Tarifsystem Musterklauseln

Tarifsystem. Das Tarifgebiet des VVS ist in Zonen eingeteilt. Die Kennzeichnung der Zonen erfolgt durch einstellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anhang 11 dargestellt. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile und Gemeinden zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsver- zeichnis (Anhang 2). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Zonen, die bei einer Fahrt berührt werden. Start- und Zielzone zählen mit. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Hal- testelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Haltestellen auf der Zonengren- ze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Zonen, die bei einer Fahrt mehr- mals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet.
Tarifsystem. Der Verbundtarifraum ist für die Preisbildung in Kurzstrecken und Flächenzonen eingeteilt. Weiterhin ist der Verbundtarifraum für die Preisbildung in eine Region Nord und eine Region Süd sowie in eine Region Unterer Niederrhein eingeteilt.
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist das Tarifgebiet des bodo in Tarifzonen (Flächenzonen) eingeteilt. Die Kennzeichnung der Tarifzonen erfolgt durch zwei- und dreistellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anlage 3 dargestellt. Xxxxxxxxx xxx xxxx-Xxxxx 00 (Xxxxxxxxxx), 00 (Xxxxxxxxx), 24 (Überlingen), 54 (Bad Waldsee), 58 (Wangen), 68 (Leutkirch) und 70 (Isny) existieren sog. kleine Stadtzonen. Mehrere bodo-Zonen umfassende große Stadtzonen gem. Anlage 6 existieren für Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifzonen, die bei einer Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Für Fahrten innerhalb einer kleinen oder großen Stadtzone gilt der jeweilige Tarif des Stadtverkehrs gem. Anlage 6. Für Fahrten zwischen einer kleinen Stadtzone und der umgebenden bodo-Zone gilt der bodo-Tarif der Preisstufe 1, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Für Fahrten zwischen bodo-Zonen und den Stadtzonen Friedrichshafen, Lindau und Ravensburg-Weingarten gilt der bodo-Tarif entsprechend der durchfahrenen bodo- Zonenzahl, sofern es sich nicht um einen Anschlussfahrschein für Stadtzonen gem. Teil B Ziff. 4.1 handelt. Die Zuordnung der Orte und Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis mit Zonenzuordnung (Anlage 4). Beginnt oder endet eine Fahrt an einem Ort oder Ortsteil, der auf einer Zonengrenze liegt, so zählt dieser zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Orte bzw. Ortsteile auf der Zonengrenze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht in Anlage 5. Bei Bezahlung von 8 Zonen ist der Fahrausweis automatisch für das Gesamtnetz des bodo gültig. Die ergänzenden und abweichenden Tarifbestimmungen und Preise für die Stadtzonen sind in Anlage 6 geregelt. Sie gelten für alle Busse und Xxxx innerhalb der Stadtzonen. Sofern darüber hinaus abweichende Tarifbestimmungen zur Anwendung kommen, erfolgt dies über gesonderte Bekanntmachung. Mit Zeitkarten können bei gleicher Zonenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei unterschiedlicher Zonenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kan...
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifwaben (siehe Anlage 2, nachfolgend „Waben“ genannt) eingeteilt. Die Kennzeichnung dieser Waben erfolgt durch Wabennummern. Orte, die auf einer Tarifwaben- grenze liegen oder in denen ein Stadttarif gilt, erhalten eine geson- derte Nummer. Die Zuordnung der einzelnen Orte und Ortsteile zu den Waben ergibt sich aus dem Ortsteilverzeichnis (siehe Anlagen 9 und 10). Stadttarife gelten im Binnenverkehr in einem bestimmten abgegrenz- ten Xxxxxx (xxxxx Xxxxxx 0X, 0 und 10). Teilweise werden in Stadttari- fen zusätzliche Fahrscheingattungen angeboten (siehe Anlage 3, 5, 7 und 8).
