Ermächtigungserklärung Musterklauseln

Ermächtigungserklärung. Vergütungsvereinbarung Deutscher Verband für Physiotherapie
Ermächtigungserklärung. Gleichzeitig ermächtige ich folgende Abrechnungsstelle mit der Abrechnung meiner Leistungen als Ver- tragspartner dieses Vertrages und trete alle daraus erwachsenden Ansprüche an die Abrechnungsstelle ab: Name, Vorname des HNO-Arztes: Arztnummer: ggf. Bezeichnung der Gemeinschaftspraxis oder des Medizinischen Versorgungszentrums: Betriebsstättennummer: Anschrift des HNO-Arztes: (eigenes) Institutionskennzeichen des HNO-Arztes: Mitgliedschaft bei der Ärztekammer (vollständige Adresse): Nummer des Kammerausweises: Mitgliedsnummer: Ort, Datum: Stempel HNO-Arzt/Gemeinschaftspraxis/Medizinisches Versorgungszentrum Unterschrift: IK-Nr.: Abrechnungscode/Tarifkennzeichen 14 07 215 14 07 216
Ermächtigungserklärung. Gleichzeitig ermächtige ich folgende Abrechnungsstelle mit der Abrechnung meiner Leistungen als Vertrags- partner dieses Vertrages und trete alle daraus erwachsenden Ansprüche an die folgende Abrechnungsstelle ab: Name der Abrechnungsstelle: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Angaben des HNO-Arztes: Name, Vorname: Arztnummer: ggf. Bezeichnung Gemeinschafts- praxis oder MVZ: Betriebsstättennummer: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: (eigenes) Institutionskennzeichen: Mitgliedschaft bei der Ärztekammer (vollständige Adresse): Nummer des Kammerausweises: Mitgliedsnummer:
Ermächtigungserklärung. Anlage 8 Protokollnotiz 1706010 Wadenstrümpfe KKL I Serienfertigung 1706011 Wadenstrümpfe KKL II Serienfertigung 1706012 Wadenstrümpfe XXX XXX Xxxxxxxxxxxxxxx 0000000 Xxxxxxxxxxxxx KKL IV Serienfertigung 1706020 Halbschenkelstrümpfe KKL I Serienfertigung 1706021 Halbschenkelstrümpfe XXX XX Xxxxxxxxxxxxxxx 0000000 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx XXX XXX Xxxxxxxxxxxxxxx 0000000 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx KKL IV Serienfertigung 1706030 Schenkelstrümpfe KKL I Serienfertigung 1706031 Schenkelstrümpfe KKL II Serienfertigung 1706032 Schenkelstrümpfe XXX XXX Xxxxxxxxxxxxxxx 0000000 Xxxxxxxxxxxxxxxx KKL IV Serienfertigung 1706040 Strumpfhosen KKL I Serienfertigung 1706041 Strumpfhosen XXX XX Xxxxxxxxxxxxxxx 0000000 Xxxxxxxxxxxx XXX XXX Xxxxxxxxxxxxxxx 0000000 Xxxxxxxxxxxx KKL IV Serienfertigung 1706070 Hautkleber 1706071 Strumpfhaltersysteme einseitig 1706072 Strumpfhaltersysteme doppelseitig 1706073 Leibteile/-gurte 1706100 Wadenstrümpfe KKL I nach Maß, rundgestrickt 1706101 Wadenstrümpfe KKL II nach Maß, rundgestrickt 1706102 Wadenstrümpfe KKL III nach Maß, rundgestrickt 1706103 Wadenstrümpfe KKL IV nach Maß, rundgestrickt 1706110 Halbschenkelstrümpfe KKL I nach Maß, rundgestrickt 1706111 Halbschenkelstrümpfe KKL II nach Maß, rundgestrickt 1706112 Halbschenkelstrümpfe KKL III nach Maß, rundgestrickt 1706113 Halbschenkelstrümpfe KKL IV nach Maß, rundgestrickt 1706120 Schenkelstrümpfe KKL I nach Maß, rundgestrickt 1706121 Schenkelstrümpfe KKL II nach Maß, rundgestrickt 1706122 Schenkelstrümpfe KKL III nach Maß, rundgestrickt 1706123 Schenkelstrümpfe KKL IV nach Maß, rundgestrickt 1706130 Strumpfhosen KKL I nach Maß, rundgestrickt 1706131 Strumpfhosen KKL II nach Maß, rundgestrickt 1706132 Strumpfhosen KKL III nach Maß, rundgestrickt 1706133 Strumpfhosen KKL IV nach Maß, rundgestrickt Leistungsbeschreibung 1799990002 Kompressionspelotten inkl. Tasche 1799992006 Hüftbefestigung für A-F und A-G 1799992008 Haftrand 1799992018 Eingriff für Leibteil 1799992010 Stomaöffnung im Leibteil Hinsichtlich der Produkt- und Qualitätsanforderungen gelten die jeweiligen Regelungen des Hilfsmittelverzeichnisses. Der Leistungserbringer gibt grundsätzlich Hilfsmittel an die Anspruchsberechtigten ab, die im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V gelistet sind. Dabei obliegt die Auswahl zur wirtschaft- lichen Versorgung der Anspruchsberechtigten innerhalb einer Produktart grundsätzlich dem Leistungserbringer.

