Common use of Ermittlung der Schadenssumme Clause in Contracts

Ermittlung der Schadenssumme. Im Falle des Totalverlustes des Fahrzeugs wird die Höhe des Schadens vom Marktwert bestimmt, laut Wert- notierung der Monatszeitschrift „Quattroruote Professio- nal“, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte, abzüglich des Wertes der nach dem Schadenfall verbliebenen Fahrzeugreste. Im Falle der Auszahlung des Marktwertes des Fahrzeugs verpflichtet sich der Eigentümer daher, der Gesellschaft die unein- geschränkte Verfügbarkeit des beschädigten Fahr- zeugs zu überlassen und sichert seine Bereitschaft zu allen notwendigen Formalitäten für dessen Verkauf an eine von der Gesellschaft benannte Person. Auf Anforderung der Gesellschaft muss außerdem der digitale Besitzschein mit Eintragung der Streichung des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister PRA vorgelegt werden. Im Falle eines Teilschadens wird die Höhe des Schadens durch die Reparaturkosten bestimmt. Falls bei der Reparatur beschädigte und/oder entwendete Teile des Fahrzeugs ausgetauscht werden müssen, besteht der Wert des Schadens aus den Reparatur- kosten abzüglich der Wertminderung (Art. 23), so- fern anwendbar. Die Höhe des so bestimmten Scha- dens kann die Differenz zwischen dem Marktwert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte und dem nach dem Schadenfall zurückblei- benden Restwert nicht überschreiten. Nicht berück- sichtigt werden auf jeden Fall die Kosten für Unter- stellung, für Schäden durch Nichtinanspruchnahme oder ausbleibende Nutzung und andere Nachteile, noch Kosten für Änderungen, Hinzufügungen oder Verbesserungen, die am Fahrzeug bei der Repara- tur vorgenommen werden. Wenn die Versicherung

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Ermittlung der Schadenssumme. Im Falle des Totalverlustes des Fahrzeugs wird die Höhe des Schadens vom Marktwert bestimmt, laut Wert- notierung Wertnotierung Versicherungsbedingungen - S. 6 von 32 der Monatszeitschrift „Quattroruote Professio- nalProfessional - Motocicli e Ciclomotori“, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte, abzüglich des Wertes der nach dem Schadenfall verbliebenen Fahrzeugreste. Im Falle der Auszahlung des Marktwertes des Fahrzeugs verpflichtet sich der Eigentümer daher, der Gesellschaft die unein- geschränkte uneingeschränkte Verfügbarkeit des beschädigten Fahr- zeugs Fahrzeugs zu überlassen und sichert seine Bereitschaft zu allen notwendigen Formalitäten für dessen Verkauf an eine von der Gesellschaft benannte Person. Auf Anforderung der Gesellschaft muss außerdem der digitale Besitzschein mit Eintragung der Streichung des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister PRA vorgelegt werden. Im Falle eines Teilschadens wird die Höhe des Schadens durch die Reparaturkosten bestimmt. Falls bei der Reparatur beschädigte und/oder entwendete Teile des Fahrzeugs ausgetauscht werden müssen, besteht der Wert des Schadens aus den Reparatur- kosten Reparaturkosten abzüglich der Wertminderung (Art. 23), so- fern sofern anwendbar. Die Höhe des so bestimmten Scha- dens Schadens kann die Differenz zwischen dem Marktwert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte und dem nach dem Schadenfall zurückblei- benden zurückbleibenden Restwert nicht überschreiten. Nicht berück- sichtigt berücksichtigt werden auf jeden Fall die Kosten für Unter- stellungUnterstellung, für Schäden durch Nichtinanspruchnahme oder ausbleibende Nutzung und andere Nachteile, noch Kosten für Änderungen, Hinzufügungen oder Verbesserungen, die am Fahrzeug bei der Repara- tur Reparatur vorgenommen werden. Wenn die VersicherungVersicherung nur einen Teil des Wertes deckt, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte, haftet die Gesellschaft für Schäden und Kosten im Verhältnis dieses Teils. Bei der Ermittlung der Schadenssumme wird der MwSt.-Anteil in der Höhe berücksichtigt, die der Versicherte zu übernehmen hat und der Betrag dieser Steuer im Versicherungswert mit enthalten ist.