Tarifsystem. Die Preisbildung erfolgt anhand eines Streckentarifs. Für jede Linie der RVO GmbH liegt ein Kilometerdreieck mit den Entfernungen zwischen den Haltestellen vor. Der Tarifentfernung wird die Straßenentfernung zu Grunde gelegt; sie wird auf volle Kilometer aufgerundet. Werden Fahrten über verschiedene Strecken durchgeführt, so kann als Tarifentfernung die kürzere, die längere oder die durchschnittliche Straßenentfernung festgesetzt werden. Haltestellen können bei Festsetzung der Tarifentfernung zusammengefasst werden. Durch Stich- und Schleifenfahren, die an die Abzweigstelle zurückführen, entstehende Mehrkilometer bleiben unberücksichtigt. Die Kilometer werden in Entfernungsstufen eingeteilt, denen wiederum für jede Fahrscheinart ein Preis zugewiesen ist. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht (Anlage 1). Brechen Linien in das Verkehrs- oder Tarifgebiet anderer Verbünde ein, so gelten ab Tarif- oder Verbundgrenze die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Verbundes, wenn mit der Verbundgesellschaft keine andere Regelung vereinbart wurde. Im Bereich des Tegernseer Tals trat zum 01. Juni 2009 zusätzlich zum Streckentarif der Bürgertarif in Kraft (Anlage 5).
Tarifsystem. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht gemäß Anlage 1.
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist das Tarifgebiet in Tarifwaben eingeteilt (siehe S. 41). Die jeweils genehmigten Fahrpreise sind verbindliche Grundlage der Fahrpreisermittlung, sie sind in der jeweils gültigen Preistafel (siehe S. 38 ff.) enthalten. Die Kennzeichnung der Tarifwaben erfolgt durch Wabennummern. Orte, die auf einer Tarifwabengrenze liegen, können eine gesonderte Nummer erhalten. Innerhalb der gelösten Tarifwaben können alle Linien und Strecken der RVO GmbH genutzt werden. Abweichungen hiervon können bekannt gegeben werden und sind dann Bestandteil der Tarifbestimmungen. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifwaben, die bei der Fahrt berührt werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielwabe zählen mit. Tarifwaben, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, müssen nur einmal gezählt werden. Beginnt oder endet eine Fahrt in einem Ort oder Ortsteil, der auf einer Tarifwabengrenze liegt, so zählt dieser zu der Tarifwabe, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Tarifwabengrenze, so sind die Orte bzw. Ortsteile auf der Tarifwabengrenze einer angrenzenden Tarifwabe zuzurechnen. Mit Zeitkarten können bei gleicher Wabenzahl auch mehrere Wege zwischen Start- und Zielort benutzt werden. Bei unterschiedlicher Wabenzahl ist der Weg zu bezahlen, den der Fahrgast befährt. Bei Bezahlung des längeren Weges kann auch der kürzere benutzt werden. Die bei der Fahrt durchfahrenen Tarifwaben müssen grundsätzlich aneinandergrenzen. Anerkennung von ein-/ausbrechenden Verkehren: Einbrechende Verkehre sind Fahrten von Haltepunkten außerhalb des Tarifgebiets in dieses Gebiet. Ausbrechende Verkehre sind Fahrten von Haltepunkten des Tarifgebiets nach außerhalb dieses Gebiets. Für Fahrten im ein-/ ausbrechenden Verkehr in das/ aus dem Tarifgebiet gelten die Beförderungsbedingungen des jeweils genutzten Verkehrsunternehmens. Es sind für die gesamte Relation Fahrscheine nach dessen Haustarif zu lösen. Vorhandene Zeitkarten nach dem Wabentarif werden hierbei ab dem ersten bzw. bis zum letzten Haltebahnhof im Wabentarifgebiet anerkannt.
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifgebiete (Anlage 2 und Anlage 3). unterteilt. Ein Tarifgebiet entspricht einer Stadt/Gemeinde. Vorgeschaltet ist eine haltestellenbezogene Kurzstrecke.
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Flächenzonen bzw. städtische Tarifgebiete unterteilt. Zonengrenzen sind teilweise zu „neutralen Zonen“ ausgebildet. Die Gliede- rung erfolgt für den 1. Zonentarif in 2. Kurzstreckentarif in 3. Stadttarif in
Tarifsystem. Für Fahrten im Verkehrsverbund gilt ausschließlich das Tarifsystem des bodo. Die Berechnung des Fahrpreises erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Fahrkartenerwerbs gültigen Tarife.