Tarifsystem. Das Tarifgebiet des VVS ist in Zonen eingeteilt. Die Kennzeichnung der Zonen erfolgt durch einstellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anhang 11 dargestellt. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile und Gemeinden zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsver- zeichnis (Anhang 2). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Zonen, die bei einer Fahrt berührt werden. Start- und Zielzone zählen mit. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Hal- testelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Haltestellen auf der Zonengren- ze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Zonen, die bei einer Fahrt mehr- mals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet.
Tarifsystem. Das Tarifgebiet des HNV ist in Tarifzonen eingeteilt (Anlage 2). Die Kennzeichnung der Tarifzonen erfolgt durch 2- bzw. 3-stellige Zahlen (Zonennummern) und einen Zonennamen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 4). Die Fahrpreisberechnung richtet sich nach der Zahl der befahrenen Tarifzonen auf dem üblichen Linienfahrweg. Start- und Zielzone zählen mit. Ab elf Zonen ist der Fahrschein automatisch für das Gesamt-Netz des HNV gültig. Die Zonengrenze (grau) wird bei der Fahrpreisberechnung nicht mitgezählt. Orte auf der Zonengrenze zählen jeweils in Fahrtrichtung zur Startzone. Bei Fahrten innerhalb der Tarifzonen A (Nr. 10, 20) für den Stadtverkehr Heilbronn, B (Nr. 21, 33) für den Stadtverkehr Neckarsulm, C (Nr. 910, 911, 915, 916, 931, 932) für den Stadtverkehr Öhringen, Künzelsau, Krautheim, Waldenburg und Weißbach und D (Nr. 998) im Binnenverkehr der Bergbahn Künzelsau werden die entsprechenden Tarife angewandt. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Innerhalb der gelösten Tarifzonen können sämtliche öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile und Ortschaften zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis (Anlage 3). Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN) liegen, gelten die in D.1 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) liegen, gelten die in D.2 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) liegen, gelten die in D.3 dargestellten Übergangsregelungen. Für Fahrten in Tarifzonen oder aus Tarifzonen heraus, die im Gebiet des KreisVerkehr Schwäbisch Hall (KVSH) liegen, gelten die in D.4 dargestellten Übergangsregelungen.
Tarifsystem. Der Verbundtarifraum ist für die Preisbildung in Kurzstrecken und Flächenzonen eingeteilt. Weiterhin ist der Verbundtarifraum für die Preisbildung in eine Region Nord und eine Region Süd sowie in eine Region Unterer Niederrhein eingeteilt.
Tarifsystem. Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus:
2.1. Anschlusspauschale (AP) einmalig, pauschal
Tarifsystem. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht gemäß Anlage 1.
Tarifsystem. Die Preisbildung erfolgt anhand eines Streckentarifs. Für jede Linie der RVO GmbH liegt ein Kilometerdreieck mit den Entfernungen zwischen den Haltestellen vor. Der Tarifentfernung wird die Straßenentfernung zu Grunde gelegt; sie wird auf volle Kilometer aufgerundet. Werden Fahrten über verschiedene Strecken durchgeführt, so kann als Tarifentfernung die kürzere, die längere oder die durchschnittliche Straßenentfernung festgesetzt werden. Haltestellen können bei Festsetzung der Tarifentfernung zusammengefasst werden. Durch Stich- und Schleifenfahren, die an die Abzweigstelle zurückführen, entstehende Mehrkilometer bleiben unberücksichtigt. Die Kilometer werden in Entfernungsstufen eingeteilt, denen wiederum für jede Fahrscheinart ein Preis zugewiesen ist. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht (Anlage 1). Brechen Linien in das Verkehrs- oder Tarifgebiet anderer Verbünde ein, so gelten ab Tarif- oder Verbundgrenze die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Verbundes, wenn mit der Verbundgesellschaft keine andere Regelung vereinbart wurde. Im Bereich des Tegernseer Tals trat zum 01. Juni 2009 zusätzlich zum Streckentarif der Bürgertarif in Kraft (Anlage 5).
Tarifsystem. Fahrpreistafel 4 Kinder
Tarifsystem. Für Fahrten im Verkehrsverbund gilt ausschließlich das Tarifsystem des bodo. Die Berechnung des Fahrpreises erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Fahrkartenerwerbs gültigen Tarife.
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Flächenzonen bzw. städtische Tarifgebiete unterteilt. Zonengrenzen sind teilweise zu „neutralen Zonen“ ausgebildet. Die Gliede- rung erfolgt für den
1. Zonentarif in
2. Kurzstreckentarif in
3. Stadttarif in
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifgebiete (Anlage 2 und Anlage 3). unterteilt. Ein Tarifgebiet entspricht einer Stadt/Gemeinde. Vorgeschaltet ist eine haltestellenbezogene Kurzstrecke.