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  • Zuordnungsermächtigung Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag).

  • Einzugsermächtigung Der Netznutzer bevollmächtigt den Netzbetreiber mit Unterzeichnung dieses Vertrages, Ent- gelte nach diesem Vertrag, die der Netznutzer auf Grund dieses Vertrages dem Netzbetreiber schuldet, von nachfolgendem Konto abzubuchen:

  • Verfügungsberechtigung Zur Verfügung über das Konto ist lediglich der Kontoinhaber berechtigt. Zu seiner Vertretung sind nur jene Personen befugt, deren Vertretungsberechtigung sich aus dem Gesetz ergibt oder denen ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Verfügung über dieses Konto erteilt wurde; sie haben ihre Identität und Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Bei Vorsorgevollmachten, deren Wirksamkeit (insbesondere der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit) im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert wurde, genügt eine Vollmacht, die allgemein die Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers umfasst.

  • Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Inte- ressenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechts- grundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versiche- rungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Wider- ruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenver- arbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zu- lässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Auftragsbestätigung Über die Annahme des Angebotes entschei- det die Messe Berlin durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Aus- stellers und der angemeldeten Ausstellungs- güter).

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Benachrichtigung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, den Datenexporteur und, soweit möglich, die betroffene Person (gegebenenfalls mit Unterstützung des Datenexporteurs) unverzüglich zu benachrichtigen, i) wenn er von einer Behörde, einschließlich Justizbehörden, ein nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes rechtlich bindendes Ersuchen um Offenlegung personenbezogener Daten erhält, die gemäß diesen Klauseln übermittelt werden (diese Benachrichtigung muss Informationen über die angeforderten personenbezogenen Daten, die ersuchende Behörde, die Rechtsgrundlage des Ersuchens und die mitgeteilte Antwort enthalten), oder ii) wenn er Kenntnis davon erlangt, dass eine Behörde nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes direkten Zugang zu personenbezogenen Daten hat, die gemäß diesen Klauseln übermittelt wurden; diese Benachrichtigung muss alle dem Datenimporteur verfügbaren Informationen enthalten. (b) Ist es dem Datenimporteur gemäß den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes untersagt, den Datenexporteur und/oder die betroffene Person zu benachrichtigen, so erklärt sich der Datenimporteur einverstanden, sich nach besten Kräften um eine Aufhebung des Verbots zu bemühen, damit möglichst viele Informationen so schnell wie möglich mitgeteilt werden können. Der Datenimporteur verpflichtet sich, seine Anstrengungen zu dokumentieren, um diese auf Verlangen des Datenexporteurs nachweisen zu können. (c) Soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist, erklärt sich der Datenimporteur bereit, dem Datenexporteur während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen möglichst viele sachdienliche Informationen über die eingegangenen Ersuchen zur Verfügung zu stellen (insbesondere Anzahl der Ersuchen, Art der angeforderten Daten, ersuchende Behörde(n), ob Ersuchen angefochten wurden und das Ergebnis solcher Anfechtungen usw.). (d) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Informationen gemäß den Buchstaben a bis c während der Vertragslaufzeit aufzubewahren und der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. (e) Die Buchstaben a bis c gelten unbeschadet der Pflicht des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe e und Klausel 16, den Datenexporteur unverzüglich zu informieren, wenn er diese Klauseln nicht einhalten kann.

  • Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Xxxxxx hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungs- niederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.