Ermächtigung des Sicherheitentreuhänders und des Gemeinsamen Vertreters zur Änderung des Kontoverpfändungsvertrags. Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Tauris Service GmbH als gemeinsamer Vertreter und die Tauris Treuhand GmbH als Sicherheitentreuhänder (jeweils wie in den Anleihebedingungen defi- niert) werden ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Handlungen vor- zunehmen, die dafür erforderlich sind, dass der zwischen der Emittentin und dem Sicherheitentreuhänder bestehende Kontoverpfändungsvertrag zur Besicherung der Anleihe dahingehend geändert wird, dass die Emittentin das Guthaben auf dem im Kontoverpfändungsvertrag näher definierten Sperrkonto zukünftig unter Erfüllung der bisherigen Voraussetzungen anstelle einer Barunterlegung für Ava- le alternativ auch für die allgemeine Finanzierung ihres Geschäftsbetriebs ver- wenden kann. Die Anleihegläubiger stimmen einer solchen Änderung des Konto- verpfändungsvertrags ausdrücklich zu.