellenbezogene Kurzstrecke.
Tarifsystem. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht gemäß Anlage 1.