Tarifsystem Musterklauseln

Tarifsystem. Das Tarifgebiet des VVS ist in Zonen eingeteilt. Die Kennzeichnung der Zonen erfolgt durch einstellige Zahlen (Zonennummern). Die Zoneneinteilung ist in Anhang 11 dargestellt. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Stadtteile und Gemeinden zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsver- zeichnis (Anhang 2). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Zonen, die bei einer Fahrt berührt werden. Start- und Zielzone zählen mit. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Hal- testelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Erfolgt eine Fahrt ganz oder teilweise auf einer Zonengrenze, so sind die Haltestellen auf der Zonengren- ze einer der angrenzenden Zonen zuzurechnen. Zonen, die bei einer Fahrt mehr- mals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet.
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifzonen (Flächenzonen) eingeteilt. (Tarifzonen- plan siehe Anlage 3). Die Kennzeichnung der Tarifzone erfolgt durch zweistellige Zahlen (Zonennummern). Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreistafel (Anlage 4). Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifzonen, die befahren werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielzone zählen mit. Zonen, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Die Zuordnung der einzelnen Städte, Gemeinden und Ortsteile zu den Tarifzonen ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis (Anlage 5). Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Zonengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Zeitkarten ab sechs Zonen gelten als vgf-Netzkarten. Kurzstrecken: Die Preisstufe K für Kurzstrecken gilt für Fahrten innerhalb des bebauten Bereichs eines Ortsteiles. Bei einer Überschreitung der Ortsteilgrenze innerhalb einer Gesamtgemeinde gilt die Preisstufe K nur für Inhaber der Umweltjahreskarte Azubi, sofern die Fahrtstrecke unter 3 km liegt. Für Fahrten von und nach außerhalb des Verbundraumes gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Beförderungsunternehmens, sofern der Gemeinschaftstarif nicht besondere Regelungen im verbundüberschreitenden Verkehr vor- sieht. Nachtverkehre: In den Anruf-Sammel-Taxen ab Freudenstadt nach 23.00 Uhr, sowie den Anruf-Sammel- Taxen ab Horb nach 22.00 Uhr gelten die Nachtexpress-Tarife folgender Fahrkarten: - Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl: Einzelfahrscheine Einzelfahrscheine OmniCard - Zeitkarten für jedermann: Umweltjahreskarte Umweltjahreskarte Azubi SeniorenTicket Monatskarte ▇▇▇▇▇▇▇-Monatskarte Studi-Ticket und Anschluss-Studi-Ticket - Darüber hinaus berechtigen folgende Fahrscheine unter Zuzahlung gemäß Anlage zur Nutzung der Nachtexpress-Buslinien und Anruf-Sammel-Taxen. - Jobticket - Freizeitpass - KONUS-Gästekarte - Anschlusskarte an KVV-Zeitkarte - Regio X- und RegioXplus-Tickets - Baden-Württemberg-Ticket, - BWtag - MetropolTagesTicket - MetropolTagesTicket plus - ▇▇▇▇▇▇▇-Ferien-Ticket Baden-Württemberg - Studentenausweis der dualen Hochschule ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇
Tarifsystem. Der Verbundtarifraum ist für die Preisbildung in Kurzstrecken und Flächenzonen eingeteilt. Weiterhin ist der Verbundtarifraum für die Preisbildung in eine Region Nord und eine Region Süd sowie in eine Region Unterer Niederrhein eingeteilt.
Tarifsystem. Fahrpreistafel 4 Kinder
Tarifsystem. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht gemäß Anlage 1.
Tarifsystem. Für Fahrten im Verkehrsverbund gilt ausschließlich das Tarifsystem des bodo. Die Berechnung des Fahrpreises erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Fahrkartenerwerbs gültigen Tarife.
Tarifsystem. Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifgebiete (Anlage 2 und Anlage 3). unterteilt. Ein Tarifgebiet entspricht einer Stadt/Gemeinde. Vorgeschaltet ist eine haltestellenbezogene Kurzstrecke.
Tarifsystem. Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus: 2.1. Anschlusspauschale (AP) einmalig, pauschal
Tarifsystem a) Barverkehr (Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten) und TagesKarten: Für die Preisbildung im Bereich des Barverkehrs und für die TagesKarten ist der Tarifraum in Tarifzonen (Flächenzonen, siehe S. 44) eingeteilt. Die Kennzeichnung erfolgt durch die Tarifzo- nenbuchstaben A, B und C. Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der bei der Fahrt berührten Tarifzonen. Dies gilt auch bei Fahrten zu Zielen innerhalb einer Tarifzone, die jedoch nur über andere Tarifzonen erreich- bar sind. Für Fahrten im Verbundtarifraum des RVF ist maximal Preisstufe 3 zu bezahlen. Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer Tarifzonengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Tarifzone, in der die Fahrt durchgeführt wird. Bei Fahrwegmöglichkeiten zum Fahrtziel über verschiedene Tarifzonen ist der tatsächlich be- nutzte Weg zu bezahlen. Tarifzonen, die bei einer Fahrt mehrmals berührt werden, werden bei der Preisbildung nur ein- mal berücksichtigt. b) Zeitkarten (Monats- und Jahreskarten, SemesterTickets): Zeitkarten gelten im gesamten Netz des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF) Sämtliche Fahrausweise gelten in Zügen der DB AG grundsätzlich nur in der 2. Wagenklasse. Für die Benutzung der 1. Wagenklasse gelten die Regelungen der Ziffer 9.
Tarifsystem. Die Preisbildung erfolgt anhand eines Streckentarifs. Für jede Linie der RVO GmbH liegt ein Kilometerdreieck mit den Entfernungen zwischen den Haltestellen vor. Der Tarifentfernung wird die Straßenentfernung zu Grunde gelegt; sie wird auf volle Kilometer aufgerundet. Werden Fahrten über verschiedene Strecken durchgeführt, so kann als Tarifentfernung die kürzere, die längere oder die durchschnittliche Straßenentfernung festgesetzt werden. Haltestellen können bei Festsetzung der Tarifentfernung zusammengefasst werden. Durch Stich- und Schleifenfahren, die an die Abzweigstelle zurückführen, entstehende Mehrkilometer bleiben unberücksichtigt. Die Kilometer werden in Entfernungsstufen eingeteilt, denen wiederum für jede Fahrscheinart ein Preis zugewiesen ist. Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht (Anlage 1). Brechen Linien in das Verkehrs- oder Tarifgebiet anderer Verbünde ein, so gelten ab Tarif- oder Verbundgrenze die Tarif- und Beförderungsbestimmungen des jeweiligen Verbundes, wenn mit der Verbundgesellschaft keine andere Regelung vereinbart wurde. Im Bereich des Tegernseer Tals trat zum 01. Juni 2009 zusätzlich zum Streckentarif der Bürgertarif in Kraft (Anlage 5).