Zuordnungsermächtigung Musterklauseln

Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag).
Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist. 2.2. Soweit ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern nach Maßgabe der vorgenannten Festlegungen durchzuführen ist, so erfolgt dieser in Anwendung von verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen der Expertengruppe „EDI@Energy“, soweit diese zuvor Gegenstand einer durch die Bundesnetzagentur begleiteten Konsultation waren und im Anschluss durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht worden sind. Bei der Auslegung sind auch die von EDI@Energy veröffentlichten Fehlerkorrekturen zu berücksichtigen.
Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröf- fentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zu- gleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist. 2.2. Soweit ein elektronischer Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern nach Maßgabe der vorgenannten Festlegungen durchzuführen ist, so erfolgt dieser in Anwendung von verbändeübergreifend erarbeiteten Spezifikationen der Expertengruppe „EDI@Energy“, soweit diese zuvor Gegenstand einer durch die Bundesnetzagentur begleiteten Konsulta- tion waren und im Anschluss durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht worden sind. Bei der Auslegung sind auch die von EDI@Energy veröffentlichten Fehlerkorrekturen zu be- rücksichtigen.
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der elektronisch erteilten Zuordnungsermächtigung.
Zuordnungsermächtigung. 2.1. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der Zuordnungsermächtigung gemäß der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)1 in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. Die Zuordnungsermächtigung hat der BKV dem VNB elektronisch nach den Fristen der MaBiS zu übermitteln. Satz 1 und 2 gelten auch, soweit der BKV zugleich personenidentisch mit dem Lieferanten ist.
Zuordnungsermächtigung. Der Bilanzkreisverantwortliche gestattet dem Netzbetreiber die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des Bilanzkreisverantwortlichen nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag).
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag). Mit MaBIS 2.0 erfolgt die Übertragung der Zuordnungsermächtigung elektronisch.
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet EVC die Zuordnung von Einspeise- und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der beigefügten Zuordnungsermächtigung (Anlage 1 zu diesem Vertrag).
Zuordnungsermächtigung. Der BKV gestattet dem VNB die Zuordnung von Einspeise - und Entnahmestellen Dritter zu einem Bilanzkreis des BKV nach Maßgabe der im Sinne der MaBiS zugeleiteten Zuordnungsermächtigung.
Zuordnungsermächtigung. Lieferant/Einspeiser Firma Marktpartner-ID Straße/Nummer PLZ/Ort