Weitere vorvertragliche Informationen Musterklauseln

Weitere vorvertragliche Informationen. Der Versicherungsnehmer kann wählen, ob er den Ver- trag, die vorvertraglichen und vertraglichen Unterlagen sowie, während der Vertragslaufzeit, die von den gel- tenden Bestimmungen vorgesehenen Mitteilungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Xxxxxx per Post, E-Mail oder Fax erhalten und senden will; er hat das Recht, auf jeden Fall und unentgeltlich die Unterlagen aus dem vorangehenden Punkt in Papierform zu erhal- ten und die verwendete Technik der Fernkommunikation zu ändern, außer dies ist nicht mit dem abgeschlossenen Vertrag vereinbar; er nimmt zur Kenntnis, dass die Gesell- schaft die Unterzeichnung und Rücksendung des von ihr zugesandten Vertrags verlangt; der Versicherungsnehmer kann zur Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags nach eigener Xxxx die Papierform oder einen anderen dauerhaften Xxxxxx verwenden (außer der Vertrag wurde als elektronisches Dokument erstellt, unter Einhaltung der technischen Regeln aus Art. 71 des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 7. Xxxx 2005) und ihn per Post, E-Mail oder Fax an die Gesellschaft zurück senden; falls der Vertrag durch Werbung und Vermittlung über den Kundendienst ange- boten wurde, hat der Versicherungsnehmer das Recht, mit dem Verantwortlichen der Koordinierung und Kont- rolle der Werbe- und Verkaufstätigkeit von Versicherungs- verträgen in Kontakt zu kommen. Gemäß Art. 5 des GvD 28/2010 ist für jeden mit diesem Vertrag verbundenen Streitfall der Mediationsversuch Pflicht, als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer dar- auffolgenden gerichtlichen Klage. Die immer aktualisierten Informationsunterlagen stehen auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt „Dokumente“ zur Verfügung. Der Text des Informationsblatts ist auf 06/2018 aktuali- siert. Die Zurich Insurance Company Ltd - Generalvertretung für Italien - haftet für die Wahrheitstreue und Vollständigkeit der in diesem Informationsblatt enthaltenen Angaben und Auskünfte. Zurich Insurance Company Ltd Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx Generalvertreter für Italien Informationsblatt - S. 8 von 13

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  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Zusätzliche Informationen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Vertragliche Ansprüche A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.