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Ermittlung der Schadenssumme. Im Falle des Totalverlustes des Fahrzeugs wird die Höhe des Schadens vom Marktwert bestimmt, laut Wert- notierung der Monatszeitschrift „Quattroruote Professio- nalProfes- sional - Motocicli e Ciclomotori“, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte, abzüglich des Wertes der nach dem Schadenfall verbliebenen FahrzeugresteFahrzeugres- te. Im Falle der Auszahlung des Marktwertes des Fahrzeugs verpflichtet sich der Eigentümer daher, der Gesellschaft die unein- geschränkte Verfügbarkeit uneingeschränkte Verfügbar- keit des beschädigten Fahr- zeugs Fahrzeugs zu überlassen und sichert seine Bereitschaft zu allen notwendigen Formalitäten für dessen Verkauf an eine von der Gesellschaft benannte Person. Auf Anforderung der Gesellschaft muss außerdem der digitale Besitzschein mit Eintragung der Streichung des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister PRA vorgelegt werden. Im Falle eines Teilschadens wird die Höhe des Schadens durch die Reparaturkosten bestimmt. Falls bei der Reparatur Re- paratur beschädigte und/oder entwendete Teile des Fahrzeugs ausgetauscht werden müssen, besteht der Wert des Schadens aus den Reparatur- kosten Reparaturkosten abzüglich der Wertminderung (Art. 23), so- fern anwendbarsofern an- wendbar. Die Höhe des so bestimmten Scha- dens Schadens kann die Differenz zwischen dem Marktwert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte hat- te und dem nach dem Schadenfall zurückblei- benden zurückbleibenden Restwert nicht überschreiten. Nicht berück- sichtigt berücksichtigt werden auf jeden Fall die Kosten für Unter- stellungUnterstellung, für Schäden durch Nichtinanspruchnahme oder ausbleibende Nutzung und andere Nachteile, ,noch Kosten für Änderungen, Hinzufügungen oder VerbesserungenVer- besserungen, die am Fahrzeug bei der Repara- tur Reparatur vorgenommen werden. Wenn die VersicherungVersicherung nur einen Teil des Wertes deckt, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte, haftet die Gesell- schaft für Schäden und Kosten im Verhältnis dieses Teils. Bei der Ermittlung der Schadenssumme wird der MwSt.-Anteil in der Höhe berücksichtigt, die der Versi- cherte zu übernehmen hat und der Betrag dieser Steuer im Versicherungswert mit enthalten ist.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder

Ermittlung der Schadenssumme. Im Falle des Totalverlustes des Fahrzeugs wird die Höhe des Schadens vom Marktwert bestimmt, laut Wert- notierung Wertnotierung der Monatszeitschrift „Quattroruote Professio- nalProfessional“, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte, abzüglich des Wertes der nach dem Schadenfall verbliebenen Fahrzeugreste. Im Falle der Auszahlung des Marktwertes des Fahrzeugs verpflichtet sich der Eigentümer daher, der Gesellschaft Ge- sellschaft die unein- geschränkte uneingeschränkte Verfügbarkeit des beschädigten Fahr- zeugs Fahrzeugs zu überlassen und sichert seine Bereitschaft zu allen notwendigen Formalitäten für dessen Verkauf an eine von der Gesellschaft benannte Person. Auf Anforderung der Gesellschaft muss außerdem der digitale Besitzschein mit Eintragung der Streichung des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister PRA vorgelegt werden. Im Falle eines Teilschadens wird die Höhe des Schadens durch die Reparaturkosten bestimmt. Falls bei der Reparatur beschädigte und/oder entwendete Teile des Fahrzeugs ausgetauscht werden müssenmüs- sen, besteht der Wert des Schadens aus den Reparatur- kosten Rep- araturkosten abzüglich der Wertminderung (Art. 23), so- fern sofern anwendbar. Die Höhe des so bestimmten Scha- dens bestim- mten Schadens kann die Differenz zwischen dem Marktwert, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte und dem nach dem Schadenfall zurückblei- benden Schaden- fall zurückbleibenden Restwert nicht überschreitenüberschreit- en. Nicht berück- sichtigt berücksichtigt werden auf jeden Fall die Kosten für Unter- stellungUnterstellung, für Schäden durch Nichtinanspruchnahme Nichti- nanspruchnahme oder ausbleibende Nutzung und andere Nachteile, noch Kosten für ÄnderungenÄnderun- gen, Hinzufügungen oder Verbesserungen, die am Fahrzeug bei der Repara- tur Reparatur vorgenommen werden. Wenn die VersicherungVersicherung nur einen Teil des Wertes deckt, den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadenfalles hatte, haftet die Gesellschaft für Schäden und Kosten im Verhältnis dieses Teils. Bei der Ermittlung der Schadenssumme wird der MwSt.-An- teil in der Höhe berücksichtigt, die der Versicherte zu übernehmen hat und der Betrag dieser Steuer im Versi- cherungswert mit enthalten ist.

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