Common use of Erstbeitrag Clause in Contracts

Erstbeitrag. (2) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Erstbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurück- treten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

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Erstbeitrag. (2) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Erstbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige recht- zeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

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Erstbeitrag. (2) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Erstbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

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Erstbeitrag. (2) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Erstbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

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Erstbeitrag. (2a) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Erstbeitrag) Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahlenzahlen (siehe § 8 Absatz 4), können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

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Erstbeitrag. (2) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Erstbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

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Erstbeitrag. (2) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag (Erstbeitrag) nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange so- lange die Zahlung nicht bewirkt ist - nach § 37 VVG vom Vertrag zurück- tretenzurücktreten. Wir sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige recht- zeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.

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