Haftungsausschluss Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.
Haftungsbeschränkung DIE VOLLSTÄNDIGE, GEMEINSAME HAFTUNG VON SISW, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN VON SISW, LIZENZGEBERN VON SISW UND DEREN VERTRETER FÜR SÄMTLICHE ANSPRÜCHE UND SCHÄDEN, DIE IN ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG STEHEN, IST INSGESAMT UND UNABHÄNGIG VON DER KLAGEART AUF DEN AN SISW FÜR DIE SOFTWARELIZENZ, DIE HARDWARE ODER DEN SERVICE, DIE BZW. DER DEN SCHADEN VERURSACHT HAT ODER GEGENSTAND DES ANSPRUCHS IST, BESCHRÄNKT. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG VON SISW GEMÄSS ABSCHNITT 5.2. IN KEINEM FALL SIND SISW, VERBUNDENE UNTERNEHMEN VON SISW, LIZENZGEBER VON SISW ODER DEREN VERTRETER FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, PRODUKTIONSAUSFALL, BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN, ODER DATEN- ODER GEWINNVERLUST VERANTWORTLICH, AUCH DANN NICHT, WENN SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN. IN KEINER WEISE HAFTEN SISW, VERBUNDENE UNTERNEHMEN VON SISW, LIZENZGEBER VON SISW UND DEREN VERTRETER FÜR PRODUKTE UND SERVICES, DIE KOSTENLOS BEREITGESTELLT WERDEN. KUNDEN KOMMEN ÜBEREIN, KEINEN ANSPRUCH UNTER DIESER VEREINBARUNG MEHR ALS ZWEI JAHRE NACH EINTRETEN DES EREIGNISSES, DAS URSACHE FÜR DEN ANSPRUCH IST ODER VOM KUNDEN HÄTTE ERKANNT WERDEN SOLLEN, GELTEND ZU MACHEN.
Schlussbestimmungen 40.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform. Soweit in den Vertragsgrundlagen (vgl. Ziff. 1.5 der AGB) bzw. hier Schriftform vorgesehen wird, kann diese nicht durch die Textform ersetzt werden, soweit dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist. 40.2 EnBW ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dem Kunden steht jedoch das Recht zu, den Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt des Vertragsüberganges durch Sonderkündigung zu beenden. Die Kündigung ist binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Mitteilung über die beabsichtigte Übertragung und Hinweis auf vor- stehendes Sonderkündigungsrecht schriftlich zu erklären. Der Übergang wird frühestens mit Ablauf der Sonderkündi- gungsfrist wirksam. Insbesondere ist auf diese Weise die Übertragung der Rechte und Pflichten auf ein im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmens zulässig. 40.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des internationalen Privatrechts. 40.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- bedingungen oder der sonstigen Vertragsgrundlagen (insbesondere der jeweils gültigen Leistungsbeschrei- bung oder Preisliste) unwirksam sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die – soweit rechtlich zulässig – dem mit der unwirksamen Bestim- mung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht. 40.5 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handels- gesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln Erfüllungsort und Gerichtsstand. EnBW behält sich jedoch vor, gerichtliche Schritte auch am allgemei- nen Gerichtsstand des Kunden einzuleiten. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.